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Sky Rückholangebote

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von stargate1306, 12. Juli 2015.

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  1. Zander-Man

    Zander-Man Junior Member

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    @Jürgen 7
    Vielen Dank für's Raussuchen des Posts. Wird dann wohl ebenfalls in einer Email an die GL enden. Kann mir bitte jemand die Emailadresse nennen? Finde die gerade nicht mehr.
     
  2. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

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    carsten.schmidt@sky.de
     
  3. SKARABAEUS_

    SKARABAEUS_ Silber Member

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    nee......, hat ja mit den 5% nichts mehr zutun-->Vertragsverlängerung! Nur bei laufende Verträgen gilt die 5% Regelung laut AGB.
     
    Jürgen 7 gefällt das.
  4. stelim

    stelim Senior Member

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    Ohne es wieder Ausarten zu lassen: Es gibt ein Urteil des LG Düsseldorf ( AZ 14d 0 4/15 ), das besagt dass eine Erhöhung von Gebühren o.ä. immer ein Sonderkündigungsrecht beinhalten. Das lässt sich auch nicht über die AGB ausschliessen. Ich bin natürlich Laie und kann nur wiedergeben, was die Gerichte sagen.
     
    Sky Beobachter gefällt das.
  5. rosithal

    rosithal Institution

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    ...es gibt auch andere Threads zum Lesen !!! >> z.B. Sky Kündigung vergessen
     
  6. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

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    kann mir aber nicht vorstellen, das Sky die Erhöhung macht, und sich nicht absichert...lassen wir es, werden ja sehen wie alles AUSGEHT...für mich OT Ende..
     
    Ludwig II gefällt das.
  7. SKARABAEUS_

    SKARABAEUS_ Silber Member

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    Das ist alles völlig richtig, aber entscheident ist für wann, also im laufenden oder nach ablaufen Vertrag, die Preisanpassung ausgesprochen wurde.
    Dazu haben wir aber von den Betroffenen keine Aussage.
    Ich habe die selbe e-Mail bekommen und der Beginn der Anpassung lag "nach" Vertragsende!
     
  8. rosithal

    rosithal Institution

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    ..die Sauerei ist, dass du deine Bestätigung nicht wieder findest...:)
     
    barcelona2000, Ludwig II und Jürgen 7 gefällt das.
  9. rosithal

    rosithal Institution

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    ...Schadenfreude und Zunge rausstrecken ist auch unfair..;)
     
    SKARABAEUS_ gefällt das.
  10. stelim

    stelim Senior Member

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    Wenn man verlängert gibt es doch "eigentlich" gar kein vorher/nachher. Vorher hat man einen Preis vereinbart ( alter bzw. aktueller Preis ) und nachher ( Aboverlängerung ) hat man einen Preis. Ein "dazwischen" gibt es nicht. Erhöht Sky die Gebühren während des laufenden Vertrages, hat man ein SKR.
     
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