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BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Juni 2015.

  1. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren


    Oder mit anderen Worten:
    Du bist der Meinung das jemand der einem anderen eine Ohrfeige gibt, nichts weiter, ebenso bestraft wird, wie derjenige der ihn danach zu Tode prügelt?

    Woher soll der Standard User wissen was er im Internet anbietet?
    Im Zweifelsfall alles wenn er an den falschen Gerät!!!

    Wieso du "Mitprofiteur" bist?
    Selbst weisst du es doch besser als ich, aus dem GEMA Thread.
     
  2. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Auch Minderjährige sind ab einem gewissen Alter für das verantwortlich, was sie tun. Wenn Dir einer Dein Auto klaut und es zu Schrott fährt wirst Du mir auch nicht erzählen, dass Du keinen Regress nimmst, weil Du das Leben des Minderjährigen versauen würdest und auf den 20.000 Euro Schaden sitzenbleibst.
     
  3. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Kompletter Unsinn.
    Die Musikindustrie ist dazu komplett unnötig und überflüssig!!!

    Musik gab es schon vor der Musikindustrie und die wird es nach ihr auch noch geben!!!

    Jeder Mensch kann CDs pressen lassen und sie über seine Webseite verkaufen, ohne das die Schmarotzer davon auch nur einen Cent erhalten!!!
     
  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Wenn das nacheinander passiert und unabhängig voneinander, ggf. nicht. Wenn einer Dich erschlägt und der andere nur Schmiere steht und ihm damit hilft, wirst Du ihn aber ebenso in Anspruch nehmen können, weil er Mittäter ist oder Beihelfer. Wäre doof wenn das anders wäre. Wir reden hier auch vom Zivilrecht, nicht vom Strafrecht. Im Zivilrecht wird die "Strafe" anders als im Strafrecht nicht nach der Höhe der Schuld bemessen sondern nach dem eingetretenen Schaden.
     
  5. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Wenn jemand ein Lied herunterlädt, oder jemandem anderen weitergibt fehlt es nicht, dein Vergleich Diebstahl/Urheberrechtsverstoss ist für die Ablage Papierkorb geeignet, aber hier vollkommen fehl am Platz!!!
     
  6. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Ach ja...

    Das da noch keiner drauf gekommen ist. Das Leben könnte so einfach sein mit Hugo Armanis Weisheiten :winken:
     
  7. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Der Nachweis das überhaupt ein Schaden entstanden ist kann ja nicht einmal erbracht werden, da eben das Lied nicht gestohlen, sondern nur kopiert wurde und niemand beweisen kann, ob derjenige der es sich runtergeladen hätte auch gekauft hätte.

    Beweis?

    Wenn die Privaten ihr HD als FreeTV anbieten würden, würde ich die Länderspiele dort anschauen, da sie aber 5 Euro dafür verlangen schaue ich sie eben nicht!!!


    Natürlich gibt es Künstler die schon darauf gekommen sind und diese Idee nicht von mir stammt!!!
     
  8. Laura S.

    Laura S. Senior Member

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Beispiel: Ich lade / kaufe mir einen Song ganz legal über Amazon und verschick den über Whatsapp an meine Schwester, ist das legal ?
     
  9. MartinP

    MartinP Talk-König

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Hmm,
    ich hätte vom Autoren des Artikels erstmal gerne eine Quelle für seine Aussage, daß "kleine Abweichungen der IP-Adresse" möglich sind.
    In der schriftlichen Urteilsbegründung steht davon nämlich nichts... wohingegen
    in der Urteilsbegründung erwähnt wird...

    Womöglich Sturm um Wasserglas? Oder sogar bewusst gestreuter Brandbeschleuniger für den Shitstorm?

    Pressemitteilung Nr.*92/15 vom*11.6.2015
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2015
  10. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Ich verstehe nicht, warum es immer noch Menschen gibt, die illegalen Datentausch mit Datei-Hochladen betreiben. Wenn schon kriminell, dann bitte über einen "Ein Klick Hoster". Wenn man dort erwischt wird - was zur Zeit äußerst gering ist - hält sich der eigene finanzielle und juristische Schaden in Grenzen.
    Das BGH Urteil spielt wieder den Anwälten in die Hände.
    Na ja, von irgendetwas müssen die ja schließlich auch leben. :)