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BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Juni 2015.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Schau einfach mal in die §§ 194 - 202 BGB. :)
     
  2. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Das passt hervorragend zum Unitymediaschrecken Technicolor 7200 Router.

    Das Standard Login lautet admin und Passwort ist admin.
    Sollte tatsächlich jemand so schlau sein das Passwort zu ändern so findet man es mühelos unverschlüsselt in einer *.bin Datei.

    Man muss sich nicht einmal anmelden um Zugriff auf diese Datei zu erhalten.
    Um die Katastrophe komplett zu machen hat Unitymedia das WLAN standardmässig aktiviert.
    Das Passwort lässt sich aber nur ändern wenn man Zugriff auf das Webinterface hat, dazu ist die Zahlung von 30 Euro an Unitymedia notwendig.
    Das WLAN funktioniert jedoch auch ohne Zugriff auf das Webinterface zuhaben, dann ist es immer das Standardpasswort des Routers.


    Ich bin jetzt keine Hacker, aber ich denke jeder Hacker freut sich über solch einen Zugang.
     
  3. ronnster

    ronnster Board Ikone

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Faaaaalsch:

    Ausschluss der Halterhaftung
    Das Gesetz lässt dem Kfz-Halter einen Ausweg aus der Haftung: War das Unfallereignis für den Fahrer unabwendbar oder beruhte es auf höherer Gewalt, ist die Ersatzpflicht gegenüber den weiteren Beteiligten ausgeschlossen, §§ 7 Abs. 2, 17 Abs. 3 StVG. Außerdem ist die Haftung ausgeschlossen, wenn ein Dritter das Fahrzeug ohne Wissen und Wollen des Fahrzeughalters nutzt und dem Fahrzeughalter die unrechtmäßige Nutzung nicht vorgeworfen werden kann. Für das Vorliegen dieser Umstände trägt der Halter allerdings die volle Beweislast.
     
  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Auch kino.to und Konsorten sind illegal. Soll man da Mitleid haben? Ehrlich gesagt, wer so blöd ist braucht offensichtlich mal einen kleinen monetären Schlag, danach weiß er es dann und lässt es einfach bleiben. Oder man lässt sich entmündigen, dann passt ein anderer auf Dich auf und man kann machen, was man will.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2015
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    In der Tat! Also spielt es praktisch keine Rolle, wenn das Auto nicht nachweisbar geklaut wurde. Du musst also erstmal den Fahrer nicht kennen.
     
  6. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Du breitest deine Aussage auf dem Urteil aus.
    Mit einem kleinen Fitzelchen gäbe es bei mir überhaupt keine Strafe da niemand etwas mit einem kleinen Fitzelchen anfangen kann.

    Wie bestrafst du denn jemanden der sich den legalen freien Song xyz herunterlädt, sich in Wahrheit aber der Platz 1 der Charts verbirgt?

    Das Urteil ist eine Schande für einen Rechtsstaat, da führt kein Weg dran vorbei, auch wenn du ihn als quasi "Mitprofiteuer" natürlich verteidigst.
     
  7. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Die "Regelungen" werden halt entsprechend den Industriewünschen "angepasst"
     
  8. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Genau da haben wir aber das Problem, 200 Euro pro Lied sind kein kleiner Schlag, die können unter Umständen das komplette Leben eines noch Minderjährigen versauen!!!
     
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Genau dieses kleine "Fitzelchen" brauchst Du wie die anderen Fitzelchen aber, um den Song runterzuladen, also bist Du Mittäter. Willst Du Dir von jedem der 10 Jungs, die Dich verprügelt haben, auch sagen lassen, das das kleine bißchen nicht der Rede wert ist und am Ende haftet niemand von denen? Merkwürdiges Rechtsverständnis. Der Volksmund sagt: "Mitgegangen, mitgefangen!"

    Wir reden hier vom Filesharing also vom Anbieten eines Songs, nicht vom Download. Insofern verstehe ich Deinen Fall nicht. Du musst Dir schon genau anschauen, was Du im Internet weiterverbreitest!

    Wieso bin ich "Mitprofiteur"? Wäre ja schön, wenn die mir was abgeben würde, ist aber nicht der Fall. Wir alle proftieren aber davon, wenn die Musikindustrie nicht noch schneller zugrunde geht, als sie es jetzt schon tut, da die Erlöse aus den CD-Verkäufen immer weiter zurückgehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2015
  10. Exideem

    Exideem Guest

    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Und das soll der normale 0815 User kapieren? :eek: