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Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. April 2015.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    ... schön, du also also erkannt, dass es bei den Must-Carry-Reglungen auf die Inhalte und nicht das Format ankommt.

    Natürlich können die ÖR bestimmen, dass deren Programme nur analog verbreitet werden dürfen. Allerdings würde ich darin den Sinn nicht erkennen.
    Die Einspeisung eines analogen Programms kostet etwa doppelt soviel als die Einspeisung eines HD-Programmes und etwa 5mal soviel als die Einspeisung eines digitalen SD-Programmes.
    Zudem müssten die ÖR das Signal analog zuführen oder vom Kabelanbieter konvertieren lassen. Letzteres wäre eine zusätzlich Dienstleistungen.

    Ich traue den ÖR ja so einiges zu, aber das die ÖR auf die teuerste Verbreitungsvariante setzt, nur um den Kabelanbieter zu ärgern, wage ich doch sehr stark zu bezweifeln ...
     
  2. baer

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Ich kenne mich da nicht aus, aber kann ich in Gebieten wo KabelDeutschland federführen ist Abschlüsse für UnityMedia machen und umgekehrt?
     
  3. baer

    baer Talk-König

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Hab das jetzt gerade mal getestet mit einer Adresse aus meinem Ort:
    Bei Kabeldeutschland könnte ich Fernsehen bekommen - bei Unitymedia ist es nicht verfügbar.
    Also habe ich doch keine freie Wahl und bin, in diesem Fall, auf die Preise und das Angebot von KabelDeutschland angewiesen.
    Kann mir daher vorstellen das es umgekehrt auch so ist.
    Also nichts mit freier Wahl
     
  4. Gorcon

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Dem kommen die Sender auch nach
    Du weist schon dass das nur für die analogen Sender galt?!
    Wenn die Kabelanbieter die Sender nicht einspeisen wollen ist das deren Problem aber nicht das der ÖR Diese bieten die Sender kostenlos an, der Kabelanbieter kann die Sender dann einspeisen, macht er das nicht muss er mit den Konsequenzen rechnen.
     
  5. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Natürlich nicht. Ist doch immer wiederkehrende Märchenstunde von mischobo. :winken:
     
  6. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Natürlich hast Du die freie Wahl zwischen allen Anbietern, die bei Dir vor Ort verfügbar sind. Du kannst ja auch nicht von einem Bäcker in München verlangen, daß er Dir seine Brötchen jeden Morgen nach Emden bringt.

    Beim Internetanschluß haben viele ja auch nur einen möglichen Anbieter vor Ort (komischerweise regt sich da keiner über die deutschlandweite Verkabelung auf ;)).
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Nein hat man nicht. Selbst wenn man mehre Kabel Anbieter vor Ort hat nutzt das einem nichts. Hier haben die meisten Mieter mehre Antennendosen in der Wohnung (vom jeweiligen Kabelanbieter) aber wählen kann man denoch nicht da der Vermieter immer für das gesammte Objekt den Gestattungsvertrag schließt.

    Technisch wäre das alles möglich aber Rechtlich geht es (leider) nicht.
     
  8. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Siehst Du, man (hier der Vermieter) hat sehr wohl die Wahl. ;)

    Als Mieter muß man immer Kompromisse eingehen, aber Du kannst ja eine andere Wohnung mieten.
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Eine andere Wohnung innerhalb des Wohngebietes hat in der Regel den gleichen Kabelanbieter und wegen TV Empfang wird mit Sicherheit niemand die erheblichen Kosten auf sich nehmen, die bei einem Umzug entstehen.
    Der Vermieter kann auch nur innerhalb von 5 Jahren den Vertrag wechseln. Hier hat man alle drei Kabelanbieter durch.
     
  10. baer

    baer Talk-König

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung