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Versicherung: fiktive Abrechnung bei Kfz-Schaden

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Spoonman, 11. September 2015.

  1. Spoonman

    Spoonman Lexikon

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    Mal eine Frage an die Versicherungs- und Rechtsexperten:

    Jemand hat mit seinem Fahrrad mein parkendes Auto beschädigt (Beule am vorderen Kotflügel, an der Kante zur Tür). Immerhin hat er einen Zettel mit seiner Handynummer hinterlassen. Ich habe den Schaden seiner Privat-Haftpflichtversicherung gemeldet und einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt in meiner unmittelbaren Nähe eingereicht. Dabei handelt es sich nicht um meine Vertragswerkstatt - dort wäre der KVA wahrscheinlich höher ausgefallen, und ich hätte erst mal eine Pauschale bezahlen müssen, die später mit der Reparatur verrechnet worden wäre.

    Die Versicherung erkennt den Schaden im Prinzip an, hat mir aber eine billigere Vergleichswerkstatt genannt - in 25 km Entfernung. Für die einfache Strecke braucht man mindestens 30 Minuten. Wohlgemerkt in einer dicht besiedelten Gegend, in der es auch in unmittelbarer Nähe Werkstätten wie Sand am Meer gibt.

    Die Versicherung würde dadurch knapp 200 Euro sparen. Ich habe das abgelehnt, mit dem Hinweis darauf, dass die billigere Werkstatt für mich nicht "mühelos erreichbar" (gängiger Begriff in der Rechtsprechung) ist. Gleichzeitig habe ich um fiktive Abrechnung auf Basis des von mir eingereichten Kostenvoranschlags gebeten.

    Nun hat mir die Versicherung einfach den niedrigeren Betrag überwiesen und mir geschrieben, dass sie bei fiktiver Abrechnung die günstigere Werkstatt berücksichtigen müsse, und dass meine Argumentation unsinnig sei, weil ich ja sowieso keine Werkstatt anfahren würde.

    Ich halte das für Quark. Nach allem, was ich gelesen habe, steht mir als Geschädigtem grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen Ersatz der tatsächlichen Reparaturkosten und dem entsprechenden Betrag in bar zu. Bei fiktiver Abrechnung fällt nur die Mehrwertsteuer weg, ansonsten darf ich nicht schlechter gestellt werden. Und eine Werkstatt, die 25 km entfernt ist, kann man nun mal nicht mit einer örtlichen Werkstatt vergleichen.

    Einerseits würde ich "aus Prinzip" gerne dagegen vorgehen. Andererseits habe ich aber wegen knapp 200 Euro auch keine Lust auf einen langwierigen Rechtsstreit. Also: Was tun?
     
  2. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Versicherung: fiktive Abrechnung bei Kfz-Schaden

    Ja und? Leute fahren täglich länger zur Arbeit und sie fahren trotzdem. :rolleyes:


    Tja, wo sie recht haben, haben sie recht. Du lehnst also eine kostenlose Reparatur deines Autos wegen 25km ab, pochst aber dagegen auf die fiktiven (höheren) Kosten der nahegelegenen (und wahrscheinlich in Absprache ala 50:50) Werkstatt. Man muss hier kein Versicherungsexperte sein um zu erkennen, dass du am Auto "nichts" hast bzw. verschmerzbar ist und du nur auf eine höhere Prämie aus bist. Ist zu durchsichtig das ganze. ;)
     
  3. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Versicherung: fiktive Abrechnung bei Kfz-Schaden


    Sehe ich nicht so. Ich hätte da auch keinen Bock drauf. Zu einen kosten auch die 25 Kilometer Sprit, dann muss man ja auch wieder nach Hause, muss also mit dem Zug oder ÖPNV fahren, was auch Geld kostet durch eine Fahrkarte und wenn der Wagen repariert ist, dann das ganze Spiel noch mal.

    Also ich habe schon zweimal nen Schaden gehabt die andere mir zugefügt haben und ich habe einfach den Wagen in eine Vertragswerkstatt gegeben und die haben sich um alles gekümmert auch den Kampf mit der Versicherung.

    War das zufällig diese Versicherung hier? :D

     
  4. Spoonman

    Spoonman Lexikon

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    AW: Versicherung: fiktive Abrechnung bei Kfz-Schaden

    @suniboy: Dass aus deinem Paralleluniversum keine vernünftige Antwort zu erwarten ist, war mir klar. ;)

    Von mir aus hätte die Versicherung mir gerne einen Gutachter vorbeischicken können, der den Schaden taxiert. Aber die eingereichten Fotos haben ihnen (bzw. dem von ihnen eingeschalteten Gutachter) ausgereicht.

