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Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. April 2015.

  1. Solmyr

    Solmyr Guest

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Ja sicher weil ein normaler Telefonanschluss und DSL kostenlos sind.....

    Davon abgesehen bietet einem das Fernsehkabel immer noch höhere Downloadraten wie sie über Telefonleitungen derzeit möglich sind.
     
  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Zumindest in Baden-Württemberg gibt es eine solche Regelung.

    LFK -*Fernsehprogramme "Must-Carry" - Bereich (digital)
     
  3. gigablue

    gigablue Platin Member

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Ihr seid schon Lustig, sagt das im Kabel auch nur 4 bis 6 HD Sender auf einen Transponder passen, das ist aber mit H264 Codec.
    Der HEVC (H265) Codec ist 50% effizienter als H264, also würden dann wenn man im Kabel auch HEVC nutzen würde 8 bis 12 HD Sender auf einen Transponder passen.

    Das nur 7 bis 8 HD Sender auf einen DVB-T2 Muxx passen liegt nur daran das man weiterhin auf den Mobilen Empfang setzt.
    In England ist das nicht der Fall und da kann man mit H264 ganze 5 HD Sender auf einen Muxx packen.
    Denn da geht man den richtigen Weg, die Dachantenne, aber auch mit Indoor Antennen ist man noch gut beim Empfang.

    Man wiederholt den selben Fehler den man damals bei DVB-T gemacht hat und setzt auf was das so gut wie keiner nutzt, mein TV wandert nicht und deswegen ist meine Antenne Fest.
    Aber wenigstens setzen sie nicht auf den H264 Codec, dann würden nach den Deutschen Parametern nur noch 3 bis 4 HD Sender auf einen Muxx passen

    Noch Fragen?

    EDIT: zu den 32 SD Sender auf einen Muxx, man kann sagen das 1 HD Programm genau soviel Mbit braucht wie 4 SD Sender
    Sorry Leute aber bitte fallt doch nicht auf die Propaganda von einigen bekannten hier im Forum rein.

    Wenn das Kabel TV Morgen nur noch 20 Private Sender hätte und es 2 mal so teuer wäre wie jetzt dann würden diese Leute dies auch noch gut finden.
    Dann würden sie solche Argumente bringen, das der Kunde zahlen muss für diese Dienstleistung und das der neue PReis nur daraus resultiert weil kein Sender mehr für die Kabel Einspeisung bezahlen will.
    Die schieben immer den Schwarzen Peter zu den anderen, bei den kann ein KNB nicht Schuld sein für ihre misere
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Mai 2015
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Film Fan sieht das anders. Da nagen die beiden größten Kabelanbieter am Hungertuch und kommen mit Ihren Millionen Gewinnen halt nicht aus.
     
  5. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    @TV WW: ahh interessant, das wusste ich nicht, ich dachte nur die Regelung im RStV wäre da bindend.
     
  6. DrHolzmichl

    DrHolzmichl Wasserfall

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Zunächst einmal gehört das Analog-Must-Carry meiner Meinung nach längst abgeschafft, da es keine primäre analoge Ausstrahlung seitens der Fernsehsender mehr gibt.
    Sonst findet die Reanalogisierung nie ein Ende.

    Übergangsweise könnte man Das Erste, ZDF und das ortsübliche Dritte analog Must-Carry belassen und im Anschluss die Reanalogisierung durch politischen Beschluss beenden. Sonst sind in 10 Jahren nur noch die Privat- und Shoppingsender im reanalogisierten Kabel, die den KNB das meiste Geld dafür bieten.
    Analog ist Schnee von gestern, Must-Carry gehört auf die digitale Ausstrahlung übertragen, am besten gleich auf die HD-Versionen. Und die Reencoderei und Remuxerei gehört untersagt, die Programme müssen so durchgeleitet werden wie sie im KCC, kostenfrei natürlich, angeliefert werden.
    Dann sollen sie das Kabel im Monat eben ein paar Groschen teurer machen, mehr wäre es gar nicht. Und die ganzen Gerichtsstreitigkeiten wären obsolet.

