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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

Status des Themas:
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  1. EinBenutzerName

    EinBenutzerName Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Du "erklärst" hier kein geltendes Recht, sondern lebst deine Fantasie aus.
    Ich dachte, ich hätte mit dem Beispiel des Kabelreceivers deutlich gemacht, wie absurd deine Aussage ist. Es reicht natürlich nicht, dass Sky einfach einen Zwangsreceiver mit neuer Karte schickt. Das sorgt nicht für den Empfang des Programms.

    "Geltendes Recht" erklärt sich aus dem BGB. Und da steht klar drin, dass AGB nur bei Vertragabschluss in den Vertrag von beiden Parteien eingebracht werden können. Da die alten AGB eine solche Technikumstellung nicht spezifiziert haben, ist sie natürlich auch kein "geltendes" Recht.
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Du hast schon verstanden, dass es sich bei Betrug um einen strafrechtlichen Begriff handelt?

    BGB = Zivilrecht. Anderes Paar Schuhe. Hab ich oben erwähnt.

    Ansonsten lass bitte die Anfeindungen. Fantasien leben hier ganz andere aus.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Natürlich ist für eine strafrechtliche Bewertung relevant, ob dabei Rechte eines Kunden nach dem BGB gesetzeswidrig verletzt werden. Wenn diese zivilrechtliche Täuschung dann auch zu einem finanziellen Vorteil des "Täters" führt. Diese Bereicherung muss rechtswidrig sein, also im Widerspruch zur Rechtsordnung. Und die ergibt sich eben auch wesentlich aus dem BGB.

    Wer die fachliche Einschätzung der strafrechtlichen Einordnung gab, schrieb ich ja.
    Die Begründungen von Brillo und EinBenutzerName sind ja ausreichend nachvollziehbar. Hier sind halt viele mit Spaß, immer das Gegenteil jeder Logik zu schreiben.
    Wenn ich das Sendesignal so ändere, dass nur noch gepairte Karte funktionieren, nur noch Karten, die in Sky-Leihgeräten laufen, so ist dies Pairing und Zwang zur Nutzung des Sky-Geräts, das erkennt nun auch ein Kind.
    Wenn dies dem Kunden zuvor verschwiegen wurde (Zwang zum Leihgerät), so ist dies eine wichtige unterdrückte Information. Da man den Kunden auch nicht aus dem Vertrag lässt, kassiert Sky das Geld des Kunden, das dieser für etwas zahlt, was er nicht wollte. Außerdem kassiert Sky 248 EUR für die (kurzzeitige) Nutzung der Sky-Festplatte, weil man andere Festplatten aussperrt. Auch zu dieser Ausgabe im Sky-Vertrag wird der Kunde durch die zuvor erfolgte Täuschung genötigt - und Sky bereichert sich dabei auf Kosten des Kunden.
    Da Sky dies bewusst so bewirkte oft durch Zusage, der Kunde könne sein eigenes Empfangsgerät für den Vertrag nutzen (solo V14-Verträge 2015), aber dann diese Zusage bricht, ist dies entsprechend strafrechtlich einzuordnen. Bei Vertragsschluss entscheidet sich der Kunde für Leihgerät oder eigenen Receiver (laut Sky derzeit auch ein alternatives Gerät möglich). Sky stimmt dem zu. Vertrag.

    Gut vergleichbar ist es mit einem Handyvertrag, wie schon früher geschrieben wurde. Plötzlich darf man nur Leih-Handy des Anbieters nutzen, muss Servicegebühr 248 EUR hinblättern und für zweite SIM-Karte nochmals 16,99 EUR monatlich blechen, während man zuvor die SIM-Karte jederzeit in einen Laptop/iPad stecken konnte abwechselnd zum Handy....
    Wenn hier der Kunde bei Vertragsschluss bewusst irre geführt wurde und der Anbieter das Geld kassiert, das der Kunde nun weiter blechen muss, ist es auch strafrechtlich relevant.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24. April 2015
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Grundsätzlich könnte das so kommen, aber du bleibst sehr allgemein in der Beschreibung.
    Ich vermute, das Pairing wird jetzt über kurz oder lang bei allen Kunden, die das fordern, wieder deaktiviert werden oder verhindert. Wenn diese Nutzergruppe eingrenzbar wäre (aber wie?), würde Sky prüfen, diesen Kunden ordentlich zum Laufzeitende 2017 zu kündigen und nur mit Leihgerät verlängern. Dann droht wieder ab 2017 Pairing.
    Eine außerordentliche Kündigung im laufenden Vertrag vor 2017 ist nach BGB nur zulässig, wenn es Sky unzumutbar wäre, mit der Kündigung bis Laufzeitende zu warten.
    Da Sky derzeit weiterhin NEUE Abos mit alternativer Hardware abschließt und auch den zu kündigenden Vertrag freiwillig noch mit eigenem Receiver 2014/2015 verlängerte, ist keine Eile ehrlich erkennbar. Daher kein SoKü durch Sky möglich.
    Also muss Sky ordentlich zu 2017 kündigen und dann den Vertrag nur mit neuen AGB und mit Zwang zum Leihgerät (steht nicht in den neuen AGB bisher) fortsetzen oder auslaufen lasssen.
     
  5. srumb

    srumb Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Noch Fragen?
    Das ist keine Provokation, das ist ein Hinweis auf das Verdrängen des objektiven Sachverhalts durch einen Poster.
    Und ob es hier um Moderator oder User geht, das ist schnurzegal!
    Sky pairt, und davor kann man nicht die Augen verschließen!
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Nein, ich habe gesagt das ich keinen kenne der gepairt wurde, enschließlich meiner Person übrigens. Das es Personen gibt die gepairt wurden, und werden, habe ich nicht bezweifelt, allerdings lese ich da hier nur im Forum drüber. Deshalb bitte ich ja immer um Wasserstandsmeldungen damit wir da einen realistischeren Überblick haben.
    Aber wir unterhalten uns ja hier lieber über Gesetzbücher....
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. April 2015
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)


    Naja, sonst gibt es ja nichts Neues.

    Meine Wasserstandsmeldung: gerade wieder neues Verlängerungs-EMM erhalten, weiterhin ungepairt.
     
  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Bei mir auch, verlängert, läuft ungepairt.

    Das einzige was mir auffällt ist wohl, dass Verlängerungsintervalle kürzer werden....
     
  9. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    sehe ich auch so. Wäre mal interessant zu vergleichen. Meine S02 kriegt nur noch Verlängerung für 3 Wochen.

    Da ich allerdings am 30.06. raus bin, glaube ich jetzt einfach mal, dass sky bei mir jetzt nichts mehr unternimmt. Receivertausch für 3 -4 Wochen wäre ja wirklich Schwachsinn.
     
  10. someone1981

    someone1981 Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)


    Gegenmaßnahmen für die manuellen EMM Schreiber ?

    Wäre mir persönlich wie bereits von anderen hier gesagt auch zu nervig auch wenn ich mich mit Linux und Oscam auskenne. Dann doch eher das CI+ direkt im TV falls ich überhaupt verlängere im Juli.
     
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