    Sie hätten mir auch gerne eine billigere Werkstatt in meiner Nähe nennen können. Dazu waren sie nicht in der Lage - anscheinend habe ich schon die günstigste erwischt. (Diese Werkstatt wurde mir übrigens mal von meiner Versicherung unverbindlich empfohlen.) Stattdessen kommen sie mit einer Werkstatt aus einer Kleinstadt, in der ein völlig anderes Preisgefüge herrscht. Und die 25 Kilometer würden sich natürlich auf insgesamt 100 summieren, weil ich den Wagen einmal hinbringen und am nächsten Tag wieder abholen müsste.

    Es gibt sogar ein Urteil aus Solingen, in dem eine Entfernung von 10 km als unzumutbar gilt.
    Mühelos erreichbare Werkstatt muss in der Nähe sein

    @Major König: Nein, es ist eine andere namhafte Versicherung. ;)
     
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Versicherung: fiktive Abrechnung bei Kfz-Schaden

    Du hättest das Angebot der billigen Werkstatt in 25km nicht annehmen müssen, wenn du den Schaden reparieren lassen würdest.

    So aber hat die Versicherung im Sinne der Schadenminderung korrekt gehandelt.
    Die 100km sind nun auch nur Fiktion, welche selbstverständlich nicht bezahlt wird.:)
     
  6. Spoonman

    Spoonman Lexikon

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    AW: Versicherung: fiktive Abrechnung bei Kfz-Schaden

    Nach dieser Logik hätte mir die Versicherung also auch eine Werkstatt in Ostvorpommern nennen können, wenn die noch mal €3,50 billiger gewesen wäre? Kann ich mir nicht vorstellen. ;)
     
  7. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Versicherung: fiktive Abrechnung bei Kfz-Schaden

    Hätte sie machen können.
    Du hättest das Angebot
    a) ja nicht annehmen müssen. (Du bist der Geschädigte und kannst die Werkstatt frei wählen)
    b) könntest du anfallenden Aufwand in Rechnung stellen.

    Wie gesagt, nur wenn du tatsächlich reparieren lassen würdest.:)
     
  8. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Versicherung: fiktive Abrechnung bei Kfz-Schaden

    Hättest du aber konsequent bleiben wollen, hättest die uns genannten Argumente auch der Versicherung mitgeteilt anstatt um eine fiktive Abrechnung zu bitten. Ist ein gewaltiger Unterschied wenn man schon nach Gerechtigkeit schreit. :cool:
     
  9. Spoonman

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    AW: Versicherung: fiktive Abrechnung bei Kfz-Schaden

    Im Gesetz steht aber nix davon, dass die Versicherung meinen Anspruch auf Schadenersatz einfach kürzen darf (mit Ausnahme der Umsatzsteuer). ;)

    BGB - Einzelnorm
     
  10. dittsche

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    AW: Versicherung: fiktive Abrechnung bei Kfz-Schaden

    Die Werkstatt, welche Dir von der Versicherung benannt wurde, ist mit Sicheheit eine Vertragswerkstatt.

    Es gibt Werkstätten, die werden von Versicherungen immer als günstigere Referenzwerkstatt benannt. Oft ist es aber so, dass die Sätze, welche die Referenzwerktatt aufruft, keine normelen Tarife sind sonder Spezialtarife, welche mit der Versicherung ausgehandelt wurden ;)

    Darauf musst Du Dich nicht einlassen. Meistens kommt es bei den Lohnkosten und beim Lackindex zu Kürzungen.

    Rufe mal "anonym" bei der Referenzwerkstatt an und erfrage die "ausgehängten" Werkstattpreise, welche für normale Kunden gelten.

    Oft ist es so, das dann die Referenzwerkstatt plöztlich andere Kondtionen fordert, wie bei dem von der Versicherung gesteuerten Schaden ;) Darauf musst Du Dich nicht einlassen.

    Ob der Verweis auf die Referenzwerkstatt überhaupt statthaft ist hängt auch von der Vergleichbarkeit der Werkstätten zusammen. Und ganz wichtig ist, ob Du bei einem Vertragshändler "Deiner Fahrzeugmarke" den Kostenvoranschlag einegholt hast und die Versicherung verweist auf eine "freie Werkstatt". Dann ist oft schon keine Vergleichbarkeit gegeben.

    Dir steht iÜ auch eine allgemeine Auslagenpauschale von 25 € zu ;) Ich hoffe, Du hast diese bekommen

    :winken: