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Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbraucher

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. Juni 2015.

  1. Solmyr

    Solmyr Guest

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbraucher

    Das hoffe ich nicht, denn ich hab keine Lust, das ich noch mehr zahlen muss...
     
  2. astratv

    astratv Junior Member

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbrauchen

    Ich denke es gibt schon ein Urteil wo nach die Kabel Betreiber Einspeise Endgelder verlangen können.

    Die Kabel Betreiber werden sich die mehr Kosten garantiert vom Kunden hohlen wenn die verlieren,
    Der Verbraucher zahlt heute schon für die ÖR Sender gleich 2 x TV Gebühren doppelt
    GEZ II und die Kabelgebühr um überhaupt die ÖR empfangen zu dürfen,
    (nicht jeder kann darf eine Sat Schüssel aufstellen),
    Die Öffentlich Rechtlichen zahlen für die Transponder Einspeisung über Satellit warum soll das bei Kabel anders sein,
    verstehe nicht so ganz warum die ÖR hier so ein gezehter machen die haben einen satten Gebühren Überschuss das kann ja wohl nicht angehen was wir als Verbraucher nun noch mehr für den TV Empfang zahlen müssen für die meiner Meinung sehr Minderwertigen TV Inhalte im ÖR TV .
    Kabel Deutschland speist seit 2014 vorerst ca. 10 ÖR TV HD zusätzlich kostenlos ein
    bin ja mal bespannt was daraus dann wird ?
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Juni 2015
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbrauchen

    Gerade Kabel Deutschland speist mittlerweile nahezu alle ÖR-Sender auch in HD ein (ausgenommen ein paar der Spartenkanäle).
     
  4. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbrauchen

    Fehlen momentan:

    Alle Spartenkanäle der ARD sowie ZDFinfo und ZDFkultur
     
  5. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbrauchen

    Ich vermute mal, dass Du mit GEZ II die Haushaltsabgabe zahlst. Diese würdest Du übrigens auch zahlen, wenn Du die ÖR nicht empfangen könntest!
    Ausserdem hat das nichts mit "heute" zu tun, ...

    Weil sie den Sat für die Verbreitung in der Fläche brauchen. Kabel ist da nicht unbedingt notwendig und kann die Verbreitung in der Fläche auch nicht bieten.

    Das "Gezeter" kommt nicht von den ÖR, die haben die Veträge ordentlich gekündigt, sondern von den KNB die glauben sie hätten ein Anrecht auf die Einspeisegebühren und sich deswegen vor den Gerichten eine blutige NAse nach der anderen geholt haben.
    Seltsamerweise schaffen viele kleinere Anbieter es wohl alle ÖR Programme ohne Extrageld der ÖR einzuspeisen.
    Der Einnahmeüberschuss aus der Umstellung auf die Haushaltsabgabe darf dafür nicht verwendet werden.
     
  6. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbrauchen

    Logisch, weil den lässt man lieber in irgendwelchen dunklen Kanälen verschwinden....
     
  7. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbrauchen

    Link/Quelle oder selbstausgedachte Verschwörungstheorie?
     
  8. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbrauchen

    Das KD vor Gericht gezogen ist war richtig.
    Auch wenn man verlieren sollte.

    Es muss geklärt werden. Wenn der Staat und die Parteien dazu nicht in der Lage sind dann muss halt ein Gericht das klären.

    Diese Einspeisverweigerung das war und ist das unschöne an der Geschichte.
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbrauchen

    ... es liegt nicht im Ermessen der ÖR zu bestimmen, welcher Verbreitungsweg als Grundversorgung gilt und welcher nicht. Die Grundversorgung ist ein wesentlicher Bestandteil des staatlichen Auftrages.
    Die Grundversorgung wurde vom BVerfG im 4. Rundfunkurteil definiert und im 6. Rundfunkurteil auf die seinerzeit neuen Verbreitungswege Sat und Kabel erweitert.
    Das wurde auch enstsprechend im Rundfunkstaatsvertrag berücksichtigt. Die Plattformbetreiber sind demnach verpflichtet Kapazitäten für die ÖR vorzuhalten, damit diese ihren staatlichen Auftrag erfüllen können. Das gilt natürlich auch für die anderen Programme mit staatlichem Auftrag wie RTL und Sat.1. (ergibt sich aus §25 RStV).
    Für das Bundesverwaltungsgericht stellt sich die Situation wie folgt dar:
    (BVerwG 6 B 58.14 vom 4.3.2015, Satz 13)
     
  10. AndyMt

    AndyMt Gold Member

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbrauchen

    Mag sein. Darüber wird aber gar nicht entschieden, oder?