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Kartellamt will Pay-TV-Rechte an Bundesliga aufteilen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. Januar 2016.

  1. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    Das sind dann 32 Mio Pfund im viertel quartal. Ist doch auch ne Ansage.
     
  2. Tom123

    Tom123 Lexikon

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    Die £13 mio waren wohl der Verlust im Vergleich zum gleichen Zeitraum im vorjahr wenn ich das recht verstehe. Also innerhalb eines Jahres ist der Verlust um £32 mio gestiegen. Oder lese ich das grad falsch?

    Zitat: the German unit is expected to register a loss of as much as £45m, compared with an operating loss of £13m last year.
     
  3. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    jo ist vorjahresverlust und nicht verlust bis ende 3.quartal.
     
  4. Tom123

    Tom123 Lexikon

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    Trotzdem ne Hausnummer. Und die Grabbelkistenpreis-Abos sind einer der diversen Gruende. Und dann erwarten hier manche ein besseres Angebot zum, wie's hier in manchen threads so schoen gennant wird, 'bestpreis'. Jo! Dat wird was...
     
    Berliner gefällt das.
  5. sir75

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    Zuletzt bearbeitet: 25. Januar 2016
  6. Berliner

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    Ich glaub hier wird einiges durcheinandergeworfen. Sky D hat bekanntlich mittlerweile ein anderes Geschäftsjahr. Vom 01.07-30.06.. Das kalendarisch 4. Quartal 2015 (Okt-Dez 15) um das es bei den kommenden Zahlen geht, ist im Sky Geschäftsjahr das 2. Quartal. Man darf hier also nicht kalendarisch und geschäftsmäßig durcheinanderhauen.

    Von Okt-Dez 2014 hatte Sky D 37 Mio Euro Verlust eingefahren. Insofern kann es schon hinkommen, dass es diesmal ~60 Mio Miese von Okt-Dez 2015 unter der neuen Scheissegalführung zusammen mit dem neuen 60% Super Rabatt sind, den man scheinbar bringen musste, weil man für 35 Euro Komplett nicht mehr genug Kunden ranbekommt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Januar 2016
  7. Martyn

    Martyn Institution

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    Für die Erste Liga könnte ich mir folgende Verteilung vorstellen:

    Freitagsspiele und Samstagabendspiel: Sport1+
    Samstatagsnachmittagspiele inkl. Konferenz: Sky Bundesliga Kanäle
    Sonntagsspiele: Eurosport 2

    Sport1+ und Eurosport 2 ist in SkyBundesliga und auch SkySport enthalten, somit würde sich für Sky Zuschauer nichts verschlechtern.

    Umgekehrt könnten aber z.B. Kunden von Vodafone Kabel Deutschland mit Vielfalt HD immerhin 2 und mit Vielfalt HD Extra sogar 4 Spiele pro Spieltag sehen ohne das sie ein Sky Abo brauchen. Bei Unitymedia und T-Entertain dürfte es wohl änlich sein.

    Das wäre definitiv ein Vorteil! :cool: :cool: :cool:
     
  8. docfred

    docfred Foren-Gott

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    Dieses Modell würde sich für EuroSport und Sport1 aber nicht rentieren, da sie dadurch keine Mehreinnahmen generieren würden. Bisherige Bundesliga-Kunden könnten die Spiele trotzdem schon sehen. Und damit quasi der gesamte potentielle Markt.

    Eine solche Nummer würde zwangsläufig erfordern, dass die Sender aus den bisherigen Paketen herausgelöst und/oder die Preise für die Plattformbetreiber angehoben werden müssten.


    Außer Sky hat hier niemand Geld zu verschenken.
     
    Zyllis und Berliner gefällt das.
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Die meisten der vorgestellten "Wunsch-Modelle" hier basieren darauf, dass Sender auf der Sky Plattform die fehlenden Spiele kaufen und daher für Sky Kunden alles bleibt wie bisher. 30 Euro für KOMPLETT und weiterhin alle Bundesliga Spiele in Farbe und HD inkludiert.
     
  10. Zanja

    Zanja Senior Member

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    Ich verstehe den ganzen Aufschrei einiger Pessimisten nicht, die Angst haben, nun mehrere Abos abschließen zu müssen:

    Die No Single Buyer Rule besagt doch lediglich, dass die Übertragsungsrechte nicht mehr nur an einen Käufer gehen dürfen, sie besagt jedoch nicht, dass die Rechte für die einzelnen BL-Pakete nur jeweils einmal verkauft werden dürfen. Theoretisch könnten also Sky, Telekom und andere Anbieter unabhängig voneinander jeweils die Übertragungsrechte für alle 612 Bundesligaspiele erwerben (und nur so könnte die DFL auch von den Anbietern entsprechende Preise verlangen und damit mehr Gewinn erzielen).
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Januar 2016