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Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. Juli 2015.

  1. KTP

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    .... aber möglich !

    :):)
     
  2. KLX

    KLX Lexikon

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Ob das wirklich so ist oder erst nach der Wohlverhaltensphase und der entgültigen Restschuldbefreiung (nach 6 Jahren)? Vorher muss man doch das pfändbare Teil seines Einkommens über einen Treuhänder an die Gläubiger abdrücken.
     
  3. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Logischerweise erst mit der Restschuldbefreiung am Ende.
     
  4. KTP

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    ... kann man,- nur nützt das trotzdem nichts,- ich habe heute erst wieder so 'nem Anwalt gesagt,das ich ihn an der langen Leine verhungern lasse !

    :):)
     
  5. NURAM

    NURAM Junior Member

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    Man müsste Klavier spielen können, sang mal Johannes Hesters und ich sage wenn man Arbeitslosen Empfänger von Arbeitslosen Geld 2 ist dann kann man beantragen das keinen GEZ Beitrag zu zahlen.
     
  6. KTP

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    ... bin ich aber nicht,sondern EU-Rentner und meine Rentenhöhe liegt unter der Pfändungsgrenze und ich habe ein P-Konto !

    Ich brauche also keine behördliche Befreiung,da ich mich sebst befreit habe,von sämtlichen Gebühren !

    :):)
     
  7. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Mein Beileid....[​IMG]
     
  8. robert1

    robert1 Silber Member

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Hallo,

    @Lt_Spock:

    Dass Du, bei all Deiner offensichtlichen Abneigung gegen das ÖR-Rundfunksystem, dieses in die Nähe des NS-Volksgerichtshofs bzw. der NS-Rassengesetze bringst, geht entschieden zu weit.

    Du scheinst Dich mit diesen Begriffen nicht richtig auseindergesetzt zu haben, sonst würdest sie nicht in diesem Zusammenhang benutzen.

    Selbstverständlich hast Du das Recht, das ÖR-Rundfunksystem abzulehnen, aber Du überschreitest in Deiner Wut Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen.

    Gruss
    robert1
     
  9. Doc1

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Einige Leute wundern sich immer wieder über Schufaeinträge! Für die PrimatenTVs ist aber Geld übrig!:D
     
  10. KTP

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Wieso :( ? Mein Vermögen :love: ist seit Jahren im Höhenflug,- ich habe die Macht und dt. Behörden sind vollkommen machtlos dagegen !

    :):)