1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. Juli 2015.

  1. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

    Registriert seit:
    30. Mai 2014
    Beiträge:
    3.512
    Zustimmungen:
    43
    Punkte für Erfolge:
    58
    Anzeige
    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Es ist ganz einfach.
    Wenn es dir hier nicht passt, dann hast du die Möglichkeit das Land zu verlassen!
    Was glaubst du wofür ich alles zahlen muss was mir nicht in den Kram passt!
    In einem hast du aber Recht, der deutsche Rundfunkapparat ist massig überkandidelt.
    So sollte Grundversorgung nicht verstanden werden.
    Sowas kommt halt dabei raus wenn man bei den Bürgern in die Tasche greifen kann.
    2 Sender + einer für Bundesländer ab einer gewissen Anzahl Einwohnern sollten als Grundversorgung dicke ausreichen und mehr gab es früher auch nicht.
    Wenn das damals gereicht hat, dann tut es das auch heute.
    5 Euro pro TV Gerätebesitzer sollten dazu reichen, wohlgemerkt ausschliesslich bei TV Empfangsgeräten, PC + Internet ermöglicht keinen TV Empfang, auch wenn der wünschenswert wäre.
    Wer dann freiwillig nicht zahlt sollte bestraft werden, und zwar hoch, so hoch das sich der Betrug an den Mitmenschen nicht lohnt.
     
  2. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

    Registriert seit:
    30. Mai 2014
    Beiträge:
    3.512
    Zustimmungen:
    43
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Menschen, die ihre Mitmenschen betrügen und daran die Schuld tragen das sie mehr bezahlen müssen als notwendig, werden nciht als mündig, sondern als asozial bezeichnet.

    Die schädigen ja nicht die Öffis, die kriegen ihr Geld, sondern nur ihre Mitbürger.:winken:
     
  3. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

    Registriert seit:
    30. Mai 2014
    Beiträge:
    3.512
    Zustimmungen:
    43
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Sag mal, bist du nicht ein Ossi?

    Was glaubst du wie du heute leben würdest, wenn sich alle Wessis geweigert hätten den Solidaritätszuschlag zu bezahlen?
    Zieh nach Österreich, dann kriegen ARD und ZDF nicht einen Cent von dir!

    Das nennt sich bestenfalls Anarchie, mit Demokratie hat das nichts zu tun, wenn jeder nur dafür zahlt was er möchte.
    Du dürftest das Wort gar nicht in den Mund nehmen, denn die Mehrheit wünscht das jeder Haushalt die Abgaben zu zahlen hat!

    Als nächstes kommt dann wohl die Forderung von dir, dass jeder auch selbst bestimmen kann wofür seine Steuern ausgegeben werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Juli 2015
  4. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

    Registriert seit:
    30. Mai 2014
    Beiträge:
    3.512
    Zustimmungen:
    43
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Ich habe keinen Vertrag mit der gesetzl. Rentenversicherung abgeschlossen, freiwillig würde ich da sicherlich nix bezahlen, nennt sich aber auch nicht Steuer.;)

    Geht mir prinzipiell nicht anders!
    Bei den Steuern ist es so das man sich da halt nicht so leicht drücken kann.
    Steuerhinterziehung ist auch eher ein Hobby von Reichen. ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Juli 2015
  5. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

    Registriert seit:
    30. Mai 2014
    Beiträge:
    3.512
    Zustimmungen:
    43
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Na so ganz stimmt das ja auch nicht, bezogen auf Deutschland.
    Die Mehrheit ist gegen die Autobahnmaut, sowohl bei den Bürgern, als auch bei den Politikern die trotzdem dafür gestimmt haben.

    Ein Volksentscheid über die HHA würde ich befürworten, würde allerdings nichts bringen, es würden da auch nicht mehr zahlen als jetzt.
    Den Sche... Euro wollte hier auch keiiner, den haben wir trotzdem und dürfen nun auch noch dafür sorgen das Rentner in Griechenland die mit 58 Jahren in Rente sind weiterhin prozentual mehr Geld erhalten als wir selbst, die erst mit 67 in Rente dürfen.
    Wer würde da freiwillig Milliarden raushauen wenn er sonst immer nur zu hören kriegt das hier kein Geld für Steuersenkungen vorhanden sind.
    Dazu kommt noch das Deutschland selbst Ende 2014 2.155 Mrd. Euro Schulden hatte, Griechenland aber nur 315 Mrd. Euro.

    Wählst du schon lange?
    Politiker können nur lügen und betrügen.
    Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger, Volksvertreter......

    Google mal nach Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 19 %, welche Meinung da SPD und CDU hatten und was dann nach der Wahl dabei herausgekommen ist.

