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BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Juni 2015.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Leider konntest Du mir Dein offensichtlich dann doch vorhandenes differenziertes Bild über Filmproduzenten und Rechtehändler sowie Banken noch nicht vermitteln. Lies mal Deine Postings!

    Also: sag mal was Nettes über die Contentindustrie! Wie sollen die sich Deiner Meinung nach vor Diebstahl und unautorisierten Nutzungen schützen? Was findest Du an denen toll?
     
  2. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Sorry, aber Du redest in Rätseln. Wie werden Jugendliche von RTL & Co. bewusst manipuliert? Welche Marketingkampagne meinst Du? Was hat das mit dem Kampf gegen illegale Downloads zu tun?
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juni 2015
  3. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Es ist doch überall so dass Menschen sich das Recht herausnehmen Gesetze unterschiedlich zu interpretieren, und sich je nachdem mal daran zu halten oder nicht. Ich wohne in einer Zone 30, das macht auch Sinn weil dort eine Grundschule ist. Wenn ich dort tagsüber entlang fahre, dann zeigt mein Tache nie mehr als 35, was laut GPS etwa 31 km/h entspricht. Das halte ich da auch für sinnvoll, egal wie man hinter mir drängelt.
    Wenn ich aber nachts um 2 an der Schule vorbei fahre, dann mag der Zeiger auf meinem Tacho auch schonmal bei 40 sein, oder gar bei 50.
    Mein Auto ist da nicht lauter, ich gefährde niemanden, und ein Kind welches um diese Uhrzeit überraschend vor mein Auto springt hat halt Pech gehabt, damit muss ich dann leben...;)

    In Florida darfst du nicht nackt duschen, hast du eine Ahnung wieviele Straftaten da täglich begangen werden, von ahnungslosen Touristen die sich einfach über dort geltendes Recht hinwegsetzen?

    Nur weil etwas in einem Gesetz steht muss es nicht "richtig" sein, und unser Uhrheberrecht enthält teilweise für mich Passagen die mich an das Nacktduschverbot in Florida erinnern. Die nimmt man halt kopfschüttelnd zur Kenntnis und denkt sich seinen Teil.
    Wenn ich mit meinem Festplattenreceiver einen Beitrag im Fernsehen aufgenommen habe den ich meinem Bruder zeigen möchte, dann kopiere ich den auf einen USB Stick und nimm den mit wenn wir uns das nächste mal sehen, und das obwohl ich den Verdacht habe, dass ich das möglicherweise nicht darf, genau weiß ich es nicht.
    Oh, und als ich das letzte mal in Florida war habe ich nur nackt geduscht, ich hatte nicht einmal meine Badehose dabei an.
     
  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Hier handelt es sich erstmal um Ordnungswidrigkeiten, nicht um Straftaten. Da ist erstmal ein Riesenunterschied. Solange Du niemanden gefährdest oder beklaust, deshalb zwar zu Recht verfolgungswürdig, aber nicht vergleichbar. Wenn Du Nachts das Kind überfährst wirst Du aber hoffentlich eingeknastet.

    Siehst Du, so schlecht ist das Urheberrecht nicht. Genau sowas ist als Privatkopie erlaubt. Du zahlst dafür ein bißchen mehr für den USB-Stick und der Urheber wird vergütet. Die Nutzung durch Deinen Bruder ist eine private Nutzung. Also kein Diebstahl von geistigem Eigentum, wie bei den Fällen, die hier propagiert werden. Weiter viel Spaß damit.

    Einen Kommentar über das Nacktduschen in Florida erspare ich mir einmal.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juni 2015
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Mit selbstgefertigten Kopien meines Eigentums kann jeder machen, was er will.
    Da bin ich großzügig.:)
     
  6. Dirk68

    Dirk68 Guest

    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    und wenn ein Jugendlicher sich Lieder oder Filme aus dem Internet illegal herunterläd, dann sollte er eingeknastet werden, wie ein Kindsmörder?
     
