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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    @ sumisu

    Also Du verwirrst mich. Wo berichten Kunden noch seit März 2015, dass Sky eine einzelne V14 versendet? Manche entnehmen die V14 dem Receiver und schalten sie mit einem Linuxreceiver frei. Manche versuchen es mit Deltacam/Unicam.
    Das ist aber mit sehr hohem Pairing-Risiko bei den Modulen seit Mitte März verbunden, so dass diese "Notlösung" von vielen abgelehnt wird.

    Sky verschickt doch keine solo V14 mehr bei Hardwaretausch :eek:
    Nur bei Neukunden.

    Daher hat der Kunde gefordert: S02 wieder freischalten oder Brief mit solo V14 bis Laufzeitende. Paket hat er nicht angenommen. Jetzt S02 tot. Sky reagiert nicht. Und nun?

    Du verwirrst mich. Vor Gericht beantragt er, Sky zu verdonnern, die S02 freizuschalten, wahlweise eine solo V14 bis Laufzeitende zu schicken. Sky folgt bisher dem Ansinnen nicht. Also muss Gericht entscheiden.

    Sky könnte im letzten Moment noch einknicken, dem Gericht mitteilen, dass man die Klageforderung anerkennt und solo V14 bis Laufzeitende schickt. Dann ergeht ein Anerkenntnisurteil. Sky kann ja die Klage nicht mehr zurücknehmen. Der Kunde hat ja geklagt. Warum sollte der die Klage zurücknehmen, der möchte im Namen aller ja gerade ein Urteil erstreiten.

    Oder das Gericht gibt Sky Recht. Das muss man auch akzeptieren, notgedrungen und ungern.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27. April 2015
  2. nu_81

    nu_81 Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Marc, ich denke die Frage war nicht worum es in einem fiktiven Verfahren gehen wird, sondern ob es ein Verfahren geben wird.

    Und nun mal Klartext, gibt es einen Termin?
    Ist Klage erhoben worden?
    Wo stehen wir in diesem konkreten Fall?
    Du redest ja immer von Tagen, da müsste der Gerichtstermin ja in dieser Woche schon sein?!
     
  3. sumisu

    sumisu Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    @MarcBush
    Ich sprach von worst case. Aber Deine Verwirrung ist unabhängig davon nicht von der Hand zu weisen. Bereite mal ne Klageschrift vor und poste die. Bis dahin kann ich Dein Textbombardement nach wie vor nicht ernst nehmen und glaube mit dem von Dir suggerierten Hintergrund auch nicht daran, dass Du selbst auch nur ansatzweise Chancen für ein Gerichtsverfahren siehst.
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Bis 03/15 konnte man immer noch das Pairing relativ leicht umgehen mit 90 EUR für ein Modul. Das geht nicht mehr, nur User mit Linuxreceiver und mit Ahnung von besonderer Software und etwas Geduld bekommen noch relativ sicher den Pairingschutz realisiert. Was macht also ein Kunde, der das Leihgerät ablehnt, noch eine S02 betreibt? Mit Sky diskutieren, dass man eine solo V14 bekommt? Hab ich seit Wochen nicht mehr bei Bestandskunden gehört, Sky ist da jetzt stur.
    Die Freischaltung ist seit März das Problem, eine neue Situation ist da.

    Der Kunde, der nicht viel Zeit investieren kann/möchte, muss daher eine solo V14 ohne Pairing von Sky bekommen. Aber wie? (Er will nicht fristlos kündigen wegen Fussball - hier: um anderen zu helfen).

    Also lehnt er Sky-Paket ab, die einzelne V14 entnehmen nutzt ihm ja nicht viel, und fordert von Sky die solo V14 oder Aktivierung der S02.

    Was sonst könnte er tun, wenn er nicht viel Mühe und Risiko investieren will?

    Da eine renommierte Kanzlei "zufällig" bereit steht, wird diese Forderung als Klage eingereicht. Sky kann die Forderung anerkennen, gibt ein Urteil, oder hoffen, dass Gericht für Sky entscheidet.

    Sky trägt bei Anerkennung der Forderung oder Unterliegen in einer strittigen Entscheidung die Kosten des Verfahrens, also auch des Anwalts des Kunden. Da im Vorfeld Sky alle Fristen versäumte, die V14 solo zu schicken, die S02 abschaltete, ist die Klage zulässig. Ob sie auch begründet ist oder man doch das Leihgerät im laufenden Vertrag annehmen muss, entscheidet das Gericht.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27. April 2015
  5. toni66

    toni66 Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Vielleicht könntest du den interessierten Usern hier das Gericht nebst Aktenzeichen ohne PN kundtun, welches sich am 18.05. mit Sky "befassen will" . Da derartige Verfahren öffentlich sind, verrätst du ja damit "kein Geheimnis". So könnte sich dann jeder "unmittelbar" ein Bild machen. :winken:
     
  6. nu_81

    nu_81 Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Marc, stell dich mal darauf ein, dass Sky bei deinem Konkreten Fall (Gekündigt zu Ende 2015) am Tag vor der Verhandlung sagen wird "hey war doch nur Spaß" und eine ungepairte V14 mitschickt.
    Was machen wir dann?

