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Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. April 2015.

  1. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Die Öffis bieten ja gar keine analogen Kanäle mehr an, warum sollten die einen Vertrag über eine Ware abschliessen die nicht von ihnen stammt und womöglich noch dafür bezahlen???
    Wie du selbst anschliessend sagst, es gibt keinen Must Carry Sender der Öffis mehr bei Unitymedia, die speisen ein was sie lustig sind und wollen dann dafür bezahlt werden.

    Ich kann ja mal zu Unitymedia gehen und denen 2 meiner älteren HP Server geben und dann Geld dafür verlangen, mal sehen wie die reagieren würden. :D
    Na hier hast du ja schön die Fakten verdreht!:eek:
    Es gibt doch keinen Vertrag zwischen Öffis und Unitymedia, also nix mit ärgern!
    Wenn jemand wen ärgert ist es Unitymedia!!!
    Und zwar ihre Kunden!
    Anstatt HD anzubieten und auf analog zu verzichten, haben die lieber viel höhere Kosten für die analoge Umwandlung, du sagst es ja selbst das es mehr kostet, und warum das ganze Spielchen?
    Ganz einfach, um möglichst weiterhin von Zwangskunden der Wohnungswirtschaft zu profitieren, so ist es doch und nicht anders!

    So ist es, eine Pseudo freie Wahl, ebenso wie die Wahlen damals in der DDR.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Mai 2015
  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Da irrst du dich. Falls man sich als Bürger auf das 4. Rundfunkurteil beruft - welches die Grundversorgung definiert - so hat man sehr wohl einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf eine Versorgung mit best. TV-Programmen der ÖR.
     
  3. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Was nur ein Beweis für die Ahnungslosigkeit der Richter ist, analoge Sender verbreiten die Öffis schliesslich schon länger nicht mehr.:winken:
    Wenn von digitaler Verbreitung und nicht von digitaler SD Verbreitung die Rede ist, dann würde das auch für die HD Variante gelten.
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    ... es sind nicht die Richter die Ahnungslos sind. Bei der digitalen Verbreitung stellt der RStV die Rechtsgrundlage dar, bei der analogen Verbreitung die Mediengesetze der jeweiligen Bundesländer ...
     
  5. FilmFan

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Bauen die ÖR also extra einen Fernsehturm für mich, damit ich diese empfangen kann? :love:

    Ach ja, in dem Urteil wird nichts definiert, schon gar nicht was Grundversorgung ist - nur um das auch hier richtig zu stellen.
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    ... was interessiert denn das 4. Rundfunkanteil (BVerfGE 73, 118 – vom 4. November 1986)?

    Im 6. Rundfunkurteil (BVerfGE 83, 238 – vom 5. Februar 1991) wurde festgestellt, dass die Grundversorgung nicht auf einem einmal erreichten Stand eingefroren werde dürfe.
    Die Grundversorgung soll die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen. Dazu gehöre auch die Erschliessung neuer Verbreitungswege wie z.B. Kabel und Sat.
     
  7. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Die Sache ist eindeutig.

    UM muss die ÖR nicht kostenlos verbreiten. Nur nützt Ihnen das Urteil nichts, denn Sie wollten ja, dass die ÖR verpflichtet werden für die Verbreitung zu zahlen. Das werden sie aber nicht tun. Bleibt also nur die ÖR auszuspeisen, das können Sie sich aber nicht leisten, da sie dann den Laden gleich zusperren können.

    Sollten Gerichte zu einer anderen Entschiedung kommen, würde ich vorschlagen, dass wir einen KNB aufmachen um die Gebühren von den ÖR zu kassieren. Man sieht wie absurd das ganze eigentlich ist.
     
  8. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Nicht nur Absurd sondern auch Unbeutend.

    Als die ÖR die Zahlung an die KNB eingestellt haben wurden wir vielleicht Finanzielle entlastet. Nö. ÖR haben nur ein neues Loch gefunden wo die das Geld reinschütten können.

    Als die KNB kein Geld von den ÖR mehr bekommen haben waren die gezwungen gewesen ihre Gebühren extrem anzueben oder überhaupt anzuheben. Nö

    Wenn die ÖR wieder zahlen müssten müssen die dann ihre Gebühren anheben. Wahrscheinlich nicht.

    Wen ich wenigstens ein Sinn darin sehen könnte.
    Da gibt es nichts.

    Die KNB fühlen vielleicht sich einfach nur gekränkt das die ÖR so eine hauruck Aktion durchgeführt haben. Das die KNB die ÖR verklagen dazu hätte es wahrscheinlich nicht kommen müssen.
     
  9. baer

    baer Talk-König

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Wie schaffen es denn die kleinen Anbieter die in Konkurrenz zu Unitymedia oder Kabel Deutschland liegen?
     
  10. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Die kleinen picken sich auch erstmal nur die Rosinen raus.
    Wenn die sich eine neue Wohnungswirtschaft geangelt haben mit ein 10 Jahresvertrag die auch groß genug ist kann man auch ein neues Kabel verlegen.

    70€ Euro für jeden Meter Glasfaser das muss auch Refinanziert werden.
    Der kleine KNB steckt erstmal viel Geld rein.