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Diskussion:Sky-Streit, DVB-T 2, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei UM

Dieses Thema im Forum "Unitymedia (Kabel BW)" wurde erstellt von billyboy9999, 10. April 2012.

  1. AllBlackNZ

    AllBlackNZ Platin Member

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Das mit den Multiplexen war auf DVBT2 bezogen. Was bei UM im Kabel passiert oder eher nicht passiert, wissen wir alle. Du bestätigst ja nur dadurch, dass weitere ÖRR in HD eher schleppend kommen, wenn sie denn kommen. Geld werden sie sowieso keines bekommen, denn da werden die ÖRR hart bleiben und wurde ja auch von 99% der Richter so als OK befunden. UM muss aufpassen, dass die ÖRR nicht bald noch Geld verlangen, wie es in anderen Ländern der Welt Gang und Gebe ist, denn ohne diese Sender können sie nicht existieren.
     
  2. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Die ÖR dürfen von den Deutschland Plattformbetreibern kein Geld für die Einspeisung verlangen. Das ist den ÖR nach dem aktuellen Gesetz verboten.
     
  3. mika_van_detta_

    mika_van_detta_ Gold Member

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Hättest du dazu irgendetwas - leichter verdauliches - zum Nachlesen?
     
  4. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Rundfunkstaatsvertrag §13

    § 13 Finanzierung
    Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich durch Rundfunkbeiträge, Einnahmen aus Rundfunkwerbung
    und sonstigen Einnahmen; vorrangige Finanzierungsquelle ist der Rundfunkbeitrag. Programme und
    Angebote im Rahmen seines Auftrags gegen besonderes Entgelt sind unzulässig; ausgenommen hiervon
    sind Begleitmaterialien. Einnahmen aus dem Angebot von Telefonmehrwertdiensten dürfen nicht erzielt
    werden.
     
  5. ach

    ach Guest

    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Was hat das mit Plattformbetreibern zu tun? Ich glaube, du verstehst da was falsch.
     
  6. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Plattformbetreibern ist ein Titel. Das sind Infrakstrukturbetreiber mit einer gewissen Größe.

    Der Knackpunkt an den Gesetz ist das Wort Auftrag.
     
  7. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    "..im Rahmen seines Auftrags"

    Für mich bezieht sich das eher auf die Produktion und nicht die Distribution!
     
  8. AllBlackNZ

    AllBlackNZ Platin Member

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Man kennt das ja, zwei drei Richter und vier Meinungen.
    Auch ist der Paragraph mit "und sonstigen Einnahmen" sehr schön abgesichert. Ich denke mal, dass es immer einen Weg gibt um seine Macht zu demonstrieren, aber eines ist sicher, nämlich das die ÖRR am deutlich längeren Hebel sitzen.
     
  9. ach

    ach Guest

    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Sich da zu streiten, wäre unter Laien völlig sinnlos . Der Kernpunkt der obigen Aussage, dass anderswo Kabelnetzbetreiber zahlen müssen, (da sie ja mit der Aufwertung ihres Kabelnetzes beim Endkunden Geld verdienen), ist richtig.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. Juni 2015
  10. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Am längeren Hebel Sitzen die ÖR sowieso.
    Die ÖR HD Verweigerung die UM im moment betreibt können die nicht ewig aufrechterhalten.

    Alternativen wohin die Vermieter mit derren Mietern wechseln können gibt mehr als genug.