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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Dann wäre das DU mit Sky ja angebracht, wenn du von arglistiger Täuschung sprichst...
    Zumindest wäre es witzig, wenn Sky diesen Begriff zum Vorwurf gegen den Kunden nutzen würde...


    Aber seine Adresse zu verschleiern, um von unerwünschten und nicht bestellten Warenlieferungen verschont zu bleiben, ist zumindest moralisch (als Notwehr) verständlich. Doch sinnvoller ist es natürlich, sich an VZ oder Rechtsanwalt zu wenden und rechtlichen Rat einzuholen!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. Mai 2015
  2. TheGood

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Heute Abend hat Sky angerufen. Ich war aber nicht zu Hause. Per Mail kam nichts, Sie wollen wohl also nicht mehr per Mail kommunizieren.
    Wie gesagt am Ende soll das Abo auch nicht gekündigt werden(nicht wenn es nach mir gehen würde), sondern per solo v14 oder CI+ Modul weitergeführt werden. Dass Sky auf die Vorschläge bisher nicht einging ist mir einfach schleierhaft. Vielleicht versuchen Sie es morgen ja wieder.
     
  3. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Vielen Dank für deine sehr gute Zusammenfassung. :winken:

    Ein paar Anmerkungen: Ich hätte auch gerne Sky für die Restdauer meines Vertrages weiter behalten. Mir geht es vor allem um Filme und Serien. Beim Sport habe ich mit einer guten Dachantenne Zugriff auf die FTA-Programme aus den Nachbarländern, über Satellit bekomme ich den BBC-/ITV Spot Beam mit 60 cm, da wird auch so manches Sport-Event unverschlüsselt übertragen.

    Ich finde es schade, dass ich kein Sky mehr sehen kann, und vor allem völlig unverständlich.

    Ich habe hier schon mehrmals geschrieben, dass Sky mit der Technik-Umstellung eigenwirtschaftliche Interessen verfolgt:

    Sie wollen in den Receiver-Markt einsteigen.
    Sie wollen die Kunden-Bindung verbessern.
    Sie wollen personalisierte Werbung verkaufen.
    Sie wollen die Konkurrenz aussperren.

    Der Kunde soll nur noch Sky haben und auf keinen Fall andere Pay-TV Anbieter nebenher.

    Mir gefällt das nicht. :mad:
     
  4. EinBenutzerName

    EinBenutzerName Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Spätesten mit diesen Sätzen von Sky hast du doch ein Freilos, um aus dem Vertrag zu kommen.
    Die sagen dir ganz unverblümt, dass ein Leihreceiver nun zum Zwang werde und das Programm nur noch mit diesem Gerät entschlüsselt werden könne.

    Nichts davon ist in durch AGB gedeckt.

    Geh mir den Schreiben von Sky und den AGB zu der Verbrauchzentrale und lass ein Schreiben aufsetzen, wenn es soweit ist. Die werden Sky deutlich machen, dass die sich auch an deren eigenen AGB zu halten haben.
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Vermeide Telefonate! Schick eine Mail, dass du geeignete eigene Receiver für V14 und NDS/HD hast und nach Vertrag und AGB ein Leihgerät mit Haftung und Kosten für eine Festplatte nicht vereinbart sind und dadurch andere Pay-TV-Angebote wie MTV Unlimited ausgeschlossen werden und du daher nur eine solo V14 ohne Leihgerät (auch ohne Leihmodul) akzeptierst.
    Wenn deine S02 schon dunkel ist, setzt eine Frist von 48 Stunden.
    Dann bei deinem Anwalt oder per PN melden, und Montag geht Antrag auf einstweilige Verfügung raus.

    Wenn du telefonierst, wirst du irgendwelche Fragen nach Seriennummer deines Receivers und Drohungen hören, die dir nichts nutzen, oder irgendwelche Zusagen, doch dann kommt wieder ein Paket, dann mit Sky-Modul und V14.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. Mai 2015
  6. wolli_m

    wolli_m Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Ich muss feststellen, das SKY so weitermacht wie bisher. Die Mails der Geschäftsleitung werden immer deutlicher in Bezug auf das Pairing. Receiver werden weiter munter verschickt.
    Mich würde es auch nicht wundern, wenn Marc B´s Bemühungen im Sand verlaufen und am Ende die Zwangsreceiver und das Pairing von einem Gericht und der VZ auch im laufenden Vertrag als zulässig erachtet werden.

    Ich sage nur: Vor Gericht und auf hoher See........
    Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland immer noch 2 Paar Schuhe.

    So, und jetzt bekomme ich von Marc ausführlich erklärt, warum ich Unrecht habe. :cool:
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Mai 2015
  7. rorathi

    rorathi Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    @ wolli_m

    Dein Beitrag ist nicht hilfreich und bringt nur weitere unnütze Diskussionen mit sich.

    Ob und wie ein Gericht eventuell entscheidet wird man im Mai sehen oder auch nicht.

    MarcBush hat eine Entscheidung im Mai angekündigt und am besten wäre es diesen Zeitraum abzuwarten.

    Eigene Meinungen wie das Gericht entscheidet sind nur Spekulationen und bringen deshalb rein gar nichts.

