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BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Juni 2015.

  1. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Der Fall Popcorn-Time zeigt dass Leute Angebote nutzen bei denen diesen nicht klar ist dass Bittorrent dahinter steckt.
    Man kann demnach auch unwissentlich Teilnehmer eines P2P Netzwerkes werden.
     
  2. BartHD

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Heise und Golem zum Beispiel haben schon vor sehr langem vor Popcorn-Time gewarnt....

    Zitat: "Popcorn-Time-Nutzer werden nicht auf Filesharing hingewiesen"Popcorn-Time streamt Filme und Fernsehserien von Torrents", heißt es auf einer der Plattformen. Doch seit Jahresbeginn bekommen immer mehr Nutzer Abmahnungen."

    Quelle: Anwalt: Popcorn-Time-Nutzer werden nicht auf Filesharing hingewiesen - Golem.de
     
  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Das mag ja sein, aber wieviel Prozent der Nutzer von Onlinevideos lesen die Meldungen die auf solchen Websites veröffentlicht werden?
    Das sind ja nicht nur "Computer-Nerds" die online Videos schauen.
    Solche Warnmeldungen erreichen best. Nutzer gar nicht.
     
  4. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Und du brauchst keine illegalen Seiten die auf Schildern verkünden "Hier gibt's nur Links zu illegalen Downloads", alles was du brauchst ist heute Google. Du glaubst gar nicht auf was für Seiten du verlinkt wirst wenn du bei deiner Suche mal aus Versehen die falschen Stichworte verwendest. Ich habe mal eine Grafik zur Ergeschichte gesucht, und irgendwie waren meine Stichworte ungünstig gewählt, ich landete auf einer Seite christlich religiöser Fundamentalisten mit Mordaufrufen und Todeslisten über Personen die abgetrieben hatten oder Abtreibungen durchgeführt hatten. Da Google auch tief verlinkt, wenn die Seite das nicht ausdrücklich untersagt, kannst du quasi per Abkürzung auf Internetseiten gelangen wo du Dinge findest von denen du gar nicht wusstest, dass es sie gibt...
    Da ist es auch nicht ausgeschlossen dass du nach Informationen über Fledermäuse suchst und einen illegalen Link zum neuen Batmanfilm findest. Das merkst du natürlich erst nach dem Download, vorher dachtest du vielleicht es wäre ein völlig legale Dokumentation über Fledermäuse...;)
     
  5. Lt_Spock

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Das hat hat auch niemand bestritten. Aber nicht alles was strafbar ist wird auch strafrechtlich verfolgt. Auch dann nicht wenn die Strafverfolgungsbehörden davon Kenntnis erlangen sollten. Das ist nunmal so in unserem Rechtssystem!

    Muss es auch nicht geben, weil es genügt wenn es in § 108 steht. Ein Tatbestand kann aus mehreren Tatbestandmerkmalen bestehen die über mehrere §§ verteilen sind und sich so auch gegenseitig einschränken können. Erst wenn alle Bedingungen eintreten kommt es zu einer Rechtsfolge. Der Tatbestand der unerlaubten Verfielfältigung wird in § 108 für den Privatbereich straffrei gestellt in dem man das Tatbestandsmerkmal "Privatbereich" ausschließt. Das wirk dann auch einschränkend auf § 106.

    Man keinen einen einzelnen Paragraphen nicht isoliert betrachten!
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2015
  6. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Straftaten MÜSSEN anders als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden, ansonsten machen sich die Behörden der Strafvereitelung selbst strafbar. Allerdings ist ein Strafantrag des Rechteinhabers erforderlich. Eine andere Frage ist, ob das Ermittlungsverfahren bei Bagatelldelikten nach nach § 153 Abs. 1 StPO eingestellt wird. Wenn man aber zB 10 TB illegales Material wie ein User, der sich hier seiner Heldentaten brüsten, auf der Festplatte hat, wird das sicher nicht passieren und es würde eine empfindlicher Strafe geben.

    Der Gesetzgeber hat sich das schon genau überlegt, was er ausnimmt. In gewisser Weise ist der Privatbereich ja schon bei der legalen Privatkopie ausgenommen, allerdings nur sofern ihr Anwendungsbereich erfasst ist.

    § 108 sieht die Privilegierung vor, § 106 nicht. Die kannst Du da auch nicht rein lesen. Frag mal den Anwalt Deines Vertrauens...
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2015
  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Nix für ungut, dass ist aber nach dem Suchsystem von Google ausgeschlossen, dass Du wegen Deiner Suche nach den Fledermäusen direkt auf einer OCH - Seite des Batman-Films landest.

    Wenn Dich durch die Fledermäuseseite falsch verlinkt, kannst Du das beim Staatsanwalt gerne behaupten. Ich würde nicht darauf bauen, dass er Dir glaubt, wenn Du das nicht nachweisen kannst. Wenn ja, ist alles gut. Wenn nein....

    Man kann immer die wildesten Behauptungen aufstellen, liest man täglich in der Zeitung. Ob man damit durchkommt, steht auf einem anderen Blatt. Dummheit schützt im Übrigen nicht unbedingt vor Strafe.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2015
  8. Lt_Spock

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Du hast halt kein Ahnung und kannst auch nicht lesen, denn ich habe es bereits schon geschrieben: Offizialdelikte sind eine Straftat welche die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss. Straftaten welche keinen Offizialdelikt darstellen werden nur auf Antrag verfolgt.

    Mord= Offizialdelikt
    Hausfriedensbruch oder Körperverletzung= Antragdelikt (ausser bei öffentlichem Interesse)

    Ich würde mal an deiner Stelle von der eigenen Medizin kosten, statt geistig gesunden Menschen verschreiben zu wollen:D
     
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Lies doch mal in Ruhe was ich schreibe, bevor Dein Blutdruck wieder hochgeht. :D Da sind wir uns doch einig. Wenn ein Antrag da ist, MUSS verfolgt werden.

    Die Staatsanwaltschaft kann das Ganze aber nicht auf sich beruhen lassen, wenn es einen konkreten Tatverdacht hat, sie muss sie dann den Geschädigten (wenn ermoittelbar) fragen, ob er einen Antrag stellt. Stellt er keinen, wird eingestellt, stellt er einen wird ermittelt und entweder wegen Geringfügigkeit eingestellt, ein Strafbefehl veranlasst oder Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens gestellt.
     
  10. Gorcon

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Und es kann Dir auch wie mir passieren wenn man nach einem Test zu einem Receiver eine Zeitschrift im PDF Format als Direkt Link bekommt. Normal ist die dann auch illegal geladen. Aus dem Google Link geht das aber nicht hervor.:p