    Und selbst wenn du das ganze dann mit einem Kunden mit Kündigungsdatum 2017 hast wird das selbe passieren. Er wird eine ungepairte V14 bekommen.
    Und sollte 2016 dann EMM Pairing aktiv werden, müssen sich diese Kunden nochmal neu um ihr Recht bemühen.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Wenn Deine S02 abgeschaltet wird, kannst du mich gern beauftragen. Dann hast du das Gerichtsverfahren. Vorher Sky eine Frist setzen. Die lässt Sky bekannterweise verstreichen. Was ist jetzt deine Frage?

    Nicht grübeln, machen!

    (Den Inhalt der Klageschrift hab ich oft genug zusammengefasst: Vertrag nur SC mit eigenem Receiver. Leihgerät nach Bestellmaske eine Option, die der Kunde nicht wollte. Nach AGB ist Leihgerät freiwillig.
    Jetzt Vertrag verlängert weiterhin mit eigenem Receiver ohne Leihgerät. Nun Paket mit Leihreceiver und V14. Laut AGB ist bei Verschlüsselungswechsel (muss zumutbar sein) der Tausch von SC und entliehenen Receivern zulässig, aber die neuen AGB gelten vorliegend noch gar nicht.
    Trotzdem - gegen Wortlaut der AGB - soll der Kunde den Leihreceiver als Pflicht nutzen, mitten im Vertrag.
    Das ist wesentliche Vertragsänderung, auch mit Zusatzkosten und Risiken verbunden: Sky-Festplatte wird zur Pflicht für 248 EUR trotz kurzer Vertragsrestlaufzeit, Zweitkarte notwendig, dadurch verlängert sich der Vertrag auf 12 Monate, Haftung für Receiver, kein Empfang MTV und HbbTV mehr usw.
    Ohne Zustimmung des Kunden unzulässig, Sky muss Vertrag erfüllen, kann den Wechsel auf Leihgerät auch zum Laufzeitende 12/2015 machen, das ist Sky zumutbar, haben 12/2014 ja so den Vertrag gerade erst verlängert.

    Prozessrisiko: 300 EUR. Chance: Sky in den ... treten. Unbezahlbar...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27. April 2015
  8. sumisu

    sumisu Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Bei allem Respekt aber ich bevorzuge es, Profis und nicht Schaumschläger mit mir wichtigen Dingen zu beauftragen. Ein seriöser Anwalt fragt nämlich zunächst nach den Wünschen der Mandantschaft anstatt da blind in ein Verfahren zu rennen. Da scheint ja mehr Dein Ziel im Mittelpunkt zu stehen als das desjenigen, der Dich beauftragt.

    In meinem Fall (ich hatte auf vorzeitige Kündigung und nicht Vertragserfüllung gepocht) ist Sky wie bereits zuvor geschildert eingeknickt. Ein Brief von meinem Anwalt und dann war Ende. Keinerlei Handhabe für ein Verfahren.

    Wiederholt zu meiner Frage: Glaubst Du ernsthaft an ein Verfahren samt Urteil? Auf welcher Basis? Sky zieht kurz vorher die Reißleine. Das war immer schon so und wird auch zukünftig so sein. Aber ich werde gerne niederknien und Buße tun, sollte jemals auch nur ein in dem Kontext relevanten Verfahren samt Urteil zustande kommen. Bis dahin hör aber bitte auf damit, hier zu suggerieren, dass Gerichte das entscheiden werden. Das ist nämlich in sehr sehr weiter Ferne.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Sobald der Kunde die Klage einreicht, kann Sky die Forderung anerkennen (in bestimmten Fällen unter Abweisung der Verfahrenskosten, wenn man Sky zuvor keine Frist zur Erfüllung setzte) oder Vergleich anstreben (lehnt der Kunde hier ab) oder hoffen, dass das Gericht für Sky entscheidet.

    Im ersten Fall (Sky erkennt die Forderung an), gibt es eins schriftliches Urteil gegen Sky.
     
  10. Medienmogul

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    @nu_81: was soll ich in die Offensive gehen? Für was? Mit welchem Ziel?

    Zwischen Sky Deutschland und mir besteht Einigkeit darüber, dass in der Gegenwart kein Vertrag mehr besteht. Bei einem nicht existenten Vertrag kann ich logischerweise nicht auf Vertragserfüllung klagen. Das ist unmöglich.

    Wir zanken uns nur noch über Schadensersatz für in der Vergangenheit liegende Vertragspflichtverletzungen. Das ist alles.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. April 2015
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