1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. April 2015.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    29.041
    Zustimmungen:
    3.472
    Punkte für Erfolge:
    213
    Anzeige
    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    ... das läuft nicht anders als bei den Krankenkassenbeiträgen. Hier zahlt ein Teil der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zahlt den anderen Teil.
    Würde der Arbeitgeber seinen Anteil nicht mehr zahlen, müsste der Arbeitnehmer dafür aufkommen.
    So ist es auch im Kabel, wenn Sender keine Einspeiseentgelte mehr zahlen wollen, müssen die Kabelkunden den Anteil der Sender übernehmen.

    Die großen Kabelnetzbetreiber bieten auf der NE3 eine Transportleistung an, wie es Astra (Sat), die ARD-Landesrundfunkanstalten (DVB-T) und Media Broadcast (DVB-T) auch tun.
    Abnehmer sind hier die Betreiber von GGAs.
    Eine GGA wird meist von einem Kabelanbieter betrieben. Die Versorgung kann über NE3-Kabelnetzbetreiber, Sat (Umsetzung auf PAL/DVB-C oder Sat-ZF) und im Prinzip via DVB-T erfolgen. Vermieter sind selten Betreiber von GGAs. Sie überlassen das meist einem Kabelanbieter, weil damit auch die rechtliche Lage zum Betrieb der GGA geregelt ist. Auch die Zahlung von Urheberentgelten, die bei GGAs immer unabhängig von der Zuführungsart fällig werden.
    Betreiber von GGAs können auch NE3-Netzbetreiber selbst sein. Nicht zuletzt aus diesem Grund werden die Signalzulieferungsentgelte reguliert

    Interessant dabei: die Betreiber von GGAs können die Zuführungswege frei wählen , aber dennoch stehen die Zuführungen nach Ansicht der deutschen Regulierungsbehörden nicht in Konkurrenz zueinander ...
     
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Da Du keine Ruhe gibst, sage uns doch bitte einmal, woher Du Dein Wissen hast und wieso Du meinst, für ganz Deutschland sprechen zu können.

    Woher ich mein Wissen bezog, habe ich ja erwähnt. Und die Kabelkopfstation (eine recht große, die kleinere Stationen im Umland seinerzeit per Richtfunk versorgte) sitzt nun mal in einem Sendeturm für Terrestrik und bezog auch dieselben Signale. Nicht umsonst war das analoge Kabelsignal nicht verzögert gegenüber der Terrestrik. Selbst zu Beginn der Reanalogisierung wurde für die ARD und NDR 3 das Signal von DVB-T genommen (entsprechend schlecht war das Bild), nur für das ZDF wurde DVB-S als Ausgangssignal verwendet (entsprechend zeitverzögert war das Signal). Diese Informationen sind alle von einem Techniker, der im Turm arbeitete, bestätigt. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, daß das die einzige Kopfstation war, die dementsprechend funktionierte, zumal das mit der ARD und dem regionalen Dritten laut dem Techniker Vorgaben (der Politik) waren.

    Jetzt bist Du dran.
     
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Das sieht auf deren Homepage aber anders aus. Du mußt natürlich einen HD-Receiver besitzen, um diese empfangen zu können. Ich gebe aber auch zu, daß die Seite sehr unübersichtlich ist, und ich mich daher auch irren könnte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Mai 2015
  4. Waltxx

    Waltxx Silber Member

    Registriert seit:
    5. November 2004
    Beiträge:
    777
    Zustimmungen:
    97
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Das hat überhaupt nichts miteinander zu tun. Diese Dinge laufen auf unterschiedlichen Rechtsschienen.
    Man sollte nicht versuchen die Foristen durch unsinnige Vergleiche zu verdummen.
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    29.041
    Zustimmungen:
    3.472
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    ... wie kann ich denn Foristen verdummen?

    Aber hier noch ein Vergleich: Kleinkind erspäht an der Kasse ein Überraschungs-Ei und will das haben. Die Mutter verneint es, weil zu teuer.
    Gibt das Kleinkind nun Ruhe? Mitnichten, was es dann auch lautstark kundtut. Dem Kleinkind sind die Hintergründe völlig egal. Es zählt nur eines, das Überraschungs-Ei.

    Genauso sind den meisten hier die Hintergründe völlig egal. Es kommt denen nur darauf an, ihren Willen durchzusetzen.
    Wie also soll ich solche Foristen verdummen können? Alles was deren Ansicht entspricht, geht denen doch am Allerwertesten vorbei.
    Das Forum bietet eine Funktion, mit denen man Meinungen anderer Foristen ausblenden kann. Nennt sich Ignore-List ...
     
