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BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. Juni 2015.

  1. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Vermutlich trifft das hier auf dich zu.
    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/7016657-post47.html
    Oder wer hat dich hier neben dem gesperrten @ Playuser in dieses Forum eingeschmuggelt.....
     
  2. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Die frage kann man sich schon stellen.
    Es gibt genug ÖR Sender je nach Bundesland die keine Privilegien haben und somit auch kein Einspeiszwang unterliegen.

    Ob diese Vorgehen klug gewesen ist und das Problem nicht anders gelöst werden konnte.

    Man kann das Verhalten der ÖR schon als Egoistisch bezeichnen.
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    ... Urteil LG Köln Az. 90 O 86/12 geht hervor, dass der Vertrag sich automatisch um 12 Monate verlängert, wenn er nicht 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von einer der Partei schriftlich gekündigt wird.
    In dem Urteil geht es allerdings um Unitymedia, aber bei der KDG dürfte der Einspeisevertrag kaum anderes aussehen ...
     
  4. wilmington

    wilmington Platin Member

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Wieso? Warum sollten jene ÖR auf Dauer nur einzelne KNBs bezahlen, andere aber nicht?

    Die ÖR sind ja nicht wohltätig unterwegs im Sinne von ehrenamtlich.
     
  5. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Das habe ich jetzt nicht behauptet. Nur das man das ganze auch anders hätte Lösen können.

    Man hätte viel früher anfangen sollen zu verhandeln.
    Vielleicht auch erstmal ohne Kündigung.

    Das einfach neuen Vertrag ausgehandelt wurde der dann einfach den alten Vertrag Ersätzt hätte.

    1 Jahr mehr Einspeisgebühren zuzahlen darauf wär es bestimmt auch nicht mehr angekommen. Der Rechtsstreit hat mit Sicherheit mehr gekostet das dieses 1 Jahr.

    Als die KNB ein paar Analoge ÖR Sender ausgespeist haben das haben die ÖR mit Sicherheit auch bei den Werbeeinnahmen gespürt.
     
  6. wilmington

    wilmington Platin Member

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Wie genau?

    Wann genau? Jeder sagte stets, er sei offen für Gespräche. Doch es blieb bei Worten.

    Bringt durchgreifend nichts, wenn Taten den Worten nicht folgen.

    Wie hätte der aussehen sollen?

    Quelle?

    Quelle?

    Quelle?

    Für mich sind es zu viele Mutmaßungen.
     
  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Warum sollen die ÖR nur einzelne Sat-Betreiber bzw. überhaupt Sat-Betreiber bezahlen, andere aber nicht?
     
  8. wilmington

    wilmington Platin Member

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Darf nicht jeder selbst entscheiden, wen er bezahlt?
     
  9. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Klar sind das Mutmaßungen. Woher sollen den auch die Fakten kommen. Hätte ich fakten dann wäre ich ein ÖR Mitarbeiter.

    Fakt ist das KD noch eine Chance erhält vor Gericht. Der BGH hat den ÖR beim Thema Einspeisgebühren den Rücken gestärkt. Die haben jetzt Oberwasser.

    Es ist halt so wie im es im Moment ist.

    Wo ich den BGH nicht zustimmen kann das die KNB gut Geld mit den ÖR verdienen. Die ÖR Sender gehören zu den Basics die einfach erwartet werden. Die meisten Entscheidungen werden nicht wegen den Basics entschieden sondern wegen den Extras.

    Hol mir auch kein Handyvertrag weil man damit Telefonieren kann sondern das erwartet ich einfach von ein Handy Vertrag.
     
  10. TV_WW

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Ok, dann haben die ÖR eben den Vertrag gekündigt. Was solls. Die werden dennoch keinen neuen Vertrag abschliessen u. nicht weiter bezahlen.
    Falls die letzte Kündigung ungültig war werden diese eben nun kündigen.

    Nach deiner Ansicht ist wohl bereits die ARD – die Arbeitsgemeinschaft der 16 Landesrundfunkanstalten – eine verbotene Vereinigung nach dem Kartellrecht, oder wie darf ich das verstehen?
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juni 2015