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HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. April 2015.

  1. Wambologe

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Deine mangelnde Lesekompetenz tut weh.

    1. Hier im Forum sagt niemand, dass es definitiv eine Urheberrechtsverletzung ist.

    2. Das Bundesjustizministerium ist absolut egal. Hier in Deutschland und in Europa gibt es die Gewaltenteilung. Das Justizministerium ist Teil der ausführenden Gewalt und damit weder Teil der gesetzgebenden noch der - und das ist wichtiger - rechtssprechenden Gewalt.

    Es ist schon lustig, wie du die Erklärung eines Urteils als Meinung hinstellst, aber das Justizministerium als Gesetz. Aber kleiner Hinweis: Die relevanten Gesetzte in dem Bereich werden (bzw. wurden) auf EU-Ebene vereinheitlicht... da interessiert die Meinung der deutschen Exekutive hinterher Null.

    3. Wie bereits erklärt, gibt es drei unterschiedliche Fälle.
    a) legal bereitgestellte Inhalte
    b) illegal bereitgestellte Inhalte, die nicht als illegal bereitgestellt erkennbar sind
    c) illegal bereitgestellte Inhalte, die als illegal bereitgestellt erkennbar sind.

    Diese drei Typen unterscheiden sich. Das wird alleine schon aus der Beschreibung klar. Für alle drei Inhalte sieht die Rechtslage anders aus (ähnlich wie es nicht immer verboten ist, Leute umzubringen. Es kommt auf die Umstände an).

    Der EuGH hat Fall a) behandelt und nur Fall a)
    Das Landgericht Köln hat keinen der Fälle behandelt.

    Wieso bringst du eigentlich überhaupt noch den Artikel an, wenn er doch nur Meinung ist? Sinn?


    Wenn du der Ansicht bist, dass Streaming immer und ohne Ausnahmen legal sein muss (und nicht nur könnte), dann schau doch einen Film bei irgendeiner kinox-Seite an und schick doch ein Beweisvideo an Sony & Co. Du müsstest ja nichts zu befürchten haben.


    Dass das EuGH-Urteil kein Freifahrtsschein ist, ist so ziemlich einstimmige Aussage von Anwälten. Jeder Anwalt, der den Fall erklärt hat, hat darauf hingewiesen, dass die Lage damit noch nicht vollständig gesetzlich geklärt ist.

    Und um dir noch mehr Material zu geben, hier die vollständige Entscheidung vom EuGH:
    CURIA - Documents

    Ganz unmissverständlich: "Nach Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2001/29 ist eine vorübergehende Vervielfältigungshandlung nur in bestimmten Sonderfällen vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen, in denen die normale Verwertung des Werks nicht beeinträchtigt und die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt werden."

    In dem vom EuGH behandelten Fall ist das - wie das Gericht weiter ausführt - der Fall. Weil die Urheber bereits zugestimmt haben, die Artikel online zu veröffentlichen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. April 2015
  2. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Was genau ist jetzt an dieser Aussage falsch?


    Fakt ist: Streamen von Inhalten ist derzeit, Stand 2015, in Deutschland nicht ILLEGAL
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. April 2015
  3. ronnster

    ronnster Board Ikone

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Och Menno, natürlich ist Streaming dem Grunde nach nicht illegal. Aber es bedarf immer der Würdigung, ob das gestreamte Material rechtmäßig dort liegt oder der Urherber erlaubt, dass du es sehen darfst.

    Der technische Aspekt auf dem du rumreitest muss IMMER mit der urheberrechtlichen Seite betrachet werden.

    Denn darum wurde kino.to zugemacht nicht weil man es streamen konnte, sondern weil keine Freigabe seitens des Urherbers vorlag und der Nutzer erkennen konnte, dass hier unrechtmäßiges passiert. Im Gegensatz zum redtubefall, bei dem der User nicht erkennen konnte , dass hier etwas unrechtmäßiges passiert, weil dort die Firmen ihre Filmchen aktiv platzieren. Der User hatte keine Chance zu erkennen, welches Filchem urhebrrechtlich geschützt ist und welche frei waren.

