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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Meistens erzielen wir gute Vergleiche, manchmal schwierige Vergleiche, oft natürlich auch streitige Entscheidungen zu Ungunsten einer Partei und vollständigem Obsiegen der anderen Seite.

    Hier geht es um einen Fall, wo die 300 EUR Prozesskosten quasi vorab als egal vereinbart sind, es geht um die rechtliche Klärung der Frage, ob man einen Leihreceiver nutzen muss im laufenden Verfahren. Vergleich wird grundsätzlich abgelehnt, das ist so vom Mandanten vorgegeben. Klärung soll erreicht werden.

    Im allgemeinen gibt es nicht immer ein Urteil, sobald man eine Klage einreicht, aber hier schon. Sky kann sich dem nicht mehr entziehen, 307 ZPO, Sky kann nur hoffen zu gewinnen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27. April 2015
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    In ein paar Tagen, sorry. Das Az. vergibt das Amtsgericht. Also bisschen taktisches Geschick muss man schon akzeptieren.
    Keine mündliche Verhandlung, sondern schriftliches Verfahren.
    (Also keine Demonstration von Receiver-Türmen und Smartcards, schade ;)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27. April 2015
  3. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Soweit kommt Sky ja garnicht.
    Wir setzen voraus, das der Kläger einen "Nur Karte mit eigener Hardware" Vertrag hat.
    Demzufolge hat doch Sky garnicht zu interessieren wie der Kläger diese betreibt.
    Vermutet Sky vertragwidriges Verhalten, hat Sky dies zu beweisen.
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Also bitte erst einmal das Wort "zertifiziert" rausnehmen, denn in Vertrag, Bestellmaske, AGB und Sky-Homepage existiert dieses Wort nicht, gibt auch quasi keine zertifizierten Receiver zu kaufen. Sky hat schriftlich mehrfach eingeräumt, derzeit noch neue Verträge ohne zugelassene Hardware zu dulden.
    Außerdem ist in AGB und Vertrag nirgendwo eine bestimmte Art Empfangsgerät (Hersteller, Modellnummer oder Link zu einer Liste) vereinbart. Diese Argumentation steht natürlich in der Klageschrift, wurde hier ja schon tausend mal diskutiert.

    Sky kann den Kunden nicht zu einem Leihgerät zwingen im laufenden Vertrag, so die Hauptforderung. Und auch an den HD1000 denken, noch immer sky-zertifiziert...

    Was Contentschutz angeht, muss Sky Frage beantworten, warum man dann den Vertrag 12/2014 ohne Leihgerät verlängerte und der Richter am Tag nach dem Termin selbst Sky abonnieren kann ohne Leihgerät, ohne Seriennummer, ohne Contentschutz. Woraus ergibt sich hier die vertragliche Pflicht, dass ausgerechnet der Kläger aber ein Leihgerät nutzen muss oder seine (private) Seriennummer mitten im Vertrag mitzuteilen hat, da in AGB die Mitwirkungspflichten sich bezüglich Adresse, Bankverbindung, Telefonnummer erschöpfen.


    Was soll diese Diskussion von manchen hier heute? Ist doch schon alles durchgekaut.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27. April 2015
  5. sumisu

    sumisu Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Da kann man ja nur hoffen, dass die Alternative "Modul" bei der Klageschrift nicht außen vor gelassen wurde. So, wie Du es schreibst, entspricht es nämlich nicht den aktuellen Fakten.

    Aha, dann bin ich ja auf die Entscheidung des Richters gespannt, wenn Sky eine ungepairte V14 anbietet oder darlegt, dass die (alternativen) Maßnahmen unumgänglich sind und dem Kläger eine vorzeitige Vertragsbeendigung anbietet.

    Und nochmal: Du glaubst allen Ernstes daran, dass auf dieser Basis ein Verfahren samt Urteil mit dem Ergebnis "darf Sky so nicht machen" erreicht wird?
     
  6. nu_81

    nu_81 Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Das Modul ist doch auch nur geliehen, oder?
     
  7. sumisu

    sumisu Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Aber eine alternative Möglichkeit zum Leihreceiver. Anderer Wert, andere Möglichkeiten usw. Bei einer Klageschrift also definitiv zu berücksichtigen.

    EDIT: Die Smartcard ist übrigens auch nur geliehen...
     
  8. nu_81

    nu_81 Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Trotzdem muss der Kunde eine zusätzliche Haftung übernehmen, bei der Smartcard wusste der Kunde das bei Vertragsabschluss.

    Du argumentiert in diesem Fall genau wie Sky ?! :confused:
     
  9. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Darum geht`s doch in der Klage, muß ich mitten im Vertrag zusätzliche Technik
    akzeptieren oder nicht oder folgt der Richter einer etwaigen Begründung Skys,
    das die zusätzliche Technik als Teil des Technik- bzw. Verschlüsselungswechsel ist.
     
  10. sumisu

    sumisu Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Ich argumentiere deswegen so, da es bei der Klagevorbereitung zu berücksichtigen ist. Ich beurteile das weder als gut noch als schlecht. Aber es ist zu berücksichtigen. Tut man dies nicht, läuft man im Verfahren Gefahr, dass es zum Ungunsten der Forderung ausgelegt wird. Also muss es auch mit rein, um vorn vorne herein klarzustellen, warum dies im Zweifelsfall keine Alternative ist. Nur darum geht's. Ich wiederhole: Da kann man nur hoffen, dass dies bei der Klageschrift nicht unberücksichtigt geblieben ist.
     
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