  7. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Schade, denn genau das ist Nacktduschen dort, eine Straftat. Was ich damit zeigen wollte ist schlicht, dass auch Paragraphen die unter das Strafrecht fallen, unsinnig und realitätsfremd sein können. Ein Gesetz muss nicht automatisch richtig, gut und sinnvoll sein, nur weil es ein Gesetz ist. Es kann an der Realität völlig vorbei gehen. Vielleicht haben Lobbyisten sogar Parteispenden herausgerückt damit das Gesetz überhaupt zustande kam, wer weiß das schon? ;)
    Natürlich ist das mit dem Nacktduschverbot ein Extrembeispiel, es soll nur verdeutlichen dass auch geltende Gesetze falsch sein können, egal ob sie aus anderen Zeiten mit anderen Moralvorstellungen stammen, oder ob sie vielleicht durch Korruption (oder nenen wir es enge Verbindungen bestimmter Industriezweige zu Politikern in entscheidungsträchtigen Positionen) zustande kamen.
     
  8. Lt_Spock

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Aha und wie soll der Abmahner ohne IP feststellen wieviel man heruntergeladen hat? Der Staaastanwalt müsste dann ja mal ohne konkreten Tatverdacht gerade so die Herausgabe der IP verlangen. :winken:

    Nein hat man nicht und das habe ich hier auch schon öfters erklärt.

    Der kleine aber feine Unterscheid ist einmal der ausschließlich private Gebrauch der eventuell illegalen Privatkopien. Eventuell deshalb weil mit einer bereits im öffentlichen Fernsehen erfolgten Ausstrahlung nicht ersichtlich ist, ob die Kopie „offensichtlich rechtswidrig hergestellt“ worden ist. Im Laufe der Zeit kann sich also so eine Privatsammlung quasi von selbst legalisieren.

    Solche Fälle im auschließlichen Privatbereich (also herunterladen und in der Familie konsumieren) werden von der Staatsanwaltschaft generell nicht verfolgt und es gibt bis heute auch kein einziges Urteil dazu.

    Mehr Infos dazu:: http://irights.info/artikel/privatkopie-und-co/5090

    Hier der entscheidende Punkt zur Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen zur Anfertigung einer Privatkopie:
    § 108 b Abs. 1 UrhG schließt eine Strafbarkeit aus, wenn die Tat ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Kopierers oder mit ihm persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht. In diesem Fall hat man also kein Strafverfahren zu befürchten wie ich bereits oben beschrieben habe.

    Wer ganz paranoid ist kann ja mit VPN oder SSL downloaden und seine Daten auf der Festplatte noch verschlüsseln.

    Ergo ist alles kein Problem so lange man nicht als Uploader in erscheiung tritt!
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juni 2015
  9. TV_WW

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Seitdem es in Deutschland bei Urheberrechtsverletzungen im Internet den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gibt hat ein Staatsanwalt damit überhaupt nichts mehr zu tun.
    Auskunftsersuchen zu Filesharing-Fällen können von Rechtsanwälten direkt bei einem Amtsgericht eingereicht werden. Ein Richter unterschreibt und der zuständige Provider muss die Daten (Anschlussinhaber zum Zeitpunkt der Nutzung der IP-Adresse) herausrücken.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juni 2015
  10. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Ja, aber da geht es auch um das Anbieten eindeutig als illegal erkennbaren Files. Bei der OCH Diskussion geht es um das Herunterladen einer verschlüsselten Datei die zB. "Omas-Geburtstagsvideo.rar" heisst.

    Selbst wenn der Abmahner nachweisen kann, dass Oma ihren Geburtstag in einem Kino gefeiert hat und da zufällig ein aktueller Film auf dem Video zu sehen ist, kann der Downloader doch nichts dafür... dem ist das vielleicht noch gar nicht aufgefallen? Und von welchem Streitwert reden wir? 15 Euro für eine Kinokarte?