    Sollte der Mai zu Ende sein und nicht ist passiert dann kann man wieder neu loslegen :D
     
  8. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)


    Dass Sky so weitermacht wie bisher, in der Annahme, im Recht zu sein, bedeutet keineswegs, dass Sky im Recht ist.

    Und auf Hoher See befinden sich beide Parteien, also auch Sky; wobei ich das Boot des Kunden für deutlich seetüchtiger halte als den Seelenverkäufer von Sky.

    B.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Die Verbraucherzentralen in Österreich und Deutschland erachten das Verhalten von Sky als Vertragsbruch, sogar z.T als strafwürdig.

    Wie es ein Gericht bewertet? Werkstoffhaltig hatte geklagt, und nach Hinweis des Gerichts war Sky bereit, den Kläger aus dem Vertrag rückwirkend zu entlassen, die Verfahrenskosten zu übernehmen und eine (kleine?) Entschädigung zu zahlen.

    Wenn bisher VZ oder Anwalt die Sache prüften, kamen fast immer Ergebnisse gegen Sky heraus, entweder sofortige (rückwirkende) Vertragsaufhebung oder aber Freischaltung der solo V14 und auch Re-Aktivierung der gesperrten S02/A02.

    Was wird aktuell ein Gericht entscheiden? Das muss man abwarten. 100 % sicher ist es nicht. Aber eine Tendenz lässt sich sicher ableiten, oder?

    1.)
    Es geht um die Frage, ob der Zwang zur Nutzung des Leihreceivers im laufenden, gerade mit eigener Hardware verlängerten, Vertrags eine wesentliche Änderung ist. Bei Geldwerten Nachteilen ist es das. Hier 248 EUR für gleichwertige Festplatte, Zweitkarte 16,90 EUR monatlich, um wie bisher und von AGB gedeckt, zweiten TV im Haushalt nutzen zu können, dazu Haftung für zwei Leihgeräte inkl. Festplatte, also 400 EUR Risiko + erneute Servicegebühr (also tatsächliche und drohende Mehrkosten in nicht mehr überschaubaren Rahmen von über 1000 EUR) für 7 Monate Restlaufzeit.

    MTV nicht mehr nutzbar, HbbTV und Internet-PlugIns auch nicht, ARD HD nicht mehr brenn- oder sonst archivierbar. Drehanlage nicht mehr nutzbar.

    Wesentliche Änderung des Vertrags? Ja. Unstreitig. (andere Auffassung: Eike, auch wenn sein Vertrag jetzt ein "Nur-Smartcard-Vertrag" ist und einiges an Finanzen sich bewegt und diskutiert wird...)

    2.)
    Sonderkündigungsrecht bei wesentlicher Änderung laut Gesetz? Ja. Unstreitig.

    3.)
    Vertragserfüllung möglich oder darf Sky seinerseits sonderkündigen? Ist es Sky zumutbar, mit der Änderung bis Laufzeitende 12/2015 zu warten? Der Kunde nutzt bereits NDS, V14, HD. Mit eigenem Receiver. Einziges Argument also: Pairing muss sein wegen Contentschutz/CardSharing.
    Kann Sky damit bis 12/2015 warten oder MUSS Leihreceiver sofort sein?
    Antwort: Da Sky gerade den Vertrag selbst so verlängerte, dies auch bei Neukunden noch ohne Leihgerät anbietet, kann es nicht so eilig sein, oder? Immerhin ist das Projekt seit 2013 am Laufen, werden seit 02/2014 Receiver deshalb getauscht. Wenn man dann die Kunden nicht informiert und immer noch an NEUKUNDEN solo V14 für 24 Monate ausgibt, dann wohl auch für Sky zumutbar, beim Kläger bis 12/2015 (Laufzeitende) zu warten mit Leihreceiverzwang.

    3.) ist also spannend und vom Gericht zu entscheiden.
    Wenn es Sky nicht zumutbar wäre, könnte auch Sky außerordentlich gegenüber dem Kunden kündigen. Ansonsten könnte Sky nur ordentlich kündigen zum Laufzeitende.


    Comedy: Gericht sieht nur Sonderkündigungsrecht des Kunden und für Sky, kein Recht auf Vertragserfüllung. Kunde kommt sofort aus dem Vertrag heraus. Alles okay. Im Juni 2015 bucht er erneut Sky (ohne Leihgerät). Im Juli kommt Leihreceiver von Sky nachgesandt, und die V14 wird gesperrt. Erneut Klage vor Gericht.
    Was wird der selbe Richter dann zu Sky sagen?? (Verständlich?)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. Mai 2015
  10. toni66

    toni66 Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Vielleicht könnte dann bis zu dem "angekündigten" Gerichtstermin (Mai?). sich auch MB ein wenig zurücknehmen. Zur Zeit ist alles gesagt, was zu sagen ist. Ein (vielleicht) neuer Sachstand eröffnet dann die Grundlage für einen weiteren Austausch hier, der auch wieder von mehr Sachlichkeit geprägt als bis bisher, wo mittlerweile immer mehr ins Persönliche abgeglitten wird, wenn der andere sich "erdreistet", die "100% sichere" Rechtsauffassung nicht zu teilen.:winken:
     
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