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Kabelstreit: Niederlage und Lichtblick für Unitymedia

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 29. April 2015.

  1. Magnesium

    Magnesium Senior Member

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    AW: Kabelstreit: Niederlage und Lichtblick für Unitymedia

    Darüber wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Bundesverwaltungsgericht eines Tages befinden müssen. Ich denke, dass gegen das Hamburger Urteil der NDR und gegen das Kölner Urteil Unitymedia ankämpfen werden.
     
  2. tschippi

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    AW: Kabelstreit: Niederlage und Lichtblick für Unitymedia

    Die Krux an der Sache ist, dass die ÖR Geld in die Hand nehmen, um ihre Sender über Sat und DVB-T verbreiten zu können. Diese Verbreitungswege werden auch von den Kabelkunden mitfinanziert. Und die Gerichte sind sich bei der Bewertung dieser Sachlage nicht einig.

    Unter dem Strich ist der Kabelkunde geleimt

    • Er bezahlt die Haushaltsabgabe an die ÖR
    • Er bezahlt für den Kabelanschluss an die Netzbetreiber
    • Er bekommt von den Netzbetreibern nicht alle Leistungen der ÖR (HD-Sender), die er mitfinanziert
    • Er kann in vielen Fällen nicht auf alternative Empfangswege wechseln (Verbot von Sat-Schüsseln)
    Nach meinem Rechtsempfinden könnte nur eine generelle Aufhebung des Vebots von Sat-Schüsseln den Knoten lösen. Will sagen, dem Kunden der ÖR müssen alle Empfangswege offen stehen. Ob diese Aufhebung rechtlich so einfach möglich ist, bezweifle ich stark. Z.B. würden dadurch viele Bebauungspläne, die ein Verbot von Sat-Schüsseln beinhalten, ungültig.

    Auf das höchstrichterliche Urteil darf man gespannt sein.
     
  3. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Niederlage und Lichtblick für Unitymedia

    Beide. Der NDR hat ja selber kein Must Carry Status.
    Dessen Programm muss auch nicht unentgeldlich eingespeist werden.
    Weis jetzt nicht ob der NDR nicht noch Verhandlungsführer von den ARD Kanälen ist.

    Ansonsten Tendiere ich zum Kölner Urteil.
    Must Carry Sender sind eine Gesetzliche Auflage und stehen somit auch über ein Einspeisvertrag.

    Aber nur eine Version davon ( Analog oder SD ), die andere hat kein Must Carry Status und muss auch nicht Unentgeldlich Eingespeist werden.

    Wenn man das auf SD Umstellt und nur die ÖR und ein paar Bürgerfunk Sender mit Must Carry versieht dann ist es auch nicht soviel Platz das die Sender einnehmen.

    Man kann ja Erwarten das der KNB 1 oder 2 Frequenzen für den Staat Opfern.
     
  4. LizenzZumLöten

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    AW: Kabelstreit: Niederlage und Lichtblick für Unitymedia

    Die Verbreitungswege Sat und DVB-T werden von den Kabelkunden nicht mitfinanziert; es findet kein Geldfluss von den monatlichen Kabelgebühren in Richtung der anderen beiden Verbreitungswege statt.
     
  5. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Niederlage und Lichtblick für Unitymedia

    Es finden aber Geldtransfers von meinen Konto zu den ÖR Konto statt.
    In diesen gebühren sind Sat Kosten mit enthalten.

    Nach meiner Auffassung ist das eine Übervorteilung eines Einzelnen Anbieter der ganz klar im Wettstreit mit den anderen Verbreitungswegen steht.

    Auch wenn dieser selber nicht als Anbieter auftritt.
    Die Anzahl der Nutzer hat schon Einfluss auf die Miethöhe des Transponders die Astra von den Sender verlangt.
     
  6. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Niederlage und Lichtblick für Unitymedia

    Und weitergehend: Der ursprüngliche Deal der Einspeiseverträge war: Wir, die Öffis, geben euch, den Netzbetreibern Geld, dafür sorgt ihr für flächendeckend verfügbares Kabel-TV. Nur haben die Netzbetreiber noch jahrelang kassiert, obwohl sie sich längst vom Ziel einer flächendeckenden Versorgung verabschiedet haben. Umgekehrt wird also ein Schuh draus: Nutzer von Sat und DVB-T haben mittelbar über ihre Rundfunkgebühren jahrelang den (Internet)Ausbau der Kabel-TV-Netze mitfinanziert, obwohl an ihren Wohnort gar kein Kabel-TV verfügbar ist.

    Sat-TV ist technisch fast überall verfügbar. Wenn Wohnungsbaugesellschaften profitierend von Gestattungsverträgen die Montage von Satantennen verbieten, ist das nicht der Technik anzulasten. Die technische Verfügbarkeit von Kabel-TV ist deutlich geringer. Daher ist es nur folgerichtig, dass sich die ÖR für die Erfüllung ihres Versorgungsauftrages gegen Kabel-TV entschieden haben.
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Niederlage und Lichtblick für Unitymedia

    ... im DF-Artikel bzgl. des VG Hamburg-Urteil ist zu lesen:
    und der WDR hat allenfalls in NRW einen Must Carry-Status, aber weder in Hessen noch in Baden Württemberg.

