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Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. April 2015.

  1. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Nein, die Vermieter müssen ihren Mietern dann entweder andere Empfangswege für die Angebote der ÖR zur Verfügung stellen bzw. zugänglich machen oder den Mietern eigene Empfangsanlagen zulassen falls die Angebote der ÖR nicht mehr im TV-Kabel vorhanden wären.

    Mieter dürfen – falls keine Gesetze wie z.B. Denkmalschutz dagegen sprechen – eigene Satellitenempfangsanlagen nutzen falls keine vollumfängliche Versorgung mit TV-Kabel im Gebäude u. kein Empfang von DVB-T ohne erheblichen Antennenaufwand möglich ist
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Mai 2015
  2. Doc1

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    @ TV_WW: Eigentlich könnten die Mieter im KabelBW-Bereich heute schon eigene Empfangsanlagen aufstellen, da KabelBW nur 2 HD Programme liefern kann.
     
  3. BrainKoeln

    BrainKoeln Guest

    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Ich glaube der Gesetzgeber hat aber nur daran gedacht die Grundversorgung irgendwie zu ermöglichen und nicht zwangsweise in HD. In SD sind die Programme ja Must-Carry.
     
  4. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Ja.
    Ich sag auch Must Carry ist eine gute Sache.
    Das Gewisse Sender als Grundversorgung drin sein müssen ohne das die KNB Politischen Einfluss ausüben können.

    Nur leider hat der Staat vergessen da ein Preisschild drauf zukleben.
    Mich wundert es sowieso das es 13 Jahre gedauert hat bis man sich über den Preis vor Gericht sich streitet.
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    ... das hat das Bundesverwaltungsgericht (im Fall Unitymedia gegen ZDF) auch bestätigt.

    Die öffentlich-rechtlichen Sender haben einen Versorgungsauftrag, wonach sie ihre Programme über alle relevanten Verbreitungswege zu verbreiten haben. Da etwa die Hälfte der deutschen Haushalte primär den Verbreitungsweg Kabel nutzen, ist das TV-Kabel auch ein relevanter Verbreitungsweg.
    Um den öffentlich-rechtlichen den Versorgungsauftrag zu vereinfach, haben die ÖR-Sender einen Must Carry-Status erhalten. Dieses beinhaltet aber nicht die Verpflichtung der Kabelnetzbetreiber diese Programme unentgeltlich einzuspeisen.
    Gem. RStV sind die Kabelnetzbetreiber angehalten, Kapazitäten für u.a. die öffentlich-rechtlichen Angebote vorzuhalten.
    Damit wird gewährleistet, dass die Kapazitäten, die die Rundfunkanstalten zur Erfüllung ihres Versorgungsauftrag grundsätzlich zur Verfügung stehen.
    Wenn die Rundfunkanstalten die Kapazitäten zur Erfüllung ihres Versorgungsauftrag und/oder darüberhinaus nutzen wollen, müssen sie mit den Kabelanbietern, einen Vertrag abschliessen.
     
  6. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Die müssen gar nichts.
    Man kann sich auch auf DVB-T als Grundversorgung berufen.
     
  7. baer

    baer Talk-König

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Was man als erstes schaffen müsste wäre Wettbewerb und weg mit dem quasi Gebietsschutz für die 2 Platzhirsche.
    Wenn der Kunde selber entscheiden könnte ob er sein Programm von Kabel Deutschland, Unitymedia oder irgendjemand anders bezieht und es damit auf Leistung ankommt wäre das ganze Thema schnell erledigt
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    ... die ÖR haben einen Vesorgungsauftrag auf den relevanten Verbreitungswegen, den sie zu erfüllen haben. Das wurde schon in vielen Urteilen von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht festgestellt.

    Davon mal abgesehen nutzen in Deutschland derzeit nur 2% der deutschen TV-Haushalte DVB-T als primären Empfangsweg. Man kann nicht von einer Grundversorgung sprechen, wenn man 98% der deutschen TV-Haushalte, die primär andere Empfangswege nutzen, außen vor lässt ...
     
  9. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Die Grundversorgung ist auch durch die Einspeisung der analogen Kanäle gegeben. Sollten die KNB Recht bekommen, dass bei Must-Carry Einspeisegbüphren zu zahlen sind, können die ÖR ja für die analogen Kanäle einen Vertrag mit den KNB schließen. Für das digitale Angebot und HD ibt es kein Must-Carry, also muss auch kein Einspeisevertrag abgeschlossen werden.
    #Dann können die KNB ja den Kunden erklären, warum es die ÖR nur noch in analog gibt. :D
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    ... wo gibt es denn einen "Quasi-Gebietsschutz"?

    Natürlich kann der Endverbraucher einen Anbieter selbst auswählen.
    Der Haken daran: alternative Kabelanbieter bieten keine Endkundenprodukte an, sondern i.d.R. nur Produkte für die Wohnungswirtschaft.
    Dazu kommt noch, dass entsprechende Verträge mit der Wohnungswirtschaft exklusiv sind.
    Unitymedia ist hier die einzige Aufnahme (im Rahmen der KBW-Übernahme verzichtet Unitymedia auf Exklusivklausen). Aber was bringt es, wenn nur ein Kabelanbieter auf Exklusivität verzichtet.
    Keiner hindert Kabel Deutschland daran, in beispielsweise Baden-Württemberg Kabelanschlüsse anzubieten. Die Deutsche Telekom bietet bundesweit Kabelanschlüsse an (die bezeichnen sich selbst als einzigen bundesweit agierenden Kabelanbieter).
    Dazu gesellen sich dann noch die vielen kommunalen City-Carrier, die es inzwischen nicht nur in Großstädten gibt. Beispielsweise die Stadtwerke Heidelberg betreiben in zusammenarbeit mit WTC ein eigenes Kabelnetz. In Magdeburg kooperiert die Stadtwerke Magdeburg mit Telecolumbus.
    Die Stadtwerke Ratingen bieten über eine Tochtergesellschaft mit Rapeedo Kabel-TV an, ähnlich wie es die Stadtwerke Köln mit Netcologne macht.
    Ähnlich sieht das in vielen anderen Städten aus. Dazu gibt es neben den kommunalen City-Carrier noch eine ganze Reihe anderer Anbieter, die eigene dezentrale Empfangsanlagen (Umsetzung auf DVB-C oder Sat ZF-Verteilung) errichten.

    Allen Anbietern ist halt gemein, dass ihr Interesse der Wohnungswirtschaft gilt und nicht direkten Endkundenverträgen ...