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Rundfunkbeitrag: Sixt verliert auch in zweiter Instanz

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 2. November 2015.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Aufgrund der neuen Rundfunkbeitrag-Regelung fühlen sich viele Firmen benachteiligt, so auch Sixt. Die Klage des Autovermieters gegen den Rundfunkbeitrag wurde jedoch auch in zweiter Instanz abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht begründet, die Revision zugelassen.

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  2. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    Was anderes hätte mich auch verwundert.
    Die Hoffnung stirbt zuletzt, das dass Bundesverwaltungsgericht es anders sieht, als das VG München.
     
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  3. SanBernhardiner

    SanBernhardiner Silber Member

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    Das mit der Rechtsprechung in Bezug auf den ÖR-Rundfunk ist auch so eine Sache. ARD und ZDF scheinen generelle Narrenfreiheit zu besitzen. Egal wie rational man dagegen argumentiert, vor Gericht wird alles abgeschmettert. Da jeder Bundesbürger schon per Haushaltsabgabe GEZ zahlt, zahlt doch jeder der ein Auto mietet doppelt, wenn Sixt auch noch zur Kasse gebeten wird. Es ist ein gigantischer Geldvernichtungsapparat entstanden, der genauso unkontrollierbar wird wie die Geheimdienste, und keiner haut rein. Über 25 TV-Sender, über 70 Radioprogramme, diverse Internetangebote und IPTV müllen den Deutschen voll.
     
    HiFi_Fan, Lt_Spock, Schnellfuß und 3 anderen gefällt das.
  4. Doc1

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    Der Müll kommt doch von anderer Seite! Oder bist du so einfältig @SanBernhardiner ?
     
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  5. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Ist in diesem Falle ein Gang vor den EuGH nicht mmöglich?
    Entsteht hier der Sixt-Station in Aachen denn kein Nachteil ggü. der Station eines Wettbewerbers in Kerkrade?
     
  6. Wambologe

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    Nein, wie kommst du darauf? Der EuGH ist kein Berufsgerichtshof und die Möglichkeiten für Einzelpersonen, direkt vor dem EuGH zu klagen, sind sehr sehr eingeschränkt und können sich dann auch nur gegen Entscheidungen oder Nicht-Entscheidungen von EU-Organe richten.

    Wenn man der Ansicht ist, dass EU-Recht nicht beachtet wurde, kann man Beschwerde bei der EU-Kommission einreichen. Die entscheidet dann, ob sie eine Klage gegen Deutschland anstrengt. Sie muss es aber nicht.
     
  7. Solmyr

    Solmyr Guest

    Wobei ich es Sixt durchaus zutrauen würde, das man auch das noch versucht......
     
  8. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Sehe ich auch so. Einer der wenigen Gerichtsentscheidungen die wie gleichgeschaltet scheint. Egal wie man es anpackt -am Ende kommt nur eine ausgestreckte Zunge seitens des Gerichts. Die ganze Gebühr an sich ist jurisch so absurd, denn hier hat man eine Steuer in Form von Gebühren durchgeboxt.
     
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Wenn die Gebühr so juristisch absurd ist erstaunt, dass das noch kein dt. Gericht, auch der höheren Instanzen, so gesehen hat. Sind die alle doof oder die Gebühr doch nicht juristisch absurd?
     
  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Natürlich erstaunt das und daher nur die einzig logische Erklärung: staatlich verordnet! Die Gebühr wurde in den letzten 10 Jahren so oft inhaltlich geändert, dass das eigentlich ein gefundenes Fressen für Juristen wäre. Aber Nö, alles sei sauber. Wie kann denn ein Gebühr so sauber sein, wenn sogar nach Hunden gefahndet wird? Wie kann eine Gebühr juristisch sauber sein, die Kassenautomaten als Empfangsgeräte erklärt? In jedem Zivilprozeß würde der Richter auf dem Boden vor lachen rollen wenn einer sinngemäß sowas behaupten würde. Bei der GEZ dagegen wird ein auf Seriös gemacht damit ja keiner an seiner Intelligenz zu zweifeln beginnt und etwas größeres ins rollen bringt...;)