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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Das Mindeste, wenn ich als Firma alles umstelle und den Kunden zu einem Leihgerät zwinge, ist, diesem ein Sonderkündigungsrecht anzubieten.

    Da man aber weiterhin Sky mit eigener Hardware neu buchen kann und Sky selbst erst neulich einem Kunden schrieb, dass er die Sky-Geräte nicht nutzen muss, wenn seine eigenen Geräte funktionieren, kann Sky niemand zum Leihgerät im laufenden Vertrag (und auch noch ohne SoKü) zwingen.

    (Zur Klarstellung: Das Pairing erfolgt mit dem Receiver, der in den Kundendaten steht, der also vertraglich vereinbart wurde. Einige akzeptieren diese klare Aussage von sky.de nicht so gern. Also wenn Sky mich pairen will, dann Tag vorher bitte in meine Kundendaten gucken, welcher Receiver da steht.
    Und was "von Sky zugelassen" ist, verbindlich bei meinem Vertragsschluss oder heute, soll Sky mal sinnig erklären. Und immer daran denken: Neukunden werden auch mit alternativer Hardware ohne Seriennummer weiter zugelassen, und haben auch keine verbindliche Vorgabe oder Beipackzettel oder Link, welche Geräte genutzt werden dürfen.
    Also was spricht gegen HD 1000 oder Ferguson Avira 103 usw.?)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. April 2015
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Kann wieder in meine Kundendaten einsehen. Dort steht:
    "Set-Top-Box: Nur Smartcard", wenn man (wie bisher auch) unter "Abo erweitern" / "Jetzt bestellen" den Pfeil rechts neben "Smartcardnummer" anklickt.

    Ich kann auch mein Abo erweitern um weiteres HD-Paket, werde dann gefragt, ob ich einen neuen Receiver benötige. Wenn ich NEIN klicke, dann wird mir das erweiterte Abo immer noch ohne Hardware angeboten... (Natürlich ohne Rabatte.)
     
  3. Medienmogul

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Vielen Dank für diesen aktuellen Bericht.

    Die zentrale Fußangel von Sky ist, dass sie sich weiterhin an der Frage vorbei mogeln, ob es sich um eine wesentliche Vertragsänderung handelt.

    Der heutige Text ist insofern ein Fortschritt, als Sky mit keiner Silbe bestreitet, dass es sich um eine wesentliche Vertragsänderung handelt.

    Sky sagt, die Änderung sei notwendig, weil sie ein berechtigtes Interesse haben.

    Sky verschweigt indessen, dass die Umsetzung dieses Interesses erst in der Zukunft liegt.

    Mit der Ankündigung, dass du als Hardcore-Pairing-Verweigerer für einen schwarzen Bildschirm zahlen sollst, verletzt Sky seine gesetzlich definierte Schadensminderungspflicht. Es fehlt jegliche Darlegung auf Sky-Seite, warum es ihnen nicht zuzumuten ist, dir bis zu dem Tag, wo die angekündigten Schutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, eine Solo V14 zum Gebrauch im Humax 1000 zu schicken.

    Aus meiner Sicht ist die Argumentation von Sky sehr wackelig.

    Ich führe hier keine Rechtsberatung durch, sondern schildere meine Einschätzung und meinen konkreten Fall. Wenn du wissen willst, wie die Aussichten in deinem konkreten Fall sind, geh zum Rechtsanwalt deines Vertrauens oder zur Verbraucherzentrale.

    Letztere wollte von mir 30 € Vorkasse für einen Anwaltstermin, der für nächste Woche geplant ist.

    30 € sind im Budget eines Medienmoguls drin. :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. April 2015
  4. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Selbst wenn ein Anwalt oder die VBZ das "Paaren" der Karte erfolgreich verhindern könnten. Ist das doch nur ein temporärer Erfolg, der nur bis zum Ende des Vertrages gültig ist. Und danach? Eine Vertragsverlängerung gibt es dann eben nur noch, wenn man die Sky Hardware mit gepairter Karte nutzt. Und wenn man Pech hat, wird man zum Vollpreiszahler, weil Sky eingeschnappt ist und dem "aufmüpfigen" Abonnenten keine Rabatte mehr anbietet.
    Wer weiterhin "Rabatt-Abonnent" bleiben möchte sollte sich gut überlegen, ob er es auf einen Rechtsstreit mit Sky ankommen läßt.
    Traurig aber wahr! :rolleyes:
     
  5. nischel

    nischel Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Was verliert man denn wenn man einen Rechtsstreit eingeht? Man verliert doch keinen Arbeitsplatz oder irgendwas anderes wichtiges, sondern wir sprechen von Pay TV. Klingt bei dir so als könntest du nicht mehr ohne.
     
  6. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    @nischel
    Bist du Vollpreiszahler?
     
  7. Poffel

    Poffel Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Keine Bange. Da die linke Hand von Sky nicht weiß, was ihre rechte Hand so treibt, kannst du dem gelassen entgegensehen. Ich habe die Rechtsanwalt-prozedur mit Sky schon hinter mir, und das erstreckte sich gleich über mehrere RA-Schreiben. Zuvor etwa zwei Dutzend mal zwischen Sky und mir hin und her. Sky sollte also von meiner Seite aus einigermaßen genervt sein, dürfte man annehmen. Dennoch haben sie mir bereits wieder ein Angebot unterbreitet. Übrigens nur ein Drittel des Abo-Preises, den ich zuvor jahrelang brav zahlte, bei gleichem Paketumfang. :D
     
  8. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    bei dem, was heute als Sky Europe firmiert, bin ich seit über zehn Jahren Vollpreiszahler. Bei Sky Deutschland war ich das nicht. Dass Sky Deutschland hohe Rabatte gewährt, lag meiner Ansicht nach auch daran, dass Sky Deutschland im internationalen Vergleich schlecht aufgestellt ist. Wie viele Spielfilmkanäle in HD-Qualität gab es zu meiner Zeit?

    Wie viel besser war das Angebot in England und in Italien? Ich denke, niemand muss ein schlechtes Gewissen haben, weil er ein Rabatt-Angebot angenommen hat.
     
  9. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Kein Widerspruch. Ich bin ja selbst "Rabattler"!
     
  10. EinBenutzerName

    EinBenutzerName Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Diese Personen werden auch keinen Rechtsstreit eingehen, da sie keine Probleme mit dem Zwangsreceiver oder Zwangs-CI-Modul haben. :eek:
     
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