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BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Juni 2015.

  1. D5M7N3K

    D5M7N3K Junior Member

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
    (Artikel 19 int. Menschenrechte)


    Nach 10TB download kann ich nur sagen wie auch schon gestern das ich nichts von urherberecht halte mit den richtigen dedicaten servern ihm richtigen land kannst du machen was du willst solche gesetze exestieren für mich nicht :D
     
  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Das Urheberrecht schränkt allerdings dieses o.g. Recht ein dass man fremde Informationen buchstabengetreu weiterverbreiten darf ohne vorher den jeweiligen Urheber um Erlaubnis zu fragen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juni 2015
  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Ich kann (anders als Du) lesen und in dem einschlägigen § 106 UrhG ist diese Ausnahme nicht vorhanden.

    § 108b beschäftigt sich nur damit, wenn Du bei einer legalen, von Dir gekauften Datei den Kopierschutz knackst.Das wird nicht verfolgt, wenn das nur im privaten Rahmen erfolgt. Illegal ist es trotzdem, abgemahnt werden könntest Du theoretisch auc.

    Ob ein Strafgesetz im StGB oder im Urhebergesetz steht, spielt im Übrigen keine Rolle.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juni 2015
  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Vielleicht solltest Du mal auf legale Quellen zurückgreifen, dann klappt es auch mit der Rechtschreibung!

    Bist Du jetzt eigentlich cool, wenn Du Dich in einem öffentlichen Forum, welches Deine IP-Adresse speichert und Deine E-Mail-Adresse hat der Begehung von Straftaten berühmst, die bei dem Umfang, sicher nicht mehr geringfügig sind. Na vielleicht liest ja ein Staatsanwalt mit und macht mal eine Hausdurchsuchung. Reciht eigentlich für einen Anfangsverdacht. :D
     
  5. Lt_Spock

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Alles klar, das erübrigt jede weitere Diskussion! Da gehe ich mal dem Ochs ins Horn pfetzen:D
     
  6. derRonny

    derRonny Board Ikone

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet


    Was das Thema angeht, brauchste Fragensteller nicht ernst nehmen. Das hat man bereits beim Thema Redtube Abmahnung erlebt, was für ein Stuss da kam. Und wie die Sache ausging wissen wir ja alle - außer halt Mister Fragensteller.
     
  7. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Alles klar, das erübrigt jede weitere Diskussion! Da gehe ich mal dem Ochs ins Horn pfetzen:D

    Also wenn man Lesen kann steht in §106 UrhG drin

    (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Das steht aber auch nix vom auschließlichen Privatbereich drin!
     
  8. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Aber er weiß doch gar nicht was er lädt!
    Er lädt eine verschlüsselte Datei mit kryptischem Namen, und erst nach dem Entpacken weiß er was er geladen hat.
    Ok, den Link zu dem File wird er von einer Seite haben, die möglicherweise einen Hinweis auf den Inhalt der Datei enthielt, so dass er eine gewisse Vermutung gehabt haben könnte, was in dem File enthalten hätte sein können... du merkst schon an der exzessiven Verwendung von Konjunktiven wo wir uns bewegen.

    Um eine vorsätzliche Tat nachzuweisen, müsstest du also auch die Quelle des Links haben, und da wird es schwierig, die möglicherweise gespeicherten Daten des OCH geben das nämlich nicht her.

    Ich versuche das mal mit einem Beispiel zu verdeutlichen.

    Da arbeitet jemand in einem Mediamarkt, der füllt dort Freitags die Regale auf. Jetzt geht der hin und tauscht einmal heimlich beim Füllen der Regale einen 3 Jahre alten Film gegen einen neuen aus, der noch gar nicht veröffentlicht ist, und markiert die verschlossene Verpackung. Nun verrät der einem anderen dass in der Verpackung mit der Markierung ein neuer Film ist, statt eines alten, verrät wie man die Packung öffnet, und der geht hin und kauft den.

    Wen kannst du jetzt belangen, und welche Information brauchst du dafür?

    Der Ladenbesitzer sagt er wusste von nichts, und die Aushilfskraft die Freitags die Regale füllt hatte sich unter fremden Namen angemeldet. Der wurde natürlich bezahlt, aber nur in Bar.

    Der Kunde sagt, Mann was war ich überrascht was in der Schachtel war, ich wollte ja etwas ganz anderes kaufen, und habe auch nur das an der Kasse bezahlt.

    Und die Aushilfskraft die die Regale gefüllt hat ist weg.

    Alles was du jetzt als Staatsanwalt machen kannst ist den Laden anzuhalten zukünftig die Personalien der Aushilfskräfte besser zu überprüfen und bei den Verkaufsschachteln mal zu schauen was drauf steht, reinschauen kannst du nicht.
    Der Staatsanwalt müsste jetzt schon die Ausilfskraft dabei erwischen wie sie dem Kunden verrät wo was versteckt ist, dann wäre vielleicht ein Ansatz da, aber im Moment kann man praktisch nur die Kassen beobachten, und die Vorgänge dort sind nunmal nicht illegal!
     
  9. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Meiner Meinung nach ist der Typ ein Troll. Hab gerade dort mal nachgelesen, da ist der ja genau so drauf. Der hat von nichts Ahnung, erzählt aber den meisten Stuss.
     
  10. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    https://www.youtube.com/watch?v=jT_pRd-skqk
    Da gibt es heute die Entscheidung.

    Aber leider ist es so das es einige gibt, die wohl ihre Argumentationen nicht auf private Meinungen oder eigene Intuitionen aufbauen,
    wie auch hier im Thread, bekannt, aber es würde mich mal interessieren, wie viel pro Buchstabe Schreibarbeit bezahlt wird ? :p