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Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. Juli 2015.

  1. grmbl

    grmbl Platin Member

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Wieso dieser Wutsmilie? Steigerst du dich nicht zu sehr in die - eigentlich belanglose - Sache hinein?
     
  2. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Bitte beschäftige dich mit wirtschaftlichen Grundlagen und Begrifflichkeiten. Dein Defizit ist unübersehbar.

    Nochmal: Steuern und Abgaben auch nicht. Ich bezahle die gelbe Tonne des Hauses auch, auch wenn ich sie nie genutzt habe. Es gibt genug Beispiele einer pauschalen Finanzierung.
     
  3. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Vor allem labert er von fehlendem Demokratieverständnis, nimmt sich aber selber das Recht heraus, Gesetze von demokratisch legitimierten Parteien nach seinem Gusto abzulehnen und nicht einzuhalten. Was ein Witzvogel.
     
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Halt, halt, halt! Gesetze werden immer noch vom Bundestag beschlossen und nicht von einer Handvoll Länderchefs im Hinterzimmer. Wie demokratisch das ganze dann sein soll, zeigt sich wenn man eine Kasse im Supermarkt kurzerhand für ein Fernseher erklärt... :mad:
     
  5. Lt_Spock

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Also der kleine Denkfehler dabei ist, daß nicht jeder Haushalt auch nur eine Wahlstimme besitzt und gerade diese Rundfunkverweigerer sicherlich stärker motiviert sind eine Partei zu wählen, welche ohne Lügenpropaganda und falsche Wahlversprechen wie es die sogenannten Volksparteien ständig vorleben, die Volksinteressen vertreten würden. Die 5%-Hürde dürfte da kein Problem darstellen, aber leider gibt es die Partei nicht udn wird es wohl auch nie geben.

    Ergo hat das versammelte dröge Stimmvieh ohnehin die Intelligenz nicht gepachtet und spaltet sich in die zwei Hautplager derer, welche einem Pawloschen Reflex folgend ihre Kreuzchen setzen und den Hirntoten, welche zu Hause mit dem Zappomat vor der Glotze vegetieren und durch Unterlassung alle Verantwortung an den Nanny-Staat delegieren.
     
  6. brixmaster

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Und was ist dann ? Hat der Kunde vom freiwilligen PayTV dir was getan.
    Geht es dir dann besser ?:eek:
    Ich dachte anderen schlechtes zu gönnen, ist nur überwiegend bei Westlern vorhanden.

    Ein Kuriosum ist aber trotzdem vorhanden.
    Wer nicht zahlen kann, der kann sich in der Regel auch befreien lassen, bzw. von einer Härtefallregelung profitieren.

    Aber es ist schon skurril das solche Bescheide auch ohne Unterschrift gültig sind, normalerweise wenn jemand ein Bescheid erlässt, müsste er auch die Haftung durch Unterschrift tragen.

    Nun das Zwangsgebührensystem ist ungerecht, und ist ein Unrechtssystem, aber dennoch leider rechtens.
    Rechtsbewusstsein ? mmhh...
    Und, nicht zu zahlen ist kein Delikt, im höchsten Falle eine Ordnungswidrigkeit.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Juli 2015
  7. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Und wer wählt wohl die Vertreter im Bundestag? Deine Korinthenkackerei kannste dir schenken.
     
  8. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Was natürlich Unsinn ist, denn erstens ist gerade unser ÖR weit entfernt von einer Staats- und Wirtschaftsferne, und zweitens kann eine (zukünftige) Regierung bestehende Gesetze ändern (oder umgehen), so daß eine komplette Kontrolle natürlich trotzdem jederzeit möglich wäre.
     
  9. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    So ist es. Wenn der kleine Mann irgendwo mal vergisst zu untreschreiben, dann ist ja das ganze Schreiben nichtig (oder sich gar anmaßen per Email was zu kündigen) und es gibt richtig Krieg. Bei ARD/ZDF ist wiedermal alles anders und dort kann sogar die Putzfrau Bescheide ausstellen. Und die gelten sogar...:mad:
     
  10. FilmFan

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Warum? Bist Du so fernsehsüchtig, daß Du ohne TV nicht leben kannst? :rolleyes: