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Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. Juli 2015.

  1. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Warum bin gerade ich darüber nicht verwundert, dass ausgerechnet du es als mündig ansiehst, wenn man sich nicht an bestehende Gesetze und Verordnungen hält? :eek:
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Ich sehe da keinen ! Wer das Geld nicht zahlt der wird eben Zwangsvollstreckt das war schon immer so und wird auch immer so bleiben.
     
  3. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Ach weißt du, in der DDR war die Mauer auch gesetzeskonform und trotzdem sind die Leute auf die Straße gegangen. Wo ist da der Unterschied zu ARD/ZDF? :eek:
     
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Wie in einer Diktatur eben! :winken:
     
  5. Mangels

    Mangels Board Ikone

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig


    Nicht unbedingt - Einen Vollstreckungstitel sagt erst einmal noch nichts über die Rechtmäßigkeit aus. Nur, dass eine Forderung besteht, die noch nicht beglichen wurde und eben nun massiv eingefordert wird.


    Aber das jetzt gefällte Urteil schafft Rechtsklarheit.
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    @ suniboy
    Wenn Dir das nicht passt musst Du halt klagen. Einfach nichts zu bezahlen ist nun mal nicht zulässig.
     
  7. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Das ist ja so, als wenn man in Nordkorea die Ausreise einklagen könnte....:D
     
  8. joergus

    joergus Silber Member

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Da ist ein großer Unterschied. Mit Sky habe ich einen Vertrag abgeschlossen, mit dem Beitragsservice oder ARD und ZDF nicht. Wenn das rechtmäßig sein soll, muss das als Steuer gekennzeichnet sein. Darüber gab es auch schon eine Doktorarbeit, die mit sehr gut bewertet wurde.
    https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI
    Ich hoffe, du hast es nach dem Anschauen des Videos begriffen. Außerdem solltest du als Schweriner wissen, dass Recht nicht gleich Recht ist.
     
  9. Mangels

    Mangels Board Ikone

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig


    So ist es - denn klagen kann man in der von "suniboy" beschworenen Diktatur eben nicht.
     
  10. Futuremann

    Futuremann Silber Member Premium

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    Liebesschnulzen nicht bezahlen ist wohl in Deutschland strafbar? Ich wäre dafür mind. 80% der Sender abzuschalten und die Gebühren nicht höher als 5 Euro liegen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Juli 2015