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Gescheiterte Streamingplattform bringt ARD und ZDF hohe Verluste

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 7. August 2015.

  1. tesky

    tesky Talk-König

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    AW: Gescheiterte Streamingplattform bringt ARD und ZDF hohe Verluste

    Und in der Praxis werden private Mitbewerber aus dem Markt gedrängt...
     
  2. Tom123

    Tom123 Lexikon

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    AW: Gescheiterte Streamingplattform bringt ARD und ZDF hohe Verluste

    Sehe nicht wirklich wieso. Private Mitbewerber muessen schlicht ein besseres Angebot machen.
     
  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Gescheiterte Streamingplattform bringt ARD und ZDF hohe Verluste

    Natürlich bestimmt man in einer gemeinsamen Tochter die Preise. Aber man steht doch im Markt, und der bestimmt den Preis.

    Das hätte aber das Bundeskartellamt erkennen müssen, damit man versteht, dass sich ein Alleingang von ARD oder ZDF nicht rechnet.

    Das ist doch ein Unsinn, warum sollen die kein "Netflix" auf die Beine stellen können. Dazu braucht es aber ALLEN Content und nicht nur versprenkelte Teile.

    Da gibt es zB so eine kleine Plattform namens Youtube, die den höchsten AVOD - Marktanteil hat.
    Nein, genau das hat das Kartellamt nicht zugelassen. Man hätte auf den ZDF - Content größtenteils verzichten müssen. Deshalb haben die ja das Vorhaben aufgegeben.
    Da wäre das deutsche Kartellamt wohl gar nicht zuständig gewesen und europäisch geht sowas locker durch.
    Das deutsche Wettbewerbsrecht erlaubt, dass deutsche Firmen miteinander kooperieren. Gemeinsame Unternehmen darf es geben. Der Schwachsinn des Kartellamts ist es zu glauben, dass ARD und ZDF eine ausreichende Marktrelevanz haben. Die Fusionskontrolle zur Gründung des Unternehmens blieb im Übrigen deshalb auch unbeanstandet. Das zeigt doch wie schwachsinnig da argumentiert wurde.

    Das Ergebnis siehst Du doch: die Ausländer bestimmen der Markt. Was ist das Problem, wenn RTL und ProSiebenSat.1 oder ARD und ZDF-Töchter da etwas entgegensetzen. Bei Amazonas wurde noch mit dem Oligopol des Fernsehwerbemarktes argumentiert. Da kann man sich streiten, ob Onlinewerbung der gleiche Markt ist (für mich ist er es nicht, aber nun gut. Welche Relevanz ARD und ZDF auf dem kommerziellen (!) VOD-Markt haben sollen, ist für mich aber nicht erkennbar.
     
  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Gescheiterte Streamingplattform bringt ARD und ZDF hohe Verluste

    Deshalb müssen sie das ja zu Marktbedingungen machen, damit das nicht passiert.
     
  5. tesky

    tesky Talk-König

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    AW: Gescheiterte Streamingplattform bringt ARD und ZDF hohe Verluste

    Das mag bei Dir in GB so sein, hier in Deutschland läuft das ein bisschen anders.

    Kartellamt durchsuchte Bavaria Studios und Studio Adlershof - DWDL.de

    Kartellamtsermittlung: Bavaria zieht Konsequenzen - DWDL.de

    Und ganz frisch von heute:So tricksen ARD und ZDF mit Bavaria und Studio Hamburg - DIE WELT
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. August 2015
  6. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Gescheiterte Streamingplattform bringt ARD und ZDF hohe Verluste

    Blöd nur, dass da wohl private Wettbewerber bei den Preisabsprachen mit dabei war, da scheinen noch andere mit dringesteckt zu haben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. August 2015
  7. tesky

    tesky Talk-König

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    AW: Gescheiterte Streamingplattform bringt ARD und ZDF hohe Verluste

    Und das macht es besser?
     
  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Gescheiterte Streamingplattform bringt ARD und ZDF hohe Verluste

    Naja, sie agieren also so wie ihre Wettbewerber. :D
     
  9. Wambologe

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    AW: Gescheiterte Streamingplattform bringt ARD und ZDF hohe Verluste

    Es ging beim Verbot nicht um den Wettbewerb "Germany's Gold gegen Netflix gegen Amazin Instant Video", sondern um den aufgehobenen Wettbewerb "WDR Mediagroup gegen ZDF Enterprises".

    Es gibt im Kartellrecht keine Klauseln, die ein Verbot aufheben, wenn ein Ersatzmodell weniger erfolgsversprechend ist.

    Ich habe nicht behauptet, dass die kein Netflix auf die Beine stellen wollen. Ich habe allenfalls darauf hingewiesen, dass RTL und ProSiebenSat.1 kein Netflix planten, sondern ein Hulu. Und dazu fragte ich, wieso ein gemeinsames Portal von RTL und ProSiebenSat.1 erfolgreicher sein soll, als das die zwei Einzelportale.

    Ungeachtet steht es aber jeder Einzelfirma frei, wie die Einzelfirma Netflix entsprechende Rechte einzukaufen oder selbst zu produzieren. Das hat das Kartellamt nicht verboten. Und ProSiebenSat.1 kauft für Maxdome bereits bei der Konkurrenz ein:
    https://www.wbs-law.de/allgemein/wdr-mediagroup-lizenziert-inhalte-an-maxdome-24351/

    Wie du meinem vorherigen Post entnehmen kannst, hat YouTube den größten Nutzeranteil, macht aber nicht am meisten Geld mit seinen Inhalten. Hulu verdient mehr Geld als YouTube durch Werbung, weil YouTube seinen UGC schlechter vermarkten kann. Deswegen versucht YouTube ja inzwischen, besser vermarktbaren Content mit einem Finanzierungsvorschuss zu bekommen.