    In diesem Fall hier untersagt dir HBO in Deutschland diesen Stream zu nutzen und versagt das Urheberrecht. Unter normalen Umständen ist der Stream für dich auch nicht erreichbar aus Deutschland. Du umgehst dies aber über einen VPN-Client. Das heißt du setzt dich aktiv über das Urheberecht und dessen Freigaben durch den Urheber hinweg. Und dementsprechend spricht man nicht mehr von priviligiertem Streamen.


     
    Zuletzt bearbeitet: 23. April 2015
  4. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Wer spricht denn hier von Seiten die Illegale Inhalte zur Verfügung stellen? Natürlich sind Seiten die Illegale Inhalte zur Verfügung stellen Illegal, das wurde doch hoffentlich auch von keinem bisher bestritten :confused:

    Kino.to um Co. wurden nur noch nicht geschlossen, weil die Server irgendwo in Russland, Ukraine oder China gehostet sind. Wären die Server in Deutschland, wären die Seiten innerhalb von einer Woche dicht.

    Es geht um das ansehen dieser Streams und nicht um das bereitstellen. Natürlich darf ich keine Serien ins Netz hochladen, woran ich keine Rechte habe, das wurde auch mit keinem Wort behauptet.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. April 2015
  5. deekey777

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Zunächst:
    Das LG Köln hat nie ein Urteil gefällt, sondern zwei Kammern haben Gestattungsanträge abgelehnt. Es wurden nur drei Beschlüsse veröffentlicht:
    Rechtsprechung zu § 44a UrhG - Seite 1 von 2 - dejure.org
    Die Beschlüsse beschäftigen sich mit dem § 16 UrhG. Da geht es um die Frage, ob Vervielfältigung oder nicht. Darum geht es auch in der EuGH-Entscheidung: Wann ist Streaming Vervielfältigung.

    Hier ist aber ein Urteil eines deutschen Gerichts zu Redtube-Abmahnungen:
    Streaming eines illegal veröffentlichten Kinofilms nicht verboten Amtsgericht Hannover Urteil v. 27.05.2014 - 550 C 13749/13 :: Online & Recht
    Das sagt das AG Potsdam:
    Bürgerservice Berlin - Brandenburg
     
  6. Wambologe

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Du stellst die Frage doch jetzt nicht wirklich? Hast du verstanden, dass es drei unterschiedliche Arten von Streaming gibt und nur zwei davon definitiv legal sind, während wir es bei den dritten nicht wissen?

    Darum geht es.

    An deiner Aussage sind zwei Sachen falsch:
    1. "Man macht sich beim Streamen nicht strafbar". Das ist falsch. Wenn Sachen wie P2P eingesetzt werden, ist der Fall ohnehin klar. Zudem gibt es einen zweiten Fall (der hier mehrfach erklärt wurde), in dem es nicht klar ist, ob man sich strafbar macht. Man könnte sich strafbar machen, man könnte sich nicht strafbar machen. Es ist daher falsch, eine Strafbarkeit wie du definitiv zu verneinen.

    2. "somit ist eine offensichtliche Rechtswidrigkeit NICHT vorhanden" gilt für den Redtube-Fall und nur für den Redtube-Fall, nicht für alle Portale.

    Der Redtube-Fall kann allein deshalb schon nicht auf alle anderen Fälle übertragen werden, weil es bei der Klage ein paar Besonderheiten gab. Der Kläger gab an, dass die Filme über Downloadlinks heruntergeladen worden sind. Aus der Begründung:

    Besonders interessant ist übrigens, dass das Landgericht Köln auch gar keine abschließende Meinung dazu abgibt, ob das Streamen legal ist.
    Das Gericht würden tendenziell eher sagen, dass es nicht verboten ist, weist aber direkt darauf hin, dass
    1. die Frage noch nicht geklärt ist.
    2. weist es auf den Umstand hin, dass es nur dann legal ist, wenn die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden sind.

