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HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. April 2015.

  1. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Ich schaue nur und speichere nichts, bin doch ein gesetzestreuer Bürger :winken:

    Dann bitte mal ein Urteil zu einem Fall, wo jemand wegen des reinen streamens eines Films und / oder Serie abgemahnt und verurteilt wurde, dürfte für dich ja kein Problem sein :winken:
     
  2. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Lest doch einfach mal oben bei den anderen, ist doch nicht so schwer:

    Also ich brauche eine Vervielfältigung, ohne Einwilligung des Berechtigten, die auch nicht anderweitig erlaubt ist. Ansonsten kommt der Staatsanwalt.

    1. Vervielfältigung

    Eine Vervielfältigung findet beim Streamen immer statt und sei es nur im Cache des Rechners. Was darüber hinaus von allen übersehen wird: es gibt faktisch keine Seite, kein youtube etc., die nicht mit dem progressive download arbeitet. Das Zeug wird gespeichert entweder nur kurz beim cachen oder buffern oder sogar in erheblichem Umfang (mehrere Minuten bneim progressive download, den youtube etc. einsetzen), also gibt es eine Vervielfältigung.

    2. Ohne Einwilligung des Berechtigten

    Liegt eine Einwilligung zur Vervielfältigung von HBO vor? Nein!

    3. Anderweitig erlaubt:

    a. Ggf. Erlaubnis zu Vervielfältigung aus § 53 UrhG (Privatkopie):

    "Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."

    Nein, weil GoT, 5. Staffel offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemacht wird.

    b. Erlaubnis aus § 44a UrhG

    Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist, 1.eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
    2.eine rechtmäßige Nutzung
    eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben."

    Ob die Vervielfältigung beim Streamen nur flüchtig oder begleitend ist, ist noch umstritten, das gilt aber nur fürs echte Streamen ohne jeden Download (also nicht progressive download, der ist in jedem Fall nicht erfasst). Die Urteile sind da sehr eng, das ist zB die Millisekunden-Vervielfältigung gemeint die passiert, wenn ein Digitalreceiver ein TV-Signal von digital auf analog wandelt. Wenn Du also rechtmäßig Fernsehen schaust, steht nicht der Inhaber der DVD Rechte vor der Tür und sagt, Du durftest nicht vervielfältigen, er habe die Rechte.

    Ist aber auch wurscht wie man die obige Frage entschied, da keine rechtmäßige Nutzung erfolgt, da der Stream nunmal illegal ist.

    Das kann man eben mit den Redtube oder Youtube Fällen nicht vergleichen, da da die Vervielfältigung schon wegen § 53 UrhG erlaubt ist, soweit Dir nicht erkennbar war, dass der Stream illegal war (zB bei älteren Filmen).
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. April 2015
  3. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Ich benötige in dem Fall kein Urteil, weil es nicht meine Argumentation in der Sache allgemein ist. Ich sagte - und das sogar mehrfach -, dass es noch keine relevanten richterlichen Entscheidungen gibt. Ich habe den Artikel zitiert, um einmal mehr zu zeigen, dass du Null Lesekompetenz hast. Du sagst, der Artikel würde "voll und ganz" deine Meinung bestätigen. Ich habe dir gezeigt, dass der Artikel das nicht macht. Mehr war meine Argumentation in genau dem Punkt nicht. Ich habe in dem Post genau eine einzige Aussage von dir widerlegt.

    Gleichwohl gibt es aber auch Richter, die schon tendenziell anderer Meinung waren. Das AG Leipzig hat im kino.to-Fall geäußert, dass das Ansehen illegaler Streams verboten ist.

    Kino.to-Urteil: Ansehen illegaler Streams ist strafbar - CHIP

    Es sei hier aber auch erwähnt, dass das eine am Rande getroffene Aussage des zuständigen Richters ist und das Ansehen der Streams nicht Hauptgegenstand der Verhandlung war. Gleichwohl unterstreicht das die Aussage aus dem Artikel, dass Richter streaming nicht grundsätzlich als legal betrachten. Das können sie nicht. Der Gesetzgeber nennt einen Fall, in dem es nicht so ist. Der Fall steht in dem Gesetz, das ich hier bereits erwähnt und extra dick und rot markiert hab.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. April 2015
  4. VIDA

    VIDA Silber Member

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Lass es einfach sein.

    Es gibt Leute die es einfach nicht kapieren wollen.

    Um es einfach zu machen.

    Streamen darf ich, ich darf es nur nicht anderen zugänglich machen.

    Um es deutlich zu machen, ich kann es ansehen, darf es aber nicht anderen, gegen Entgeld zugänglich machen.

    Ich habe es jetzt mal ganz einfach geschrieben.

    Genau das wurde von Dt. Gerichten sowie vom EUGH bestätigt.

    Wenn es anders wäre, dürfte ich bei Youtube auch nicht mehr streamen.

    :winken:
     
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Ah, das überzeugt mich. Youtube steht über dem Gesetz... :eek:
     
  6. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Ich und andere User haben hier in dem Thread bereits zitiert, dass deutsche Gerichte und der EuGH ihre Aussagen mit einer Einschränkung getroffen.

    Niemand sagt, dass Streaming generell verboten ist. Man darf nicht auf dem Fahrradweg Autofahren. Ist deswegen Autofahren generell verboten?
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    In den meisten Fällen heißt, wenn der Stream nur im Cache zwischengespeichert wird. Wird der Stream aber, wie in dem Artikel bspw. erwähnt, via Divx-Player im Ordner "Temporary Download Files" fest gespeichert und wird bei Cache-Leerung nicht gelöscht, dann ist es illegal. Es kommt also letztendlich darauf an, in welcher Weise der Stream (zwischen) gespeichert wird.

    Daher hast du Recht, nicht alle Streams sind als legal anzusehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. April 2015
  8. VIDA

    VIDA Silber Member

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Ich glaube Du verstehst es nicht.

    Wenn Youtube gegen Gesetze verstossen würde, müsste das Gerichtlich geklärt werden.

    Solange das nicht ist, kann ich youtuben solange ich will.

    Und solange Gerichte das streamen nicht verbieten, mache ich das.

    Aber mal was anderes, es gibt bei Youtube auch Inhalte die dem deutschen User nicht zugänglich sind, darauf wird verwiesen.

    Warum wohl.

    :winken:
     
  9. VIDA

    VIDA Silber Member

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Ja welche Einschränkung denn.

    Wenn es eine geben würde, dann wäre das doch schon längst geklärt.

    Ja man darf als Autofahrer natürlich auf Radwegen Auto fahren, warum nicht.

    :winken:
     
  10. mensei

    mensei Platin Member

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Nicht nur die ersten drei Zeilen lesen. Ich hatte ein bisschen mehr geschrieben und das deckt sich ziemlich mit Deinem langen Roman.