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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Kinder, etwas Geduld.
    Die Smartcard ist nicht geliehen, nicht jeden Quatsch von Sky nachplappern
    (OLG Wien, Urteil gegen Sky vom .....2013). SC ist wie ein Wohnungsschlüssel natürlicher Bestandteil des Sky-SAT-Abos ohne separaten Vertrag. Wie ein Wohnungsschlüssel, den leiht man auch auch nicht, wenn man eine Wohnung mietet, der Schlüssel gehört zum Vertragsgegenstand einfach dazu, wird mit Abo mitbezahlt. Wie der Service der CCA, auch nicht geliehen.

    Es geht um die Stellung eines Empfangsgeräts. Dies ist laut AGB Obliegenheit des Kunden und so hier auch vertraglich vereinbart bei Bestellung des Abos. Man kreuzt ja bewusst an, was man im Vertrag will: Leihgerät mit Vereinsfarben, mit Festplatte, Sky-Modul oder eigenen Receiver.

    Das eigene Empfangsgerät ist ein eigener Receiver mit eigenem Modul oder ohne, egal, interessierte Sky bisher nicht. Oder nur ein eigenes Modul im TV.

    Der Kunde kann auch ein Leihgerät leihen. Laut Sky-AGB ist ein Leihgerät entweder ein Leihreceiver mit oder ohne Festplatte oder ein Sky-Modul.
    Mit dem Empfangsgerät wird gepaired (Receiver oder Modul).
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27. April 2015
  2. sumisu

    sumisu Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Das hat MarcBush aber nicht geschrieben. Er schrieb konkret vom Leihreceiver. Mit entsprechendem Hintergrund dürfte ihm klar sein, dass das Detail eine wichtige Rolle spielt. Das, was Du schreibst, entspricht nicht dem, was MB auf konkrete Nachfrage gepostet hat. Und auch hier zur Erinnerung: Sky kann sich im Zweifelsfall auf den Standpunkt "muss sein" stellen und dann als Vorschlag "tut uns leid - darfst früher raus" unterbreiten. Unterm Strich wird da niemals das rauskommen, was manche hier so hoffen.
     
  3. sumisu

    sumisu Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Nix für ungut. Aber das frage ich mich bei Deinen Beiträgen tagtäglich. Also übe auch anderen gegenüber mal etwas Geduld.

    Ja was denn nun? Leihreceiver (hst Du zuvor geschrieben) oder Leihgerät. Auf dass die Klageschrift nicht auch so dilettantisch vorbereitet ist...

    Aber das führt ja ohnehin alles zu nichts. Du scheinst ja wirklich davon überzeugt zu sein, dass da auch nur ansatzweise was bei rum kommt, das anderen dienlich sein könnte. Bleibt nur zu hoffen, dass andere die Situation sachlicher betrachten und für sich die Entscheidung treffen, die für einen selbst das geringste Übel bedeutet.
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Die Gemüter etwas runterfahren... ;)

    - Moderation -
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Also dass die Klageschrift geschliffener formuliert wurde als mein Post nebenher, davon kannst du ausgehen. Ich habe schon sehr oft Usern hier geraten, Leihgeräte (Receiver/Sky-Modul) abzulehnen, mir sind diese Begrifflichkeiten sehr bewusst. Das Leihmodul gibt es laut AGB nur "anstelle" des Leihreceivers, wenn du mal lesen möchtest. Dieses Surrogat ändert also an der Rechtsfrage "Leihreceiver ja oder nein" nichts.
    (Wenn ein Leihreceiver nicht Pflicht ist, dann auch nicht das Leihmodul, das ja nur anstelle des Leihreceivers gewählt werden kann laut AGB.)

    Was rate ich denn heute den Usern eigentlich? Abwarten, was ein Gericht entscheidet. Aber gut, wenn du besseren Rat bereit hälst, ist das doch okay.

    Wie ein Gericht das bewertet, weiß ich nicht, das muss man abwarten. Dass der Kunde aber 248 EUR für die Festplatte für paar Monate hinblättern muss, okay, während Neukunde eigenen Receiver nutzen darf (ohne Seriennummer)... ;)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27. April 2015
  6. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Sky muss ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Dies dürfte Sky nicht gelingen, solange noch Verträge neu abgeschlossen oder verlängert werden, die genau diesem Interesse widersprechen.

    B.
     
  7. sumisu

    sumisu Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Das sehe ich definitiv als berechtigten Angriffspunkt. Aber ich glaube nicht daran, dass sich dieser Punkt überhaupt relevant genug wird, damit sich das Gericht damit beschäftigt. Sky wird Solo V14 oder Vertragsbeendigung als Vergleichsangebot unterbreiten. Aber da der ja von vorn herein ausgeschlossen wird, riecht das extrem nach Eigentor. Bei Ablehnung wird der Richter nämlich fragen: Ja, was wollen Sie denn dann eigentlich...
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    @ Brillo
    Vollkommen richtig.
    Sky kann den Vertrag nicht vor Laufzeitende beenden, weil der Kunde Leihgerät ablehnt. Denn es ist Sky zuzumuten, mit Leihgerätepflicht bis Laufzeitende zu warten, da man beim betroffenen Kunden selbst ja gerade erst (in Kenntnis Pairingpläne) den Vertrag mit eigenem Receiver verlängerte und weiterhin Verträge ohne Leihgerät zulässt. Also sind Verträge auch zu erfüllen, keine Notlage für Sky erkennbar.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Fussball gucken mit eigenem Receiver, so wie der Nachbar am Tag zuvor auch den Vertrag gemacht hat und sein Vertrag von Sky gerade erst für 12 Monate verlängert wurde.
    Ohne 248 EUR zu zahlen für Leih-Festplatte für wenige Monate Nutzung, ohne Haftung für Leihgerät bei Diebstahl oder selbst verschuldeten Defekt (Kinder). Mit eigener, vertrauter Technik, Design-Geräten, HbbTV, MTV...

    Nochmals zum Verständnis: Ich buche SIM-Karte ohne Hardware (hab ich tatsächlich so), kaufe iPhone, habe die Vereinbarung im Vertrag, die SIM-Karte in eigener Hardware nutzen zu dürfen.

    Dann plötzlich Leihgerät als Pflicht. Möchte gern meine SIM-Karte und iPhone weiter nutzen, kein Leihgerät von Telekom (Nokia7110). Telekom sagt, muss ich aber, während Neukunden weiterhin eigenes iPhone nutzen dürfen. Und Telekom-AGB sagen, dass man eigene Hardware nutzen darf... Verständlich?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27. April 2015
  10. sumisu

    sumisu Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Antwort vom Richter: Prima - und warum haben Sie dann das Vergleichsangebot der Solo V14 abgelehnt?

    Antwort vom Mandanten: Weil ich dickköpfig bin und einen Vergleich von vorn herein abgelehnt habe.

    Richter: Gut, Sie wollen also nicht Recht bekommen sondern nur auf Teufel komm raus streiten. Na, dann entscheide ich mal...
     
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