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Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 17. Juni 2015.

Status des Themas:
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  1. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Damit hat es definitiv nix zu tun. :D
     
  2. Blue-Devil

    Blue-Devil Guest

    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Deine Meinung!
    Aber ohne Seriennummer eines eingetragenen Receivers ist kein Pairing möglich!
    Nur die Abschaltung der SC und das kann man sehr schnell überprüfen indem man die Karte in ein offiziellen Receiver steckt!
    Sky redet ja nur von ihrer innovativen HW mit denen das Programm empfangbar ist, nicht Pairing, also muß die Karte in einem offiziellen Gerät laufen!!!!
    Falls nicht, auf sofortige Freischaltung pochen!!!!
     
  3. Ludwig II

    Ludwig II Board Ikone

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    Da Telekom Entertain-Kunde keine Sky-Hardware,
    aber alle Sky-Programme auf einem Telekom MR 400 und vier Telekom MR 200.
    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    hmm, wenn ein verstoß gegen AGB und vertragliche Bedinhungen bei Sky nichts illegales ist, wieso werden dann z.B. rückständige Monatsbeiträge über Inkasso-Dienste eingezogen.
    Wieso werden bei Nichtrückgabe von SC und/oder Receiver Entschädigungszahlungen verlangt und notfalls auch über Inkasso-Dienste eingezogen?
    Aber lassen wir das es wird OT.

    Tatsache ist, wie schon geschrieben, Sky wird das Pairing durchziehen, nur das endgültige Datum ist (den Betroffenen) noch nicht bekannt.

    PS:
    carsharing ist nicht illegal und interessiert Sky auch nicht!:)
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juli 2015
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Wie schon mehrfach gesagt, Begrifflichkeiten sind im juristischen Bereich sehr wichtig. Entweder man verwendet diese Begriffe richtig, oder man lässt es. Ich empfehle Dir letzteres.

    Letztmalig: Ein Verstoß gegen AGB ist nicht zwangsläufig illegal. Er ist auch nicht zwangsläufig legal. (Aber er kann durchaus legitim sein ;))

    Bitte unter Definition lesen. Den ersten Teil reicht aus. AGB fallen nicht darunter, den sie haben keinen Gesetzcharakter oder sind eine Verordnung des Gesetzgebers.
    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Legalität
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juli 2015
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Nein, im Falle des Hardware-Pairings funktioniert die Karte nicht in irgendeinem offiziellen Receiver, sondern nur in dem ihr zugeordneten offiziellen Receiver.

    Beim Pairing wird keine Smartcard abgeschaltet, im Gegenteil, sie funktioniert sogar prächtig und einwandfrei, wenn sie in keinem außer dem ihr zugeordneten Receiver mehr entschlüsselt. Völlig egal, ob das dann ein (anderer) offizieller Sky-Receiver ist oder nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juli 2015
  6. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Dann kennzeichne das bitte auch eindeutig als Meinung.

    Wenn ein Verstoß gegen AGB und vertragliche Bedingungen bei Sky und den Vorgänger "automatisch" illegal ist, dann hat Premiere seine Kunden aktiv in die Illegalität getrieben, als sie sie laut AGB dazu zwangen, die Dbox dauerhaft mit dem Telefonnetz verbunden zu halten und nachts keinesfalls abzuschalten...

    Wie schon gesagt: Überlasse die Entscheidung, wie legal ein AGB-Verstoß ist bitte im Zweifelsfall den Gerichten.
    Das Sky das äußerst ungern macht, lässt tief blicken...

    Um Rückständige, fällige Zahlungen per Inkasso eintreiben zu können, benötigt man übrigens gar keine AGB....
     
  7. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Lese es nochmal... Deine Aussage "cardsharing wird doch weiterhin möglich sein, wenn man an die sky box einen hdmi-modulator hängt, der den kopierschutz entfernt." hat nichts mit Cardsharing zu tun. Das Anfertigen von Aufnahmen ist kein Cardsharing.
    Pairing ist zur Zeit wohl sehr effektiv gegenüber Cardsharing. Leider leiden auch wir nun darunter.
     
  8. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Jupp. Und das Streamen dieser Inhalte ebensowenig.

    Um den Unterschied nochmal zu verdeutlichen:

    Bei Cardsharing werden nur die Enschlüsselungsdaten verteilt. Das sind etwa alle 7 Sekunden 16 Byte=128 Bit.

    Wenn alle "Kunden" innerhalb einer Sekunde die Keys abrufen braucht man bei 1000 Kunden einen Upstream von 128 kbit/s. Süß, oder?

    Wenn man hingegen die Inhalte streamt, benötigt man pro "Kunde" je nach gewünschter Qualität einen Upstream von mehreren MBit/s. Wie problematisch das sein kann, merkt man regelmäßig im SkyGo-Thread, wenn genau bei der Bundesliga mal wieder nix geht...
     
  9. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Ich erkenne aber keine Illegalität, wenn ich einen Datenstrom nehme,
    jenen analysiere und Veränderungen im Datenstrom auf seien Auswirkungen
    hin untersuche, nur sollte ich dieses Wissen nicht zu meinem finanziellen Vorteil oder Nachteil des Urhebers nutzen.

    Aber ich bin ja lernfähig,
    bitte nenne mir die Artikel im BGB, STGB o.ä. welche derart tief in meinen
    Wissensdurst eingreifen, sie sollten auch schwergewichtiger sein als meine Persönlichkeitsentfaltung & Informationsfreiheitsgesetze.

    Urheberrecht kannste vergessen, ich verbreite die gewonnenen Informationen
    nicht außerhalb meiner vier Wände.
     
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Nö wird hier nicht genannt. Wie oft noch?

    Das ist ein Technikforum. Hier werden keine Paragraphen geritten.
    Aber nochmals zur Klarstellung, wer gegen die AGB verstößt kann die Kündigung des Abos hervorrufen, ist aber juristisch nicht verfolgbar da keine Straftat.
    Etwas anders sieht es mit Handlungen aus die ein Geschäfstmodell stören.

    Cardsharing, Homesharing, knacken der Verschlüsselung etc.pp.
    Hier erschleicht man sich Leistungen mit illegalen Handlungen
    Hier kann schlicht Schadenersatz eingeklagt werden und es ist auch eine Straftat.

    So nun weiter mit technischen Hilfestellungen.

    - Moderation -
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juli 2015
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