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Diskussion:Sky-Streit, DVB-T 2, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei UM

Dieses Thema im Forum "Unitymedia (Kabel BW)" wurde erstellt von billyboy9999, 10. April 2012.

  1. Gast 35827

    Gast 35827 Guest

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    den letzten Satz möchte ich mich nicht anschließen. wenn der eine Geld bekommt, werden die anderen nicht zurückstehen wollen. Ich glaube, das es noch feurig werden könnte.
     
  2. mika_van_detta_

    mika_van_detta_ Gold Member

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Wenn die ÖR Unitymedia in irgendeiner Art und Weise Geld zukommen lassen und z.B. Kabel Deutschland erfährt davon, wird KD die sicherlich die Füße still halten und kein Geld einfordern. Gar kein Risiko. :rolleyes:
     
  3. zyz

    zyz Board Ikone

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Die genannte Gerichstentscheidung bezieht sich nur auf Must-Carry-Sender. Wenn die ÖR dort tatsächlich zahlen müssten, dann wird eben entweder der Must-Carry-Passus gestrichen oder die ÖR zahlen nur für diese Sender und UM darf (nund muss) dann alle anderen Sender ausspeisen. Darunter fallen sämtliche HD-Versionen der ÖR. Schauen wir mal, wie UM den Kunden verkauft, dass sie die ÖR nur noch in analog empfangen können.
     
  4. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Auch nur für Analoge Sender.
    Einige ÖR Anstalten die im moment Verklagt werden.
    Je Nachdem wie viel Glück oder Pech man mit den Richter hat darf die eine Hälfte der ÖR dafür bezahlen und die andere darf Umsonst die Sender bei UM verbreiten.

    Muss ja jede Anstalt einzeln verklagen.
    Verschiedene Richter mit verschiedene Ansichten kommt dann zu unterschiedlichen Ergebnisse.

    Das ist dann noch lustiger.
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    ... nun ka, wenn ich mich nicht täusche, geht es hier im Thread um Unitymedia und nicht um die KDG.
    Natürlich müssten die ÖR auch eine Einigung der KDG erzielen.
    Letztendlich würde ein Zustand herbeitgeführt, ähnlich der Zeit vor Kündigung der Einspeiseverträge seitens der ÖR.
    Wenn ein Gericht rechtskräfitg urteilt, dass die Kabelanbieter Anspruch auf Einspeiseentgelte haben, gibt es ein Urteil auf das sich die anderen Kabelanbieter berufenkönnen um ihre Ansprüche durchzusetzen.
    Kommt es vor einen Urteilsspruch zu einer Einigung zwischen Unitymedia und ÖR und KDG und ÖR gibt es kein Urteil, auf den sich die anderen Kabelanbieter berufen können. Natürlich haben diese Kabelanbieter die Möglichkeit eigene Gerichtsprozesse anzustreben ...
     
  6. berry

    berry Gold Member

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Es ist traurig, dass die zwei großen Kabelanbieter über die Gerichte gehen, statt sich für die Fernsehzuschauer zu freuen, dass es zahlreiche ÖR Programme in HD gibt, die sie ihren Zuschauern anbieten können.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Mai 2015
  7. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Das die KNB vor Gericht gehen und überprüfen lassen ob denen Geld zusteht aufgrund der Must Carry Bestimmung ist doch ein Legitimer Schritt.

    Wenn Staat es nicht schaft ein Preisschild drauf zukleben.
    Man muss ja nicht immer Ja und Amen sagen nur weil die ÖR sich etwas in den Kopf gesetzt haben.

    Schön mal Überprüfen lassen vielleicht stehen denen ja wirklich Geld zu.

    Das UM die HD Versionen davon nicht Einspeisen aufgrund der Streitigkeiten muss man ganz entschieden Kritisieren.

    Das ist schon Zickiges Verhalten.
     
  8. Larswi

    Larswi Silber Member

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    Mal eine Frage zum Rechtsstreit der öffentlich-rechtlichen:

    Kabel Deuschland ist ja durch alle Instanzen (Landgericht -> Oberlandesgericht -> Bundesgerichtshof) gegen (fast) alle Dritten Programme gegangen. Das letzte Urteil kommt ja am 16.06.

    Unitymedia war da ja deutlich langsamer. Hier gibt es erst drei Urteile Verwaltungsgericht Köln (WDR), München (BR) und Hamburg (NDR). Also alle noch 1. Instanz.

    Aber wie kommt es, dass Unitymedia im Gegensatz zu Kabel Deutschland den Klageweg über die Verwaltungsgerichte geht??
     
  9. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Wer weis vielleicht konnte man in diesen Fall nicht zu 100% vorhersagen welches Gericht dafür zuständig ist. Da offenbar dieser Fall vielschichtig ist und mehrere Gerichte dafür Zuständig sein könnten.

    Vielleicht gibt es noch mehr Urteile die vielleicht der Presse entgangen sind.
    Da beide Parteien mit ihren Urteilen nicht Hausieren gehen.

    Presse Mitteilungen von den Gerichte gibt es auch nicht.
    Scheint offenbar nicht so einfach zu sein an diese Information dran zukommen. Auch wenn alle Urteile öffentlich Zugänglich sind. Ist wie die Nadel im Heuhaufen.

    Viele Online Portale haben offenbar auch gar kein Interesse mehr daran.
    Im Prinzip kann es uns Egal sein wie das ganze Ausgeht. Wichtig ist nur welche Sender im Netz sind oder nicht. Welche blöde Ideen UM deswegen demnächst haben könnte.
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    ... es wird bei weitem nicht über jede Klage eine Pressemitteilung herausgegeben.
    Unitymedia hat sehr wohl auch vor den Zivilgerichten geklagt.
    Die Verwaltungsgerichtsverfahren waren i.d.R. auch schon in 2. Instanz, weil die jeweilige Rundfunkanstalt der Ansicht war, dass die Klage auf diesem Weg nicht zulässig sei. Die Beschwerden wurden abgewiesen.
    In einem Fall ging das bis vor's Bundesverwaltungsgericht.

    Bei den Klagen vor den Landgerichten geht es pirmär um wettbewerbsrechtlichen Apsekte, eben ob die Kündigung seitens der ÖR aufgrund mutmaßlicher unzulässigen Absprachen gültig ist.
    Vor den Verwaltungsgerichten geht es darum, ob zwischen den Rundfunkanstalten und Unitymedia Verträge abgeschlossen werden müssen.

    Und sicherlich wird sich auch das Verfassungericht noch mit dem hema beschäftigen müssen. In der 6. Rundfunkentscheidung stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die ÖR im Rahmen der Grundversorgung die Gesamtheit der Bevölkerung zu erreichen haben und dazu gehören auch nunmal die Kabelhaushalte ...