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BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. Juni 2015.

  1. Hugo Armani

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Der Anschluss ans Kabelnetz ist ebenfalls nicht gratis, Wenn ARD und ZDF dann auch bezahlen müssen kann das richtig teuer werden wenn das Haus etlich Meter bis zur Leitung entfernt ist!

    Jedes PayTV Abo kostet Geld, die Kosten für sky trägt Astra ja auch nicht, ist halt nur ein anderer Plattformanbieter.

    [/QUOTE]Sagt wer?[/QUOTE]
    Steht glaub ich im Unitymedia Urteil so drin

    Was daran liegt das die Kabelanbieter mit den Signalne anderer Geld verdienen.
    Daher müsste rechtlich gesehen die HD + GmbH auch GEMA zahlen!!!
     
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Wohl eher umgekehrt. ;)
     
  3. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    @mischobo: gerade du müsstest doch genau wissen, dass Kabel eben kein primärer Verbreitungsweg ist, schon rein rechtlich nicht. Kabel ist ein empfangsseitiger Service, es ist nicht mal ein Verbreitungsweg, es ist ein Service an Kabelkunden, die selbst keine Empfangsanlage betreiben wollen. Eben ein Weiterverbreitungsweg.
    Das hat der BGH ja nun auch festgestellt: die Kabelbetreiber nutzen die wertvollen Signale der ÖR um damit ihr Geschäft überhaupt machen zu können. Die Kabeleinspeisung ist ein Service am Kabelkunden, nicht einer für die TV Sender.
     
  4. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Nun ja, was du meinst, ist sicher die Summer der angeschlossenen Haushalte....
    Hugo meinte aber die KNB an sich, hinsichtlich der Signalzuführung.
    Stellt man da "Antennenklitsche Ypsenwitsch gleichberechtigt neben UM, KabelD, Primacom usw, kommt sicher ein stattliche Anzahl von Anbietern zu Stande.
    Und wenn man dann fragt :"wer nutzt als Zuführung das Sat-Signal?", wird das wohl die große Mehrheit aller Kabel-Anbieter sein.
    Ok, die größten nicht, schon klar. Aber die überwiegende Mehrheit der Antennenklitschen und kleineren KNB mit Sicherheit.
     
  5. Marc!?

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Das ist doch schon alles Fix. Es wird 3 ÖR-Muxe und in Mittelzentren 3 Private Muxe geben, davon je 1 Ör und 1 Privater Mux regional.

    SFNs gibt es ja bei DVB-T1 schon. Bei DVB-T2 wurde das System verfeinert und es sind größere Senderabstände möglich. Das System ist also durchdacht.

    und die Versorgung der privaten in Fläche und Einwohner mäßig steigt auch an.
     
  6. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Also ein "Schutzabstand zwischen den Funktürmen" (nicht zu den Funktürmen).

    Okay!

    Aber das regelt doch auch das Guard Intervall!
     
  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Wir beide meinen die Summe der KNB-Haushalte, und da dürfte die Summe der Haushalte, die nur an eine Sat-Kopfstation angeschlossen sind, eher bei 10% als bei 90% liegen.
     
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Nur stimmt diese Anname garantiert genauso wenig wie das H.264 auch die Datenrate halbieren kann gegenüber mpeg2. Das war auch nur schöngerechnet.
     
  9. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Na dann lies noch einmal nach....
    darauf Hugo
    Wo liest du da was von "Summe der KNB-Haushalte"?
     
  10. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Vor allem ist es niemals umgekehrt. Sat und DVB-T sind natürlich nicht im Ansatz auf das Kabel angewiesen, da beide (bei den ÖR sowieso) direkt vom Sender gespeist werden, und zwar wirklich direkt. Da ist nix dazwischen. Weil diese Infrastruktur eben Teil der Netzebene I ist. Die Satuplinks befinden sich direkt auf dem Gelände der TV Sender, und gehören den TV Sendern sogar. Es ist ihr Eigentum.