    Schmarn. Hätte die WDR Mediagroup das Projekt alleine hochgezogen und Content vom ZDF eingekauft (wie das auch andere VoD-Anbieter machen), wäre das gar kein Fall fürs Kartellamt gewesen. Das Kartellamt entschied über eine gemeinsame Plattform, die sich beim Rechteerwerb eben nicht gegen Netflix, Amazon und Maxdome durchsetzen muss.

    An dieser Stelle sei auch nochmals auf den Link oben verwiesen, dass ProSieben bereits beim WDR eingekauft hat. Maxdome hat aber genauso schon auch beim ZDF eingekauft und widmet dem ZDF einen eigenen Bereich:
    https://www.maxdome.de/tvcenter/zdf

    Und nun die große Frage: Wieso sollte ProSiebenSat.1 beim ZDF einkaufen dürfen, nicht aber der WDR?

    Die Antwort: natürlich darf der WDR ebenfalls beim ZDF einkaufen. Das war auch nicht Gegenstand des Kartellverfahrens. Das Problem war, dass WDR und ZDF zu einem festen Preis ihre Serien an ihr Germany's Gold weitergeben und durch Exklusivvereinbarungen verhindern, dass sich Maxdome die Serien über den freien Markt holen kann (oder andernfalls nur zu diskriminierenden Konditionen).

    Deswegen meine Einschränkung, wenn es nach deutschem Recht ginge. Das war ein theoretischer Fall.

    Es darf Kooperation nur dann geben, wenn sie den Wettbewerb nicht behindern. Hast du §1 GWB denn nicht verstanden?

    Dr Oetker und Wagner können ihre Pizzen auch nicht ausschließlich im Doppelpack verkaufen.

    Das Kartellamt hat in der Ablehnung überhaupt nicht mit der Marktrelevanz von ARD und ZDF auf dem VoD-Bereich argumentiert. Die Argumentation ist, dass sie dort derzeit Konkurrenten sind und danach nicht mehr.

    Das Verfahren war da zweiteilig. Zunächst das Fusionskontrollverfahren. Das haben die Beteiligten - wie du auch selbst richtig sagst - aufgrund fehlender Marktmacht. RTL und P7S1 hatten diese Hürde nicht geschafft.

    Anschließend folgte das Kartellverwaltungsverfahren, das mit Marktmacht gar nichts mehr zu tun hat. Da geht es um den Paragraphen 1 des GWB (bzw. auch 2 und 32, die Ausnahmen regeln). Marktmacht und Fusionskontrolle ist dagegen 35ff.

    Dieses Kartellverfahren haben die Töchter von ARD und ZDF nicht bestanden. Das Vorhaben verstößt gegen Paragraph 1, weil der Wettbewerb wie dargelegt eingeschränkt wird. Stichwort: Preisabsprachen bei der Lizenzierung z.B. Und du hast bis jetzt keinen Paragraphen zitiert, der diese Einschränkungen erlaubt, nur weil ein ausländisches Unternehmen im Markt erfolgreicher ist. Du stellst ja nur Behauptungen auf.

    Mehr Infos zur Doppelkontrolle und der Tatsache, dass im zweiten Teil der Überprüfung die Marktmacht gar keine Rolle mehr spielt, findest du hier:
    http://kartellblog.de/2011/11/29/germanys-gold-doppelkontrolle-von-gus/

    Du hast immer noch nicht beantwortet, wieso 7NowTV.de den Ausländern mehr entgegensetzen soll als 7TV.de und NowTV.de alleine.

    Ungeachtet dessen gibt es kein Gesetz, dass eigentlich verbotene Geschäfte erlaubt, wenn es sich gegen ausländische Firmen richtet. Sollte ich mich da irren, kannst du dieses Gesetz gerne nachreichen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. August 2015
  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Gescheiterte Streamingplattform bringt ARD und ZDF hohe Verluste

    Leider hat das Kartellamt klar gemacht, dass es eine Lizenzierung durch das ZDF als Umgehung des Kartellverbots ansieht

    Hulu spielt in Deutschland keine Rolle.

    Das musst Du das Kartellamt fragen. Es hat klar gemacht, dass es dies als Umgehung ansehen würde,

    Stimmt so nicht. Und eine Exklusivitätsbindung gab es auch nicht, sondern nur Andienungspflichten. Die WDR mediagroup wäre frei gewesen, weiter an Maxdome zu verkaufen. Das Kartellamt hat nur unterstellt, dass sie das nicht mehr tun würden.

    Ja. Eine Behinderung des Marktes ist nicht zu erkennen.

    Das Beispiel passt nicht, siehe oben.
    Das Argument hat noch nicht einmal den VPRT überzeugt, der sich eher verwundert gezeigt hat.

    Na ganz so einfach ist es nicht mit dem zweiteiligen Verfahren. Das wird aber jetzt zu speziell. Ansonsten wäre jedes Gemeinschaftsunternehmen unzulässig, das von Konkurrenten gegründet wird, weil man im Gemeinschaftsunternehmen zusammenarbeitet. Das ist aber nicht der Fall.