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Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 17. Juni 2015.

Status des Themas:
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  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Eben... ;) Nichts anderes sage ich.
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    So und nun zeige mir den Unterschied zum Vertrag mit Leihreceiver.
     
  3. FilmFan

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Da ich keinen Vertrag mit Leihreceiver kenne, kann ich Dir die Frage nicht beantworten. Aber irgendwo wird das schon vermerkt sein, da Sky sonst ein Problem hätte, diesen nach Aboende zurückzufordern. ;)

    Und der Kunde weiß auch von Anfang an (vor Vertragsabschluß), worauf er sich einläßt (Risiko der Haftung).
     
  4. Ludwig II

    Ludwig II Board Ikone

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    Da Telekom Entertain-Kunde keine Sky-Hardware,
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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    In keinen Sky-Vertrag werden irgend welche Gerät expliziet aufgeführt.
    Auch beim Kunden mit Hardware von Sky steht davon nichts im Vertrag.
    Diese Dinge stehen ausschließlich in den Kundendaten und können jederzeit und ohne neuen Vertrag den tatsächlichen Gegebenheit angepasst werden.

    Beispiel:

    In meinem Sky-Vertrag von Ende Juli 2015 stand in den Kundendaten zunächst die Sky-Smartcard-Nr. und ein Sky+ Receiver sowie eine 500GB Festplatte.

    Auf meinen Wunsch hin ging die SC und die Gerätschaft an Sky zurück und meine abonnierten Programme wurde auf eine vorhanden SC von KDG freigeschaltet.
    Nun steht die Karten-Nr. der KDG-SC und keine Hardware mehr in den Kundendaten.

    Am 1.9. wechsel ich zu Entertain, dann steht nicht mal mehr eine SC-Nummer in den Kundendaten.

    In allen drei Fällen andert sich mein Sky-Vertrag aber nicht.
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    @FilmFan, die kann mir hier keiner beantworten und das ist das ganze Dilemma...

    Es sind die selben AGB s... keine Receivernummer, keine Zusicherungen, keine Haftungsgrößen.

    Der Vertrag beinhaltet nämlich nur die Zusicherung eines gebuchten Programms.
    Und genau das muß Sky sicherstellen. Notfalls, wenn eine Verschlüsselung gewechselt wird, auch mit Technik.
    Und genau das hat die VZ festgestellt... Mehr wollte ich nicht sagen...

    Diese fehlenden Informationen sind ganz zweifellos suboptimal nicht Kundenorientiert. Da sind wir uns ja einig.
    Aber solange die AGB so gelten wie sie sind, wurde der Kunde auf der Homepage oder per Mail/Brief vom Hardwarewechsel informiert. Auf der Homepage sind auch die zugelassenen Receiver hinterlegt und es gibt auch eine Liste wo das CI+ funktionieren könnte.

    Einen Anspruch auf eine bestimmte Hardware oder die Zusicherung das das Programm auf privater Hardware funktioniert, gibt es nicht. Kann es ja auch nicht geben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. August 2015
  6. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Aber sicher doch. Mit jeder Zusendung oder Rücksendung von Hardware ändert sich Dein Vertrag bzw. entsteht ein neuer Vertrag. Das einzige, was sich nicht ändert, ist höchstens Dein Abo-Vertrag für die gebuchten Pakete.
     
  7. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Zeigen bitte.
    Die Kunden bekommen eben keinen neuen Vertrag zugesickt sondern nur ein Gerät. Inhaltlich unterscheiden sich die Verträge eben nicht!:(

    Aus meiner Sicht wäre ein Zusatzvertrag mit Receivernummer eigentlich usus.
    Kommt aber nicht. Kam nie.
    Genauso wenig wie es eine schriftliche Zusicherung gibt das das Programm ohne Sky-Technik funktioniert.
    Im Gegenteil. Man unterschreibt oder setzt einen Haken das man Sky-konforme Technik nutzt.
    Was Sky-konform ist wissen wir eigentlich alle. Wenn nicht, werden wir es merken...
    Aber ich wusste es eigentlich immer...
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. August 2015
  8. Ludwig II

    Ludwig II Board Ikone

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    Da Telekom Entertain-Kunde keine Sky-Hardware,
    aber alle Sky-Programme auf einem Telekom MR 400 und vier Telekom MR 200.
    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Sorry, ich habe nie einen anderen Vertrag bekommen.
    Auch nicht früher (2013) als ich von Sat-Empfang auf Kabelempfang gewechselt habe. Vermutlich hätte ich damals einen neuen Vertrag bekommen, wenn die Laufzeit neu gestartet wäre. Ist sie aber nicht, weil der damals bestehende 24-Monate-Vertrag gerade mal vier Monate alt war und deshalb auch unverändert weiter lief.
    Die vorhandenen Sky+ Receiver wurden natürlich getauscht und die Sky-Programmpakte auf die KDG-SC frei geschaltet.

    Selbst der Umstand, dass ich durch den (Zwangs-)Wechsel zu KDG nicht mehr alle Sky-Programme empfangen konnte, löste keinen neuen Vertrag aus.
    Diese Dinge sind alle in den AGB geregelt.

    Der Vertrag bezieht sich nur auf die abonnierten Programmpakete.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. August 2015
  9. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Die Zusendung des Receivers ist ein Angebot von Sky - im vertragsrechtlichen Sinn - zum Abschluss eines Leihvertrages über den Receiver.

    Mit Annahme deis Angebots/des Receivers ist der Vertrag zustande gekommen, da es 2 übereinstimmende Willenserklärungen gibt. Diese können auch durch konkludentes = schlüssiges Verhalten abgegeben werden., wie es hier der Fall ist.

    B.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. August 2015
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Diesen ganzen "rechtlichen" Diskussionen sind doch irreführend und sinnlos.

    Verträge gelten auch mündlich. Konkludentes (stillschweigendes) Handeln und korrespondierende Auftragsbestätigungen spielen große Rolle bei Dauerschuldverhältnissen, die per se permanent angepasst werden müssen. Was ich bei Bestellung ankreuze, war Vertragsbedingung und ist vereinbart! Hätte Sky eine Seriennummer gefordert, dann wäre dieses Gerät Vertragsbestandteil, ich dürfte die S02 nicht einfach in anderen Geräten nutzen. Nicht kontrollierbar ohne Pairing, aber so vereinbart. Ersatzgerät ist bei Sky gar nicht erst geregelt worden, Karnevalsverein.

    Wenn ich meine Bankverbindung ändere, muss dies mitgeteilt werden. Vertragsdaten werden angepasst, stillschweigend. Wenn sich Kunde und Sky einig sind, z.B. zusätzliches Paket buchen, ist da auch kein Diskussionsgrund erkennbar. Alles Vertragsänderungen.

    In meinem Vertrag steht explizit "Kundenreceiver". Wenn ich nur ein Navi leihe, dann steht da auch nicht, welches Auto ich dafür privat nutzen will. Plötzlich soll ich ein Leih-Auto (genauer Mietwagen) dazu erhalten und bezahlen. Warum? Weil im Leihvertrag zum Navi kein Auto explizit mit Nummernschild benannt ist... :)

    Wie bei der SIM-Karte vom Mobilvertrag, ich erwähnte es. Muss ich da auch ein Leih-Handy plötzlich nutzen? Könnte O2 auf diese Idee kommen aus Sicherheitsgründen?

    Kann Sky jederzeit den Leihreceiver mit 2 TB in einen Leihreceiver mit 100 GB tauschen ohne Sonderkündigungsrecht oder Schadenersatz?


    EDIT: Brillo schrieb schon...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23. August 2015
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