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Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbraucher

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. Juni 2015.

  1. Gast 35827

    Gast 35827 Guest

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbraucher

    ich erwäge mir einen DVB-T2 Receiver zu kaufen. Nur für die ÖR HD.
     
  2. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbraucher

    Unwahrscheinlich. Wäre höchstens relevant, wenn die öffentlich-rechtlichen Anstalten erklären würden, dass sie auf eine digitale Übertragung keinen Wert mehr legen. Das haben sie aber nicht getan, sie haben nur die analoge Übertragung zur Disposition gestellt.

    Aber nochmal, es ist völlig offen, ob es wirklich angemessen ist, das da was gezahlt werden muss. Die Marktteilnehmer verlangen überwiegen keine Einspeiseentgelte und der BGH hat ausdrücklich darauf hingeweisen, dass es ein großartiges Entgegenkommen der Öffis ist, dass sie den Kabelanbietern die bereits kabeltauglichen Signale kostenlos zur Verfügung stellen, eine Dienstleistung die die Kabler ansonsten ja selbst auf eigene Kosten vollbringen müssten. Dass die KDG dann noch eine eigene, teure Technik mit weiteren Encodern anschafft, um das angelieferte Signal künstlich zu verschlechtern ist ihr persönliches Pech. Dafür scheint es ja noch Geld zu geben, auch ohne Einspeiseentgelte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juni 2015
  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbraucher

    Das wird in der Tat spannend. Nach den Modellüberlegungen schaffen es die Öffis möglicherweise, dann alle TV-Kanäle auf drei Muxen unterzubringen (oder ggf. fehlt nur noch ein Drittes oder BR Alpha). Dann kann die KDG sich gut überlegen, ob sie weiter Krieg gegen die eigenen Kunden führt...

    Und auch wenn hier viele das HD+ ähnliche Modell der Privaten verteufeln, das wird ein ganz schönes Gegengewicht schaffen zum Kabel, vor allem weil es die Privaten in HD ja gar nicht im Grundangebot der Kabler gibt. Dann noch ein bißchen Internet TV obendrauf, dann braucht es für Viele kein Kabel mehr. Mich ärgert die digitale Dividende und die Aufgabe der Kanäle ab Kanal 49 für die Mobilfunker gewaltig.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juni 2015
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbraucher

    Ist es nicht widersinnig dass im TV-Kabel Übertragungskapazität für die ÖR reserviert werden muss, diese Übertragungskapazität dann aber nicht genutzt wird?

    Was ich da frage: Blieben die Kanäle im Kabel dann ungenutzt falls die ÖR nicht mehr eingespeist würden? Ok, hypothetische Frage, ist mir bewußt.

    Soweit mir bekannt wurde Must-Carry im Kabel von den Landesmedienanstalten festgelegt. Können die ÖR so einfach sagen: "Unsere TV-Programme müssen nicht mehr ins Kabel eingespeist werden"?
     
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbraucher

    Die Landesmedienanstalten legen nur die analoge Kabeleinspeisung fest, im digitalen Bereich ist das nicht so restriktiv, da es ja (bisher) nicht an Übertragungskapazitäten mangelt. Für die analoge Einspeisung, haben sie das generell schon erklärt, verweisen aber immer auf die gesetzlichen Pflichtbestimmungen. (die aber zB nur ein Drittes umfassen).
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juni 2015
  6. tonino85

    tonino85 Foren-Gott

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  7. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbraucher

    UM muss noch heute fast das komplette ÖR Signal auf ihrem Kabel abschalten.

    Grund: Sie müssen mit heutigen Tag die Kündigung seitens der ÖR akzeptieren, was nach ihrer offiziellen Meinung dann bedeutet -> kein Vertrag -> keine Einspeisung.
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbraucher

    Ok, selbst wenn nur ein Regionalprogramm der ÖR verbreitet werden muss, dann umfasst Must-Carry der ÖR dennoch ungefähr 10 TV-Programme (Das Erste, ZDF, Regionalprogramm, arte, 3sat, KiKa, Phoenix...)
    Bei einer digitale Verbreitung wären selbst in HD weniger Frequenzen für die ÖR im Kabel belegt, da sicherlich 3 bis 4 TV-Programme in einen Kanal im Kabel passen.
    Von der reinen Nutzung von Frequenzbandbreite im Kabel ist Must-Carry analog eher von Nachteil.
     
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbraucher

    Es sind genau die sieben die Du nennst, plus ARD alpha, aber nur in Bayern.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juni 2015
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbraucher

    Ok, lassen wir es 7 oder 8 sein, über einen Kanal mehr oder weniger möchte ich jetzt nicht mit der streiten; dennoch würden bei einer rein digitalen Verbreitung 2 oder 3 Kanäle im Kabel ausreichen; es sei denn man würde heute bereits die für UHD erforderliche Übertragungskapazität reservieren.

    Meine eigentliche Frage war was mit den Kanälen der ÖR passiert im TV-Kabel, da diese vorgehalten werden müssen im Falle dass die ÖR nicht mehr eingespeist würden,
    würden dann 7 Kanäle im Kabel leer stehen?