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BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. Juni 2015.

  1. Marc!?

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Genau.

    Wobei es früher bei ZDF analog eine Ausnahme gab. Der Uplink für Astra 1C stand in Betzdorf. Das Signal wurde per Richtfunk übermittelt. Backup war der Teufelskopf an der Grenze Saarland/Rheinland-Pfalz.

    Heutzutage findet alles in Mainz statt. Für die HD Programme nutzt man den Uplink der alten 3 Sat Antenne (A-Band) und SD über eine extra Antenne.
    Das lässt sich nicht pauschal, da die Codes effizienter für den ANwendungsfall sind.
    Also nehmen wir mal mp3. Der Standard sieht eine mpeg1 Codierung vor. Mpeg2 ist zwar viel effizienter. Nur ist der gewinn bei den niedrigen Bitraten gegenüber mpeg1 nicht vorhanden.
    Es ist aber so, dass man bei 4 Mbits im Durchschnitt von einem guten 1080ü50 Bild in HEVC ausgehen kann.

    Nein. Der Abstand zu den Funktürmen ist interessant nicht zwischen den Funktürmen.
    Die Spezifikationen sehen bei der Wahl des GI zwar einen Abstand zwischen den Funktürmen vor, aber der ist in der Praxis irrelevant.
    Das ganze ist ein lokales und kein globales gebilde. Der Abstand kann lokal durchaus um den Faktor 1,5 steigen. Wobei bei terrestrik immer noch Reflexionen und Überreichweiten (die aber dank UHF benutzung nicht mehr zu ausgeprägt sind wie bei VHF Nutzung) berücksichtigt werden müssen.

    Ist für Thematik auch egal. Nur weil das Signal per KCC abgegriffen wird macht das einen Empfangsweg nicht zu einem primären Empfangsweg. Die Bedingung ist zwar notwendig aber nicht hinreichend.
    Bei den KNB fehlt hier einfach die Versorung in der Fläche. Kabel ist ein einfacher Service aus Bequemlichkeit. Wenn ich als Kunde diese nutzen möchte muss ich dafür löhnen und nicht die ÖR.
    Im Gegensatz hierzu DVB-T(2) und der Sat Empfang.

    Eine andere interessante Frage ist auch, die bisher meines WIssen noch nicht geklärt wurde, ob die KNB überhaupt am Signal der ÖR rumpfuschen dürfen ohne Ihre Erlaubnis. Die ÖR stellen zwar ihr Signal kostenlos zur Verbreitung zur Verfügung, aber trotzdem ist ja geschützt. Gibt es Erkenntnisse hierzu?
     
  2. LizenzZumLöten

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    1080ü50 ... ünterlaced oder ürogressiv ;)

    Wie Effizient ein neuer Codec ist hängt stark davon ab wie viele Anteile im Bild statisch sind und sind das nur wenige loosen doch alle ab; die Angabe "reduziert es auf die Hälfte vom Vorgänger" ist doch nur Pi mal Daumen.
     
  3. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    das ü ist neben dem p auf der Tastur.
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Nicht anders ist es beim KCC. :rolleyes:

    Und bei allen dreien steht zwischen dem Eigentum der TV-Sender und dem Zuschauer ein privater Anbieter mit seiner Verteiltechnik - das Kabel, die Satelliten bzw. die Sendetürme.
     
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Die KDG hat es ja solange nicht getan, wie die ÖR bezahlt haben - insofern ist das kein Argument gegen die Zahlungen, sondern eher dafür. Da die ÖR die Verträge mit den entsprechenden Vereinbarungen gekündigt haben, haben sie halt kein Mitspracherecht mehr.
     
  6. LizenzZumLöten

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Das geht den ÖR "am A vorbei", die können im Zweifelsfall belegen das die angelieferte Bildqualität OK ist/war; wer dann derjenige ist der "mit heruntergelassenen Hosen erwischt wird" dürfte klar sein.
     
  7. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Das gilt aber auch nur für das digitale SD-Signal. HD wird soweit ich gesehen hab bei KDG zumindest 1:1 eingespeist.
     
  8. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Trotzdem darf man nicht an einem SIgnal rumpfuschen. Es geht ja nicht nur um die Qualität teilweise wird noch gefiltert.

    Also so einfach ist das nicht wie du es dir machst.
     
  9. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    KDG speist nichts mehr 1:1 ein, es wird alles re-encodiert, auch HD. Geht gar nicht anders, da man die vorgefertigten Muxe völlig zerpflückt. Ob überhaupt die KCC Signale übernommen werden, ist gar nicht mal sicher, durch die neue Encodierung kann man die eigentliche Quelle nicht mehr nachweisen.
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    ... die Sender müssen so eingespeist werden, wie es zwischen Sender und Kabelanbieter vertraglich vereinbart wurde ...