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Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 17. Juni 2015.

Status des Themas:
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  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Dann suche mit Acrobat eben direkt! man man man. Es gibt 5 Links zu Sky.de einer davon direkt die anderen vier zu www.sky.de/agb-info.

    Ich bin hier raus das ist mir jetzt einfach zu blöd und ich lasse mich nicht mehr von Dir verarschen.
     
  2. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    AGB müssen wirksam in den Vertrag einbezogen werden.

    Sollte in diesen AGB ein Verweis auf die Sky-Website enthalten sein - was nicht der Fall ist - wäre eine solche Klausel wegen ihres überraschenden Inhalts vermutlich unwirksam.

    Schließlich kann Sky seine Website nach Belieben ändern.

    B.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. August 2015
  3. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Anmerkung der Moderation:
    @ MarcBush und Gorcon

    Ich denke wir haben eure Einstellung bezgl. der Links zur Homepage von Sky innerhalb der AGB jetzt alle verstanden.

    Bevor ihr euch da weiter im Kreis dreht und das Thema verstopft ist die Diskussion zu beenden, da ein Konsenz nicht in Sicht ist.

    Weitere Beiträge die sich darum drehen, werden kommentarlos gelöscht.

    Eifelquelle
    -Moderator-
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Nach meinen Infos bekommt ein Kunde immer die aktuellen AGBs schriftlich. Und der Hardwarewechsel wird Dir ebenso schriftlich vorher angekündigt.

    Inhaltlich unterscheiden sich die Verträge eben nicht.
    Also greift zur Technikumstellung die AGB.

    So ist erstmal der Sachstand.

    Schön findet das keiner. Aber diskutiert dorch erst eine neue Situation wenn es eine Neue gibt.
    Vorher brauchen wir doch nicht immer die selben Posts lesen?


    Nehmt doch bitte mal Rücksicht auf das Thema zur reinen Technischen Umstellung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. August 2015
  5. potty

    potty Silber Member

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    sorry, wenn es hier nicht passt..

    Aber ich habe den "neuen" AGB (per Mail) damals schriftlich widersprochen. Später meinen Vertrag verlängert (telefonisch), aber keine neuen AGB zugesendet bekommen. Nur die Vertagsbestätigung. Wie habe ich jetzt den neuen AGB zugestimmt? Oder gelten für mich noch die "alten" AGB aus 2011? (Ich habe seit den letzten Verlängerungen nie wieder welche erhalten)
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Bei Wiederspruch gelten die alten AGB, Du darfst aber mittelfitisg mit einer Kündigung seitens Sky rechnen. Einigen ist es schon so ergangen.
     
  7. potty

    potty Silber Member

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Ja, aber bin ich mit der Vertagsverlängerung (nach dem Widerspruch) nicht auf die neuen AGB eingegangen ? Automatisch. Auch wenn ich sie nie erhalten habe?
     
  8. tabul

    tabul Senior Member

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Nein. Aber das ist, denke ich, egal, da Sky im Zweifel nicht wegen Dir irgendwas grundsätzlich technisch ändern wird.
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Leider nein.

    Beim Online-Abschluss kann man nicht weiterbestellen, ohne dass man per Klick bestätigt, die AGB gelesen zu haben. Bei schriftlichen Abschlüssen (bspw. am MediaMarkt-Stand) stehen die AGB auf dem Vertrag.

    Soweit ist das ok.

    Aber gerade bei den telefonsichen Abschlüssen (Neu und Verlängerungen) werden keine AGB bekanntgegeben, auch nicht nachträglich (was eh unwirksam wäre). Man bekommt lediglich eine Vertragsbestätigung und eine Widerufsbelehrung, keine AGB.

    Hatten wir aber alles schon durchgekaut
     
  10. Ludwig II

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    Da Telekom Entertain-Kunde keine Sky-Hardware,
    aber alle Sky-Programme auf einem Telekom MR 400 und vier Telekom MR 200.
    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Bei der Vertragsverlängerung waren aber die neuen AGB bekannt, was sich eindeutig aus dem Widerspruch gegen diese neuen AGB ergibt.
    Von daher könnte man auch argumentieren, dass durch die Vertragsverlängerung der Widerspruch hinfällig ist und die neuen AGB durch die Verlängerung anerkannt wurden.
     
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