    Quelle: https://openjur.de/u/670657.html

    Wir haben beim Redtube-Fall damit sogar zwei Probleme:
    1. Das Gericht hat gar nicht wie von dir behauptet, über Streaming entschieden, sondern über Download. Es erging kein Urteil über Streaming.
    2. Selbst wenn man die nicht rechtsbindenden Aussagen zum Streaming als rechtsbindend ansehen würde, hätte das Gericht Streaming nicht generell straffrei gestellt. Sondern nur in den Fällen, die von § 44a Nr. 2 UrhG gedeckt sind.
     
  7. BartHD

    BartHD Talk-König

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    "Das ist falsch. Wenn Sachen wie P2P eingesetzt werden, ist der Fall ohnehin klar."

    Wer redet hier denn von P2P? Es gibt um zum Beispiel das anschauen einer Folge von Game of Thrones und sonst um nichts anderes und zumindest Stand 23. April 2015 ist dies in Deutschland noch nicht ILLEGAL. Fertig.

    Es gab oder gibt zum Beispiel eine Seite Popcorn-Time, wo man gestreamte Inhalte auch anderen zur Verfügung stellt, natürlich ist dies in diesem Fall illegal, da man daran keinerlei Rechte besitzt. Siehe hier:

    http://www.golem.de/news/anwalt-pop...-auf-filesharing-hingewiesen-1501-111827.html
     
  8. ronnster

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Du wilst uns aber erzählen, dass du die genannten HBO Sachen hier in Deutschland schauen darfst. Und dem ist laut Urheberrecht nicht so, auch wenn streamen an sich technisch legal ist.

    Und wenn HBO sagt GOT Staffel 5 ist für Deutschland als stream nicht freigegeben, dann ist das das Gleiche als ob Disney sagt auf kino.to darf Arielle nicht gestreamt werden. HBO ist immerhin so fair und sperrt sein HBO Now für Deutschland, sodass du unter normalen Umständen keinen Zugriff darauf hast und ert garnicht in die Falle tappen kannst.


    Unabhängig davon ist mir durchaus bewußt, das HBO ganz sicher nicht Klein-Otto zur Verantwortung ziehen wird. Denene geht es wenn dann nur um die dicken Fische, die den Spass für Geld ohne Freigabe des Urheberrechts verticken.
     
  9. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    "Du wilst uns aber erzählen, dass du die genannten HBO Sachen hier in Deutschland schauen darfst. Und dem ist laut Urheberrecht nicht so, auch wenn streamen an sich technisch legal ist."

    Solange ich den Stream nicht auf meinem PC speichere oder anderen zur Verfügung stelle, gibt es Stand 2015 in Deutschland kein Gesetz welches dagegen spricht. Angeklagt werden kann man auch nur, wenn man gegen ein geltendes Gesetz verstoßen hat. Es ist daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, wegen des ansehens eines Streams strafrechtlich belangt bzw. verfolgt zu werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. April 2015
  10. Wambologe

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    Du schriebst in der zitierten Aussage von streamen und nicht ansehen. Deshalb hab ich darauf hingewiesen, dass es beim streamen auch P2P gibt und die Aussage allein deswegen schon klar ist.

    Dass das Ansehen auch ohne P2P immer legal sein muss, stimmt nicht. Wie viele Urteile soll man dir noch zeigen bis du sie mal liest?

    Richtig ist: Es gibt Fälle in denen wir nichts über die Rechtmäßigkeit wissen, weil es noch keine entsprechenden Urteile gibt.

    Doch, gibt es. § 44 a Nr. 2 UrhG spricht in einem Fall dagegen. Hier stehen drei Aussagen von drei Gerichten, die auf diesen Umstand eingehen!

    Wann dieser Umstand eintritt, ist jedoch nicht vollständig geklärt.

    Wenn du jetzt weiterhin nur den Satz wiederholst ohne Argumente einbringst oder vorhandene Gegenargumente widerlegst, ist die Diskussion für mich beendet. Es ergibt keinen Sinn, mit jemandem zu diskutieren der absichtlich oder unabsichtlich nicht fähig ist, Beiträge anderer zu lesen und stattdessen nur seine eigene ständig wiederholt.