    Man könnte es so machen wie in den Niederlanden. Dort zahlen die ÖR überhaupt keine Entgelte für die Verbreitung ihrer Programme. Und das gilt nicht nur für die Kabelverbreitung, sondern auch für andere Verbreitungswege wie Sat und DVB-T. Man sollte natürlich auch berücksichtigen, dass die niederländischen ÖR keine Rundfunkgebühren erhalten.
    Dort sind die ÖR als Stiftungen oder gemeinnützige Vereine organisiert. Damit können die Plattformbetreiber, die die niederländischen ÖR über die eigenen Plattformen zu verbreiten haben, steuerlich absetzen.

    ... ach wirklich? Meines Wissens finanzieren sich die ÖR über die Haushaltsabgabe, die Kabelnutzer genauso in gleicher Höhe zahlen müssen wie Sat- und DVB-T-Nutzer ...
     
  8. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Kabelstreit: Niederlage und Lichtblick für Unitymedia

    Die Kabelnutzer müssen aber Kabel nicht bezahlen. Kabel ist optional und für den TV Empfang nicht nötig. Der Empfang ist auch ohne Zusatzkosten über Sat und DVB-T möglich. Kabel ist ein optionaler kommerzieller Service, der den TV Sender nichts bringt, sondern nur für die Kabelkunden bzw. einige Wohnungsgesellschaften von Vorteil ist.
    Abgesehen davon ist es absolut selbstverständlich dass die Kabelkunden DVB-T und Satellit "mitfinanzieren", hat das Kabel eben als Weiterverbreitungstechnik diese Verbreitungswege jahrzehntelang als Quelle genutzt. Und viele Kabelnetze tun dies bis heute. Ohne Sat und Terrestrik hätte es gar kein Bild im Kabel gegeben, warum also sollten die Kabelnutzer diese primären Wege nicht auch bezahlen?
     
  9. dvb-reiner

    dvb-reiner Senior Member

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    AW: Kabelstreit: Niederlage und Lichtblick für Unitymedia

    Guten Tag zusammen,

    auch für den Fall dass ich mich wiederhole. Kabel gehört nicht zur Grundversorgung. Deshalb macht es keinen Sinn dafür Geld auszugeben.

    DVB-T(2) ist die fast flächendeckende Grundversorgung für Deutschland und ist auch mobil empfangbar. www.ueberallfernsehen.de

    DVB-S ist die flächendeckende Grundversorgung auch für für alle Dritten Programme in Deutschland und die flächendeckende Grundversorgung Deutscher ÖR für Europa.

    DVB-C sind nur Kabelinseln und das auch noch mit reduziertem Angebot.

    mfG
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Mai 2015
  10. Magnesium

    Magnesium Senior Member

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    AW: Kabelstreit: Niederlage und Lichtblick für Unitymedia

    Grundsätzlich ist die Rechtssprechung in diesem Bereich leider gefestigt, aber es könnte sein, dass diese Bewertung vor Gericht auf einmal ganz anders ausfällt, wenn Unitymedia und/oder KDG wirklich damit anfangen sollten die Öffis aus dem Kabel zu entfernen. Schließlich sind die Öffis Grundversorgung und wir zahlen alle dafür –*auch wenn wir gar keinen Fernseher besitzen. Ansonsten müsste die Politik die Rechtslage entsprechend anpassen. Dies ist meiner Meinung nach durchaus möglich, denn immerhin steht im Grundgesetz der Absatz über die Informationsfreiheit vor dem Recht auf Eigentum –*zumal dies in meinen Augen durch eine fachgerechte Installation einer Sat-Schüssel durch Mieter nicht wirklich eingeschränkt wird.

    Nach meinem Empfinden ist ein Kabelnetz aber eben eine Empfangstechnik –*wie die Sat-Anlage, die ich mir ggf. aufs Dach schraube –*und eben keine Sendetechnik. So ein Kabelnetz ist im Prinzip doch nur eine groß geratene Mehrteilnehmer-Anlage in spezieller Einkabeltechnik.
    Will ich mir selber keine Satschüssel aufbauen (oder will ich nicht, dass meine Mieter dies tun), lasse ich mein Haus halt gegen Bezahlung ans Kabel hängen und zahle eben dafür, statt für die Installation einer Sat-Anlage. Daher ist es in meinen Augen auch in Ordnung, wenn die Öffis für DVB-T und DVB-S zahlen aber für Kabel nicht. Will man an diesem Zustand etwas ändern, müsste man mir den Kabelanschluss –*wie die Versorgung über Sat und DVB-T – ohne über Installation und Receiver hinausgehende Kosten zur Verfügung stellen. So wie es eben auch bei Sat und DVB-T ist.

    Auch ist in den Landesmediengesetzen oft von Weitersendung die Rede. Ursprünglich haben die Kabelanbieter die Signale ja auch erst von verschiedenen Satelliten bzw. aus der Luft einsammeln müssen, dass die Sender ihre Signale per Glasfaser anliefern ist ja eine recht neue Entwicklung. Dass die Öffis das anbieten ist ja im Prinzip schon ein entgegenkommen an die Kabelanbieter.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Mai 2015