    Gruß Holz ;)
     
  7. gigablue

    gigablue Platin Member

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Hier mal was zu Lesen

    Quelle
     
  8. globalsky

    globalsky Talk-König

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    - 13 Sat-Antennen (3 davon motorisiert)
    - größte Antenne: 220 cm Durchmesser
    - motorisiert: 150 cm, 180 cm, 220 cm
    - C-Band-Empfang: 220 cm
    - 11 DVB-S2-Receiver
    DVB-T/DVB-T2-Empfang:
    - Wendelstein (D), Brotjacklriegel (D)
    - Salzburg (A): E29, E32, E38, E42, E47
    - Budweis (Cz): E22, E27, E39 (Wetterlagen-abhängig)
    - 3 DVB-T2-Receiver inkl. "simpliTV"
    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Schon lustig, denn die Definition von senderseitiger und empfängerseitiger Übertragung kommt nicht von mir, sondern von den Gerichten, Sendern, Kabelnetzbetreibern, den Landesmedienanstalten und - man staune - sogar aus der Politik. Dass Du jetzt mir unterstellst, dass das allein meine Meinung sei, ist einfach nur frech. Aber man kann mit Dir auch nicht vernünftig diskutieren.
    Es gibt in Bayern keine verbindliche Kanalbelegungssatzung für die digitalen Einspeisungen, sondern nur die Empfehlung der BLM ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Programmen öffentlich-rechtlicher und privater Anbieter zu gewährleisten.
     
  9. Hugo Armani

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    So stimmt das aber auch nicht!
    Die Öffis wissen schliesslich ebenso wie jeder das Mieter kein Recht auf den Empfang haben.
    Dann sind auch pftmals Bäume und andere Gebäufe im Weg die den Empfang verhindern.
    Kabel, SAT und DVB-T ergänzen sich bei der Lieferung der Programme an die Zuschauer.
    So erreicht man nahezu 100 % aller Bürger.
    IPTV wird dabei auch immer wichtiger, wenn jemand nicht nur das qualitativ und quantitativ schlechteste Angebot namens DVB-T nutzen möchte.

    Ein Recht auf Zahlung haben die Kabelanbieter von den Sendern jedoch auf gar keinen Fall.

    Bei SAT tragen die Kosten für den Empfang die Öffis, bei DVB-T ebenso.
    Beim Kabel stellen die Öffis den Kabelanbietern ihr Signal über SAT, oder direkt zur Verfügung und für die Weiterleitung an den Kabelkunden erhält der Kabelbetreiber sein Geld von den eigenen Kunden.
    Wenn die KAbelanbieter von den Öffis Geld haben wollen, dann sollen sie gefälligst auf die Einnahmen bei den Kunden verzichten, so wie der Zuschauer bei SAT und DVB-T eben auch ncihts für den Empfang zu zahlen hat.
    Die technischen Empfangsgeräte stellt der Zuschauer, ihm muss nur das Signal geliefert werden, auf die eine, oder die andere Art!
     
  10. FilmFan

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    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Natürlich gibt es i. d. R. auch ein paar andere, die Deiner Meinung sind, so wie es auch welche geben mag, die meiner Meinung sind. Aber es ist eben mitnichten ein Fakt oder gar unumstößlich. All das ist von Menschen gemacht und unterliegt einem stetigen Fluß. Nicht umsonst befassen sich damit regelmäßig Gerichte (im Plural!).

    Was mir hier einfach auf den Geist geht, ist diese unumstößliche Schwarz/Weiß-Denke und der Egoismus mancher. Allein schon die Verwendung des Begriffes "doppelt Abkassieren" dient nur dazu, Stimmung zu machen. Die haben halt noch nie etwas von Kostenteilung gehört bzw. wollen damit einfach nur jede andere Meinung unterdrücken.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Mai 2015