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BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. Juni 2015.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    ... angeblich ermöglicht HEVC/h.265 bei halber Datenrate die gleiche Qualität wie AVC/h.264.
    Bei der Satverbreitung nutzten die OR für ihre HD-Programme 26MHz-Transponder die eine Datenrate von 43Mbit/s. Bei der DVB-T2-Verbreitung werden die ÖR 8MHz-Kanäle nutzen, auf denen voraussichtlich etwa 23 Mbit/s zur Verfügung stehen.
    Bei der Annahme, HEVC kann die Datenrate im Vergleich zu AVC halbieren, würde bei gleicher Qualität die Anzahl der Programme pro Sattransponder mit der Anzahl pro DVB-T2-Kanal identisch sein.

    Aber anscheinend gelten für HEVC die Naturgesetze nicht mehr. Im Vergleich zu den AVC kodierten ÖR-HD-Programme:
    Verdoppelung der Auflösung, Reduzierung der Datenrate um stolze 75% und das soll dann auch noch ohne Qualitätseinbußen möglich sein?
     
  2. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Du schreibst es ja selbst, dass man unterschiedliche Kodierverfahren benutzt. Deiner Menung nach soll man nun ach 3 Jahren Regelbetrieb über Sat von h.264 auf h.265 wechseln?

    Welches Naturgesetz wird denn da deiner Meinung nach ignoriert? :confused:
     
  3. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Nochmal du vergleichst Äpfel mit Birnen. 4 Mbit als Zieltarget reichen für 1080p50 über HEVC aus. Dazu noch Audio, EPG, Videotext etc, sodass 5-6 HD Programme in dieser Konfiguration möglich sein werden.

    Hinzu gibt es noch die möglichkeit in 540p,720p und 1080i zu senden, wobei letzteres hoffentlich nicht zu Einsatz kommt. Es werden auch nicht alle ÖR in 1080p senden.

    Aber im Kabel werden die ÖR zum größten teil ja noch in SD gesendet.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juni 2015
  4. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Vollkommen uninteressant ob es 4, 5, 6 HD Sender sein werden.
    Viel wichtigere frage lautet wie viele Kanäle können die belegen.

    Jetzt ist es so das gewisse Schutzabstände zu den Funktürmen eingehalten werden muss.

    Oder können die doch Bundesmuxe ( Gleichwellennetze ) erstellen wo dann der Schutzabstand im Land nicht mehr nötig ist.

    Die Belegung bis zu 30 Kanälen möglich ( 478 MHZ - 702 MHZ ).
     
  5. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Was meinst Du mit "Schutzabstände zu den Funktürmen"? Darunter kann ich mir nu gar nix vorstellen.

    :confused:
     
  6. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Schutzabstand.

    In Düsseldorf ist ein Fernsehturm und in Köln steht einer.
    Bisher war es so wenn der Kölner was auf 100 MHZ gesendet hat konnte der Düsseldorfer auf 100 MHZ nichts Senden sondern musste den Inhalt auf einer anderen Frequenz Senden.

    Wenn beide auf der selben Frequenz Senden würden dann würden die sich nur Stören und man kann nichts empfangen.

    Man muss ein gewissen Abstand einhalten um die 100 MHZ wieder benutzen zu können. Das ist der Schutzabstand.

    Das Problem kann man umgehen wenn die Ausstrahlung Syncronisiert ist. Wenn beide Funktürme auf die Milisekunde genau genau das Gleiche Ausstrahlen dann stören sich die beiden Signale nicht. Das nennt man dann ein Gleichwellennetz. Das Funktioniert natürlich auch mit mehreren Funktürme.

    Dann tritt natürlich immer noch das Problem mit den Ausland ein.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juni 2015
  7. Hugo Armani

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland


    Offensichtlich schon, die wollen nur Geld vom Sender, nicht vom Zuschauer, im Kabel ist es umgekehrt, aber die Kabelanbieter denken das sie immer doppelt abkassieren können.:winken:
     
  8. Hugo Armani

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Wenn die Öffis dann aus Frakkigkeit die direkte Weiterleitung der Signale einstellen, woher will Unitymedia die dann bekommen?

    Du bist da doch gar nicht, woher hat dein Kabelanbieter denn die Signale?

    Unitymedia soll froh sein die Signale in TOP Qualität angeliefert zu bekommen!
    Besser wäre es, die müssten für die Signale mit denen sie Geld verdienen bezahlen, sorum wäre es richtig und nicht anders!!!!!
    Signale die sie an die Kunden weiterleiten wollen sie schliesslich selbst auch bezahlt haben!
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juni 2015
  9. Hugo Armani

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Totaler Unsinn!!
    Ohne SAT stehen plötzlich 90 % aller Kabelanbieter plötzlich ohne Signale da!

    Es sind 100 % wenn die Öffis die nicht gratis an vereinzelte Kabelanbieter verteilen würden, übrigens bezahlt von der HHA.:winken:
     
  10. Hugo Armani

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland


    Bei DVB-T2 wird es aber nur die Öffis als FreeTV geben!!!
    DVB-T2 ist shcon jetzt tot, bevor es gestartet ist!:winken: