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HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. April 2015.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA


    Ich kann diese blödsinnige "Ich würde ja bezahlen, wenn..." Diskussion und das Schimpfen auf die "Rechtemafia" nicht mehr hören. Wieso sind 45 Euro für Sky (wer zahlt das eigentlich?) zu teuer? Was ist denn der angemessene Preis für x Stunden Programm? Warum ist iTunes oder die DVD zu teuer? Wer bestimmt das? Es gibt halt kein Recht, für kleines Geld alles sofort zu sehen.

    Die Vorstellung, dass ich à la Netflix dauerhaft für 7,99 Euro alles streamen kann, was geht und irgendwer produziert, ist einfach naiv. Die Produzenten sind auf eine Refinanzierung angewiesen und - ja - sie wollen im Idealfall auch Geld verdienen. Eine megateure Serie wie GoT wird deshalb auch von HBO bezahlt und nicht von Netflix. Eine Folge kostet nach meiner Kenntnis mehr als 6 Millionen Dollar, eine Staffel damit 60 Millionen Dollar! Nur für eine Staffel einer Serie! HBO hat insofern gar nix verschlafen, mit einer Billigpreisstrategie kommt man da nicht weiter. Und ob Netflix in Deutschland wirklich Geld verdienen wird, muss man noch sehen. Netflix macht es selbst, HBO über Partner. HBO verdient in Deutschland Geld, Netflix (bisher) nicht. Ach ja, wo läuft nochmal die beste Netflix-Serie House of Cards in der Erstausstrahlung?

    Wenn einem das alles zu teuer ist, muss man eben auf die RTL2 - Ausstrahlung warten. Puh, dauert aber ein dreiviertel Jahr. Dann aber nicht über die Werbung aufregen, irgendwie muss es halt finanziert werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. April 2015
  2. Wambologe

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Es ist einfach, wenn man nicht den kompletten Thread liest. Deine Ausführungen zu HBO Now tun nämlich nichts zur Sache.

    Keiner diskutiert hier, ob es illegal ist, aus Deutschland HBO Now zu schauen. Wir diskutieren, ob es immer legal ist, wenn man sich Game of Thrones in einem Stream anschaut (weil er es durch die Sperre nicht mehr bei HBO Now sehen kann).

    Richtig. Relevant ist, wie der Urheber seine Rechte wahrnehmen möchte und nicht, ob es ein paar Verfechtern passt, dass ein (außerhalb des eigenen Marktes agierender) Anbieter seine Rechte aufsplittert.

    Mir ist davon abgesehen weltweit kein Fall eines demokratischen Staates bekannt, wo jemand für die Nutzung eines eigentlich gesperrten, aber grundsätzlich legalen Angebots mit Hilfe eines VPNs wegen Urheberrechtsverletzung angeklagt wurde. Insofern muss in diesem Punkt auch nicht unbedingt das Gesetz geändert werden.
     
  3. chris1969

    chris1969 Wasserfall

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Wenn Du dein Wohnsitz nicht in der USA hast gibt es kein HBO Now, auch nicht per VPN. So einfach ist das. Ob man GoT illegal als Stream anschauen oder runterladen kann spielt dabei doch überhaupt keine Rolle. Da brauchst Du mir auch nicht mit Redtube ankommen. Das ist die Realität. Denke zuerst selber einmal nach und werd erwachsen.
     
  4. peterdoo

    peterdoo Senior Member

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    Wie soll man denn beim Streamen direkt vom ursprünglichen Rechteinhaber davon ausgehen, dass dieser keine Rechte hat, die Inhalte zu streamen? Dabei hat der auch noch eine Zahlung dafür verlangt und akzeptiert.

    Kann der ursprüngliche Rechteinhaber sich selbst die Rechte weg nehmen, so dass der nicht mehr legal nach Deutschland streamen darf? Wie soll das funktionieren? Ein Angebot wäre nicht rechtmäßig wenn der Anbieter keine Rechte hätte. Das kann ich mir bei HBO bei den HBO-Produktionen aber nicht vorstellen. Selbst wenn Sky die Vervielfältigungsrechte für Deutschland kauft, bleiben die Rechte noch immer bei HBO. Wenn Sky die exklusivität verlangt, ist es ein Problem zwischen HBO und Sky. Da das HBO-Streamingangebot höchstens ein Abkommen mit Sky verletzen würde, nicht aber die Gesetze, sollte es vermutlich deswegen nicht als illegale Quelle gesehen werden?

    Ich vergleiche das mit einem Maler im Ausland, der sein Werk in eigenen Räumen öffentlich ausstellt. Kann der Eintritt verlangen und akzeptieren, die Leute reinlassen, dann aber gleichzeitig sagen, dass sich bestimmter Personenkreis (z.B. die in Deutschland lebenden, die sich technischer Hilfsmittel bedienten um dorthin zu kommen) dort nichts ansehen darf?

    Ist die Einschränkung des Konsumortes bei der in dem Grundgesetz garantierten Bewegungsfreiheit und von der EU verlangten Handelsfreiheit und Gleichberechtigung, überhaupt möglich? Darf der Rechteinhaber wirklich einer Privatperson, die Konsumrechte erworben hat, vorschreiben, dass man ein Werk nur auf einem bestimmten Ort konsumieren darf? Hier einige Beispiele, wegen denen ich mir nicht vorstellen kann, dass eine Einschränkung des Konsumortes bei Privatpersonen für die eigene Verwendung möglich wäre:
    Man zieht von Kehl nach Straßburg um. Dürfte man die erworbenen Rechte nicht mitnehmen?
    Man würde eine CD in Deutschland kaufen. Die CD einlegen und kurz mit dem Auto über die Grenze und schon würde man sich strafbar machen?
    Oder z.B. eine DVD wird in Frankreich günstiger verkauft als in Deutschland. Ein Verleger in Paris hat nur die Rechte, die DVD in Frankreich zu verkaufen. Macht der auch so. Ich kaufe über Internet/Telefon die DVD zum abholen in seinem Laden in Paris. Beauftrage dann ein Transportunternehmen, um die DVD dort abzuholen und zu mir zu liefern. Hat sich jemand dabei strafbar gemacht? Ist das Angebot des Händlers, die DVD zum Abholen zu verkaufen nicht rechtmäßig?

    Dass irgendwas nicht nach Ausland verkauft wird, kann ich verstehen. Dass man aber einer Privatperson verbieten würde, sich ein erworbenes Nutzungsrecht für private Zwecke an ein anderes Ort mit zu nehmen oder von jemanden transportieren zu lassen, kann ich mir aber schwer vorstellen. Bei Streaming werden ja die Konsumrechte lokal gekauft und geliefert (auf eine lokale IP). Dafür haben HBO, Netflix usw. die Rechte. Das Angebot ist also rechtmäßig. Der Konsument bedient sich dann aber eines Dienstleisters oder eigener Infrastruktur, um sich die Inhalte auf ein anderes Konsumort zu transportieren. Dabei wird weder vervielfältigt, noch anderen zugänglich gemacht, noch sonstwas, was die Urheberrechte nicht erlauben würden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. April 2015
  5. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Nein, das ist nicht die Realität. Die Realität ist, dass HBO Kunden außerhalb der USA vergrault und die Leute es sich runterladen, was diverse News zu dem Thema beweisen. Wo genau hat deine Traumwelt etwas mit der Realität zu tun? :confused:
     
  6. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Muss er nicht, aber darum geht es hier nicht. Es geht um das Streamen aus einer offensichtlich illegalen Quelle, nicht um das Streamen aus HBO Now, was jetzt wohl nicht mehr möglich ist. HBO Now ist nicht offensichtlich illegal, also keine Urheberrechtsverletzung. Ggf. begehst Du bei der Registrierung "nur" einen Betrug, weil Du vorspiegelst, in den USA zu wohnen.


    Ja, wenn HBO ausschließliche (exklusive) Rechte an Sky oder einen anderen vergibt, sind sie selbst nicht berechtigt, in Deutschland auszuwerten. Deshalb wollen sie diese Praxis wohl nun beenden.

    Ja, sofern es um die öffentliche ZUgänglichmachung geht.

    Bei physischen Datenträgern (DVDs, BluRays, CDs) gilt der Erschöpfungsgrundsatz, sprich wenn Du ihn legal erworben hast oder ihn legal kopieren durftest, darfst Du ihn hinnehmen, wohin Du willst. Du darfst die DVD auch im Ausland weiterverkaufen (nicht aber die Kopie).

    Wie gesagt, wenn Du ertlaubterweise einen Datenräger erwirbst, darfst Du ihn hinnehmen wohin Du willst. Du kannst aber nicht vom Rechteinhaber, der nur eine Lizenz zum Streaming in den USA hat, verlangen, dass er statt wie vertraglich vereinbart in den USA Dir etwas nach Deutschland streamt. Genauso darfst Du mit Senderechten in Deutschland nicht einen Fernsehsender in England betreiben. Netflix macht das mW ganz geschickt, Du kannst Deinen Account auch im Ausland nutzen. Wenn Du aber in den USA bist, streamen Sie Dir nur die Programme, für die sie für das Land die Rechte besitzen. Also kein House of Cards in Deutschland.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. April 2015
  7. mensei

    mensei Platin Member

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Eigentlich steht es ja in meinem Post drinnen. Ich sprach von einer illegalen Quelle. Wenn ich jetzt von der HBO Now Seite streame und ich auch einen monatlichen Betrag an HBO überweise, dass dies wohl eine legale Quelle ist.

    Für mich ist die Sache Streaming ohnehin erledigt. Ich nutze nur legale Quellen wie Amazon, Netflix und Co. Ich nehme halt dann auch in Kauf, dass ich auf manche Filme/Serien warten oder sogar verzichten muss.
     
  8. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Die laufen bei sky, 2 Stück bisher.
     
  9. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Wenn jemand bereit ist sich die Serie in den USA per legalem Abo in englisch zu besorgen, ihm das aber verweigert wird, weil derjenige gefälligst warten soll bis die deutsche Syncor Wochen später im deutschen TV läuft (Montag gehts los), dann wird der sich die Serie wohl anderweitig besorgen, gratis!!!

    Die paar Hanseln, für die ein HBO Abo in Frage kommt, kann man mit der Hand abzählen und von denen ist dann bestenfalls einer auch sky Abonnent!

    Die Medienbranche wird es aber wohl nie begreifen das sie ihr eigenes Handeln eher bremst als weiterbringt.
     
  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Was für eine widerliche Einstellung! Wenn mir jemand etwas nicht oder nicht zu dem Zeitpunkt verkauft, den ich bestimme klaue ich mir es halt! :wüt:

    Noch dazu ist dieses "Ich würde ja, wenn ich könnte" bei solchen Straftätern eine schwachsinnige Schutzbehauptung!