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Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 17. Juni 2015.

Status des Themas:
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  1. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Aber dann würde nichts anderes passieren als wenn sie in seinem (richtigen) Receiver wäre: Sie wird mit dem von Sky zugeordneten Receiver gepairt, nicht mit dem, in dem sie steckt.
     
  2. sebastian00

    sebastian00 Junior Member

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Das ist wie beim Sex. Ungeschützt kann man sich überall anstecken. So in etwa ist es auch mit der Smartcard.
     
  3. pp1809a

    pp1809a Junior Member

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Nein, das ist nicht illegal. Es gibt ein Programm dazu, das ganz regulär gekauft werden kann. Mit diesem können sämtliche Streams aufgenommen werden, auch BlueRays oder DVD können damit kopiert werden.

    Solange man damit nur Kopien für den privaten Gebrauch erstellt, ist das gem. § 53 Urheberrechtsgesetz erlaubt. Natürlich verstößt man aber gegen die AGB der jeweiligen Anbieter. Illegal ist es aber trotzdem nicht!
     
  4. Cpt.Archer

    Cpt.Archer Senior Member

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Die Anbieter meinen aber dass ihre AGB Gesetz sind - und genau das muss vor allem Sky mal "von oben" klargemacht werden,aber die drücken sich ja vor nem Prozess...
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Moment, muß man nochmal klar stellen.

    Ein Anrecht auf Privatkopie besteht nur dann, wenn kein Kopierschutz umgangen wird.

    Fernsehsendungen aufzeichnen: Erlaubt ?

    Bezahlfernsehen und Video on Demand
    Etwas anderes ist es, wenn man Sendungen aus dem Bezahlfernsehen aufnehmen will. Zwar gilt auch hier, dass man zum privaten Gebrauch kopieren (also Sendungen aufnehmen) darf. Allerdings gilt das nur solange, wie zu diesem Zweck kein Kopierschutz umgangen wird. Das Signal wird beim Pay-TV grundsätzlich verschlüsselt ausgestrahlt, so dass man die Sendungen nur rechtmäßig anschauen kann, wenn man den Sender abonniert und ein technisches Hilfsmittel zur Verfügung gestellt bekommen hat, um die Programme zu entschlüsseln – zum Beispiel eine Smartcard.
    Es ist nicht erlaubt, diese Verschlüsselung zu umgehen, etwa indem man eine Smartcard „knackt“. Wer aber einen rechtmäßigen Zugang hat, in der Regel durch ein Abo, darf Sendungen nicht nur anschauen, sondern auch aufnehmen – genau so, als würden sie von frei zugänglichen Sendern ausgestrahlt.
    Wieder anders sieht es aus bei so genannten „Video on Demand“-Diensten. Einige Firmen bieten an, sich Filme über das Internet zu bestellen, um sie dann zuhause auf dem Computer oder Fernsehgerät anzuschauen. Diese Videos sind in den meisten Fällen mit einem Digitalen Rechtekontroll-Management versehen, das verhindern soll, dass der Film kopiert werden kann. Ein „effektiver“ Kopierschutz darf aber nicht umgangen werden, um sich eine Kopie zu machen – auch dann nicht, wenn sie nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden soll. Es ist zwar noch nicht durch die Rechtsprechung geklärt, wann ein Kopierschutz als effektiv einzuschätzen ist, aber man kann davon ausgehen, dass es in der Regel nicht erlaubt ist, derartig kodierte Filme zu kopieren.

    Man kann es zusammenfassen: Eine Privatkopie ist erlaubt, wenn der Quellgeber es zulässt.
    Das ist in der Regel nur bei unverschlüsselten Inhalten der Fall was die TV Ausstrahlung betrifft.
    Ein Pay-TV und VoD Anbieter hat sein Recht Inhalte zu schützen.

    Ebenso erlangt man mit dem Kauf von Umgehungstechniken noch keinerlei Rechte.
    Es gibt auch freie Module die mit NDS umgehen können. Zulässig ist es dennoch nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. August 2015
  6. Cpt.Archer

    Cpt.Archer Senior Member

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Dieses "Sich auf die Seite der Anbieter stellen" nervt!

    Ich denke mal,kaum wer von uns hier,ist darauf aus sich irgendwie an an irgendwelchen Aufnahmen zu bereichern oder die in der Weltgeschichte zu verteilen - es geht hier um den privaten Gebrauch!
     
  7. kjz1

    kjz1 Platin Member

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Ich kann auch ganz legal einen Radarwarner kaufen, einsetzen im Straßenverkehr darf ich ihn dennoch nicht. Und: Privatkopie nur, sofern kein Kopierschutz umgangen wird. Hier wird aber HDCP ausgehebelt.
     
  8. Bonkers

    Bonkers Junior Member

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Klär mich mal bitte kurz auf.
    Aufgrund von welchem deutschen Gesetzt ist es nicht zulässig oder gar strafbar, wenn ich eine NDS Smartcard in einem freien Modul nutze?

    Es besteht ein entsprendes Abo. Die Verschlüsselung der Sender wird durch ein freies Modul weder "genknackt" noch ausgehebelt.
     
  9. gogosch

    gogosch Silber Member

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Hier wird immer das Strafgesetzbuch bzw. Urheberrechtsgesetz mit den AGBs verwechselt.
    Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe!
     
  10. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    § 95a UrhG Schutz technischer Maßnahmen - dejure.org

    Es wird aber der Schutz umgangen. Und das genügt.
     
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