  6. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

    Registriert seit:
    21. Juni 2012
    Beiträge:
    7.226
    Zustimmungen:
    10
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Trifft offenbar genau auf die Kabelfirmen zu, der Vergleich mit dem Kleinkind. :winken:
     
  7. Waltxx

    Waltxx Silber Member

    Registriert seit:
    5. November 2004
    Beiträge:
    777
    Zustimmungen:
    97
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Solche Aussagen können schon als irreführend bezeichnet werden.
    Das Verbreiten von von irreführender Information wird auch Desinformation gennannt. Desinformation ist meist geplant und wird von politischen Systemen und unseriösen Firmen gern eingesetzt.
     
  8. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

    Registriert seit:
    10. Januar 2008
    Beiträge:
    7.682
    Zustimmungen:
    147
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    Technisat Cabelstar HD2 inc. AC Modul
    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Nicht die Kabelfirmen.
    Das ist der Staat der sich so blöd verhält.

    Der Staat der unbediengt 7 ÖR Analog in jeden Kabelnetz haben will + 5 Analoge Radio Sender der ÖR.

    Am besten soll der Staat dafür blechen müssen und die Summe mal 10.
    Dann kommt er vielleicht in die Pötte und ändert mal seine Gesetze mal.
     
  9. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

    Registriert seit:
    30. Mai 2014
    Beiträge:
    3.512
    Zustimmungen:
    43
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Da würde ich dann sagen, dumm gelaufen.
    Grundsätzlich aber sagt schon jedem normal sterblichen Menschen das es irregulür ist das die Kabelanbieter, erst recht vereinzelte Kabelanbieter, Geld für ein und die selbe Leistung von zwei Seiten erhalten.
     
  10. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

    Registriert seit:
    30. Mai 2014
    Beiträge:
    3.512
    Zustimmungen:
    43
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Auch hier liegst du voll daneben!
    Der Beitrag für die Krankenkasse ist voll vom Arbeitnehmer zu zahlen, der Arbeitgeber zahlt dir einen Zuschuss. ;)
    Wenn du selbstständig bist darfst du dir diesen Zuschuss nämlich selbst bezahlen.:winken:

    Der Anteil der Sender wird eh schon zu 99,99% vom Kunden bezahlt.
    Das Einspeiseentgelt ist Peanuts im Verhältnis zu den Kabelgebühren.
    Ausserdem ist das bei 99% der anderen Kabelanbieter eh schon der Fall, also warum um Himmels Willen soll das bei Unitymedia und Kabel Deutschland nicht funktionieren, damit der eh kaum vorhandene Wettbewerb im Kabel endlich auf gleichen Grundlagen basiert.

    Im Gegensatz zu Unitymedia sind dort sogar die Öffis in HD enthalten, ein gerechterer Wettbewerb kann sich also nur positiv für den Kabelkunden auswirken.

    Die Urheberentgelte müssen auch von Kabelanbietern bezahlt werden, die keine Doppelzahlung verlangen, kann man also gänzlich ausklammern.

    Die Öffis müssen bei ihrer Haltung unbedingt stur daran festhalten, es ist überhaupt nciht einzusehen das Kabelanbieter von 2 Seiten Geld erhalten und auf gar keinen Fall nur zwei und der Rest geht leer aus.

    Momentan läuft es genau richtig und gerecht
    SAT und DVB-T zahlen die Öffis und Kabel der Kabelkunde, der ja weder gezwungen wird in eine Wohnung einzuziehen, die zwangsweise über die Miete Kabelgebühren einzieht, noch werden andere dazu gezwungen ihr Haus mit einem Kabelanschluss auszustatten.
    Es ist jeweils eine freiwillige Entscheidung des einzelnen, wie er sich mit den TV Signalen versorgt, jedoch ist immer falsch für eine Leistung doppelt Geld zu verlangen, oder von zwei Seiten bezahlt zu werden wollen.

    Man muss auch kein Prophet sein um zu wissen das die Kabelgebühren bei den Kabelanbietern nicht utopisch steigen werden wenn sie die Öffis in HD einspeisen, denn dann würde nahezu jeder Vermieter Alternativen suchen und auch finden, wo die für deutlich niedrigere Gebühren zu haben sind.