    Man könnte es auch als mathematisches Wunder bezeichnen, denn seitdem kommt bei 2+0=3 heraus. :D

    Ich rege mich über die EEG Abgabe beim Strom mehr als einmal pro Jahr auf, am allermeisten das die grössten Verbraucher nichts zahlen müssen!
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Juli 2015
  6. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

    Registriert seit:
    21. September 2009
    Beiträge:
    4.697
    Zustimmungen:
    1.852
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Sagt wer?
    Die Rassengestze ebenso wie die Todesstrafe in den USA sin in den entrpechenden "geopotitischen embbeded Systemen" zweifellos rechtmäßig, ebenso wie die BHG-Urteil zur Vollstreckung des Rundfunkbeitrags. Allen drei Besipiel ist aber gemeinsam, dass es auf unterschiedliche Weise die Menschnerechte verletzt. Ob es dabei ums eigene Leben oder Informationsfreiheit geht spielt keine Rolle.

    Das ist im doppelten Sinne falsch! Denn einerseits erwirtschaftet das Rundfunkzwangserpressungssystem einen Milliardenüberschuss trotz 890000 "Verweigerer-Haushalten" und andererseits handelt es sich rechtlich um eine Ordnungswidrigkeit und damit um keinen strafrechtlichen Betrug. Gerade ersteres ist doch der Beweis, dass dieses Unrechtsystem nur so reformiert wird, um den Bürgern möglichst noch mehr Geld abzupressen. Die "großzügige" Senkung des Beitrags um 49Cents p.m. ist doch nur ein Feigenblatt in der großen Abzocksause.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Juli 2015
  7. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

    Registriert seit:
    6. Dezember 2009
    Beiträge:
    10.819
    Zustimmungen:
    5.272
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Eindeutig eine Gesetzeslücke.
    Es müßte so gehen wie bei manchen Zollvergehen.
    1. Haushaltsabgabe nachzahlen
    2. den gleichen Betrag als Strafe obendrein zahlen.
     
  8. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

    Registriert seit:
    21. September 2009
    Beiträge:
    4.697
    Zustimmungen:
    1.852
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Das ist keine Gesetzeslücke, sondern passt schon so in die Systematik. Bei Zollvergehen bewegen wir uns bei den Abgaben im Bereich der Steuern und der Rundfunkbeitrag läuft zwangsläufig unter "sonstige Abgaben", weil der Rundfunk Ländersache ist.

    Es ist deshalb geradezu offensichtlich wie in anhängigen Verfahren zum Rundfunkbeitrag selbst der BGH immer wieder peinlichst genau den nicht steuerlichen Charakter des Rundfunkbeitrags unterstreicht. Das kleinere Übel bei dem organisierten Raubrittertum scheint da tasächlich der selbst höchstrichterlich angeblich nicht erkennbare steuerliche Charakter des Rundfunkbeitrags zu sein, weil sich so die Taschen schneller füllen lassen. Eine Sternstunde der angeblich politisch unabhängigen Rechtssprechung in Deutschland.:D

    In dem Fall bleibt also nur alle Lücken zu nutzen und Maßnahmen zu treffen, daß man bei dieser Rundfunk-Mafia unter dem Radar bleibt. Meine Steuern zahle ich dagegen sehr gerne und es gibt ein politisch gewolltes und breit angelegtes Instrumentarium die Höhe in weiten Grenzen auch selbst zu bestimmen. Beides ein sportliches Vergnügen:winken:
     
  9. AllBlackNZ

    AllBlackNZ Platin Member

    Registriert seit:
    25. August 2009
    Beiträge:
    2.844
    Zustimmungen:
    826
    Punkte für Erfolge:
    123
    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Dir ist schon klar, dass sich die Hälfte im Parlament durch die Erststimme ins Parlament wählen lassen? Und das die Zweitstimme dann halt die Listenstimme ist? Wie du da auf die Idee kommst, dass die "meisten" über die Liste reinkommen, ist mir schleierhaft. Außerdem garantiert die Zweitstimme, dass auch kleinere Parteien ins Parlament einziehen, denn die Erststimme geht zu 95% immer an die Union oder SPD. Das ein Grüner oder ein Liberaler per Erststimme gewählt wurden, ist immer ein Highlight gewesen und kann man an der Hand abzählen.
    Übrigens, Du kannst die Listen auch beeinflussen, in dem du in eine Partei eintrittst und so aktiv mitmachst. Für viele Deutsche ist das viel zu viel Aufwand, aber so funktioniert nun mal auch Demokratie. Ich habe bisher immer erlebt, dass die, die am lautesten schreien, dass die politisch selten etwas machen. Diese sollten sich dann in ihrer Kritik echt zurückhalten, denn nichts machen und dann rummaulen, dass kann jeder.
     
  10. joergus

    joergus Silber Member

    Registriert seit:
    17. Februar 2011
    Beiträge:
    887
    Zustimmungen:
    31
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Im Gegensatz habe ich aber etwas (wenn auch nicht viel) davon. Man kann Versicherungen nicht mit Steuern vergleichen.
    Da wir gerade bei Steuern sind. Auch Ossis zahlen Solidaritätszuschlag. Soll ich dir als Beweis einen Lohnschein vorweisen oder glaubst du es so? Trotzdem vielen Dank!