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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eifelquelle, 24. August 2015.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    Ratschläge sind immer willkommen, die Diskussion hier hat vielen geholfen.

    @ Medienmogul
    Hab eine Mail geschrieben, dann kann man mal vertiefend diskutieren.



    Nun möge doch nicht jeder denken, dass er allein die Weisheit mit Löffeln gegessen hat.
    Ende September muss Sky erstmals ausführlich Stellung nehmen, das sollten wir abwarten. (Wahrscheinlich kommt noch Antrag Fristverlängerung..) Dann sehen wir, was Sky dazu verbindlich erklärt.

    Es geht um einfache Sachverhalte. Ein Sky-Abo mit Vereinbarung Smartcard Only mit Receiver des Kunden. Welches Gerät, wollte Sky nicht wissen, machte keine speziellen Vorgaben.

    Vorbehalten hat sich Sky das Pairing/Pairing2 mit einem Receiver. Laut Sky (und Logik) mit dem Receiver des Kunden laut Kundendaten. Kundendaten müssen nach § 35 BDSG korrekt sein, nicht einseitig veränderbar. Persönliche Daten und Vertragsinhalt.

    Bei Verschlüsselungswechsel darf Sky entliehene Receiver tauschen nach 1.5.2.

    Verträge (oft) nur telefonisch geschlossen, AGB nicht erwähnt und nicht mitgeschickt, also gar nicht vereinbart.

    Wesentliche Änderung des Vertrags (Mehrkosten, Haftung, Zweitkarte, Drehanlage, andere Pay-TV-Sender usw.) ist nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Wenn es Sky nicht zumutbar ist, mit dieser Veränderung bis Laufzeitende zu warten, darf Sky einseitig ändern, muss aber Sonderkündigung gewähren. Wenn es Sky zumutbar ist, bis Laufzeitende zu warten mit Veränderung, dann Vertragserfüllung zu fordern.

    Dies soll Gericht entscheiden.

    Was an diesen Argumenten war falsch? Wenn Sky das CS verhindern möchte, wieso dann neue Verträge mit Kundenreceivern ohne Seriennummer möglich? Welche Sicherheit soll das bieten? Wieso muss ich Leihgerät nutzen, der Nachbar aber kann mit meinem aussortierten Receiver neues Abo abschließen?
    Wieso nach AGB 2014 ein Leihgerät nicht Pflicht, auch nicht bei neuen Abos und Verlängerungen? Sky räumt die Täuschung ja selbst ein ("erst nach Widerrufsfrist Tausch anstoßen").
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. September 2015
  2. Wolfgang38

    Wolfgang38 Board Ikone

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)



    sorry wenn ich mich hier mal in die Erörterungen mit einer ganz einfachen Frage einmische :):


    Hat eigentlich noch ein Verlängerer im August schon Zwangshardware zugesendet bekommen (V13)?
    Bei mir gleich nach Ende der Widerspruchzeit.


    Gestern kam der super moderne Receiver 2011 made in Polen [​IMG] ohne Festplatte an. Der mit der Festplatte steht im Keller, den soll ich zurück schicken.


    Soll ich einfach den Neuen zurücksenden mit Verweis "ich habe schon einen?"
    Bestellt habe ich diesen ja auch nicht ...


    Danke schön (eventuell sollte ich auch ankreuzen lassen ...)
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    Feststellung: Bisher knickt Sky immer ein.



    @ Wolfgang38
    Wieso ein zweiter Sky-Receiver? War der vorherige nicht in den Kundendaten hinterlegt gewesen oder hattest Du Abo schon auslaufen lassen vor neuem Abo?
    (Evt. ruf mal an bei Sky, die dachten vielleicht, dein alter Receiver sei schon zurückgesandt?)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. September 2015
  4. Wolfgang38

    Wolfgang38 Board Ikone

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)




    Danke für die schnelle Antwort:
    Abo mit ZK /(schon einige Jahre).
    Für eine (wahrscheinlich Hauptkarte) habe ich einen Receiver mit externer Festplatte bekommen (glaube vor 3 Jahren) - Mitte August verlängert, und jetzt nach Ende der Widerspruchsfrist neue Hardware mit dem Hinweiszettel: "falls sie bereits eine Hardware besitzen bitte senden sie diese .... (sinngemäß)
     
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    Beim Wording einfach unschlagbar :LOL: Hochachtung.
     
  6. sir75

    sir75 Wasserfall Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    Feststellung: keine Initative des Verbraucherschutzes, kein Gerichtsurteil seit mehr als 12 Monaten.

    Frage: Hast die Lage falsch eingeschätzt?
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    @ sir75
    Der Verbraucherschutz hat sehr vielen Kunden aktiv geholfen gegen Vertragsbruch, leider jedoch bundesweit noch keine Klage angestoßen, allerdings gerade zwei andere Verfahren gegen Sky gewonnen wegen Haftung SkyGo und Preisstruktur. Da ist Nachholbedarf, richtig.
    Klagen gegen Sky laufen, auch ein Eilverfahren. Bei Eilverfahren hatte ich mehr erwartet, richtig.
    Aber dass Sky hier in den laufenden Verfahren obsiegt, hoffe/glaube ich nicht.


    @ Teoha
    er/jeder umfasst alle im Forum, mich auch
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    Sky will jedem den Leihreceiver (oder Leihmodul) mit Pairing aufzwingen. Für zwei Karten zwei Receiver, du sollst beide verwenden.
    Blockst du gegen Pairing? dann schick unbestellte Leihgeräte zurück.

    Für den Leihreceiver kannst du eine kostenlose Festplatte nachfordern, wenn du felsenfest behauptest, bisher schon eine eigene Festplatte für die Karte genutzt zu haben.

    Alternativ (wenn du nicht Anwalt beauftragst) bleibt nur der Tausch in ein (bei Gerätetausch kostenloses!) Sky-Modul für einen Linuxreceiver, um Sky ohne alle Restriktionen zu nutzen, also mit Archivierung und ohne PIN.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. September 2015
  9. Wolfgang38

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    Jepp - Ich kann auch ohne Sky Receiver gucken ... .

    Wenn ich den gestern bekommen einfach unbedarft zurückschicke, was passiert dann?
    Erst mal nichts oder kommt dann innerhalb 2 Wochen oder anderer Zeitraum wieder was?
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. September 2015
  10. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    Schon klar, ich weiß.
    Der Unterschied zwischen -was es bedeutet- und -was es ausdrückt- war das was ich meinte.:D
     
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