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BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. Juni 2015.

  1. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Weil die Kabel-Prowider ua.ihre Telefon / Internetdieste nach dafür hohen Investitionen verlustreich verschleudern.:eek:

    Weil bis zu 15€ / Monat zusätzlich für den kompletten Digitalempfang / HD-Empfang berappt werden müssen und das wird von den Kunden nicht wirklich angenommen....

    Wären die "Schuster bei ihren Leisten" geblieben, dann würden sie gute Gewinne machen.
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    ... die KEF hat mit der Sache überhaupt nichts zu tun., denn aufgrund des "Paradigmenwechsel" haben die ÖR bei der KEF keinen Finanzbedarf für die Kabelverbreitung angemeldet.
    So wird dieser Sachverhalt im Urteil des LG Köln Az. 90 O 86/12 vom 12.11.2014 (Unitymedia vs. ÖR) dargestellt.
    Die KEF kann Mittel nur dann genhemigen, wenn ein entsprechender Bedarf angemeldet wurde.

    Und es gibt unterschiedliche Defintionen was ein Kabelnetz ist. Was die Einspeisung von Programmen angeht, gilt die Definition des Rundfunkstaatsvertrag. Entgelte, werden sofern der Kabelanbieter ein öffentliches Kabelnetz betreibt, im Telekommunikationsgesetz geregelt.
    Betreiber von Großgemeinschaftsanlagen betreiben i.d.R. kein öffentliches Telekommunikationsnetz ...
     
  3. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Die KEF hätte die Kabelgebühren aber auch gar nicht genehmigt, selbst wenn man sie beanträgt hätte. Aber jz rückwirkend wäre es wohl klüger gewesen, das zu tun.

    Aber nochmal, die NKB verdienen Geld mit ihrem Angebot, also muss ich als KNB dafür sorgen, dass mein ANgebot attraktiv ist. Aber genau das Gegenteil wird ja gemacht. Es wird Geld für Prozesskosten in die Luft geblasen, obwohl die ÖR bereits "mundgerecht" serviert werden. Sky Sender werden nicht eingespeist. Stattdessen wird das Kabel mit analogen Sendern und Auslandssendern, die die Welt nicht braucht zu gemüllt. KDG setzt dem ganzen noch die Krone auf und macht digitales Timesharing. Das ist eine Politik am Kunden vorbei. Funtkionieren tut das ganze nur aufgrund der Massenveträge mit Hauseigentümer.

    Auch beim Internet sind die NKB in einer Sackgasse. Es kommt immer mehr zu engpässen und das Problem ist nicht der Download, sondern der induzierte Upload und die vermehrte Nutzung von Cloud Diensten.

    Aber man kümmert sich ja lieber um wichtige Dinge wie die ÖR zu verklagen.
     
  4. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Ausserdem sehe ich keinen Grund, warum jeder Deutsche die KNB subventionieren sollen. Die theoretische Kabelquote dürfte nur bei 1/3 der Haushalte liegen.
     
  5. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Was ich mich dabei frage ist ob die einzelnen Anstalten der ÖR überhaupt in Konkurrenz zueinander stehen, also im marktwirtschaftlichen Sinne. Nur dann wäre das überhaupt ein Fall verbotener Absprache und ein Fall fürs Kartellamt.
    Letztendlich fällen doch der Rundfunkrat, der Fernsehrat und die Rundfunkkommission der Länder bei den ÖR die ganz großen Entscheidungen. Ist der Rundfunkrat oder auch die Rzndfunkkommission sowas wie ein Kartellorgan?
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juni 2015
  6. NFS

    NFS Institution

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Schreib das mal in deine Steuererklärung!
    Eben, genau das sind die Probleme!
    Weil die wichtigsten deutschen Privatsender da längst vorgelegt hatten.
    Da ist es leichter, mitzugehen, als zu versuchen, die anderen irgend wohin herüberzuholen.
    Das wäre eine einmalige Sache. Und wofür sind dann die nachfolgenden Kosten?
     
  7. wilmington

    wilmington Platin Member

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Letztendlich, wenn man sehr genau ist, ja.

    Steuern zahl ich in dem Land, für das ich mich entscheide. Rundfunkgebühr ebenso, wenn ich in Deutschland lebe.

    MIR ging es in meinen Worten aber darum: die OR selbst zwangen die KNB nicht, daß sie eingespeist werden und wurden weder zu Verträgen noch Zahlungen verpflichtet.
     
  8. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Und Astra ist die Wohlfahrt? :rolleyes:

    Besser Anbieter in Deutschland mit deutschen Arbeitsplätzen subventionieren als ausländische, oder?

    Kabel und Sat halten sich annähernd die Waage bei den Empfangswegen und liegen eher jeweils bei 2/5.

    Das kannst Du bei Astra auch fragen, schließlich fliegt der Satellit ja bereits da oben. :rolleyes:
     
  9. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Warum?


    Nicht nur das, Kabel Deutschland datenreduziert ja nochmal die mundgerecht angelieferten Streams um sie auf den sogenannten "Plattformstandard" zu bringen. Also haben sie zusätzlich zu den ausgefallen Einspeisegebühren wahrscheinlich erstmal in Hardware um die Signale aus dem KCC der ÖR zu verwurschteln! :LOL:
    Wenn das nicht konsequent ist! Nicht erhaltene Gebühren mit Extraausgaben kompensieren! ;)
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    ... was hat denn dir als Gebührenzahler die Verweigerung der Zahlung von Einspeiseentgelte seitenns der ÖR gebracht?
    Wurde die Einsparung an den Gebührenzahler weitergegeben? Um welchen Betrag wurden die Rundfunkgebühren gesenkt?

    Davon mal abgesehen ist noch nicht abschliessend geklärt, ob die Kündigung seitens der ÖR wirksam ist.
    Stellt sich heraus, dass die Kündigung unwirksam ist, läuft der Vertrag so weiter, als wäre nie gekündigt worden. Die ÖR müssten also die ausstehenden Entgelte zzgl. Vorzugszinsen an die KNB zahlen.
    Auch ist noch nicht schlussendlich geklärt, ob ein Kontrahierungspflicht besteht.

    Und warum sollte ich als Kabelnutzer Sat und DVB-T(2) subventionieren. Für die Programmzuführung sind hier weder Sat- noch DVB-T(2) erforderlich ...