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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Man kann eine V14 derzeit ohne Pairing freischalten in einem Linuxreceiver mit der passenden Software. Bedarf aktueller Info aus dem Forum, dann immer alle paar Wochen paar Minuten Mühe für die Verlängerung. Für Anfänger wie mich schwierig.

    Mit grauen Modulen wie Unicam und Deltacam ist vor allem erste Freischaltung sehr unsicher, bisschen Lotterie. Daher freies Modul nur mit Rückgaberecht bestellen.
    Mit Sky-Modul und einem passenden Linuxreceiver ist es derzeit stabil möglich, Sky ohne PIN und ohne Aufnahmesperre zu nutzen. Für den Einsteiger wohl der einfachere Weg, aber den Linuxreceiver muss man auch mit einem Image oder Plug-In vorab "optimieren"...
    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/6933534-post664.html
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 21. April 2015
  2. nu_81

    nu_81 Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)


    Das stimmt nicht.
    Letzte Woche Receiver abgelehnt und eine Woche später wurde der Receiver aus dem Kundencenter wieder entfernt.
    Auch mir bietet Sky keine Angriffsfläche. Aber die Vorgehensweise funktioniert und auch das kann man als Erfolg verbuchen.
    Sky versucht es und betet das viele Kunden einknicken werden.
     
  3. Vanadium Nickel

    Vanadium Nickel Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Hat gleich geklappt, bin weg. Zahlen selbst zu feiern ist im übrigen meist der Anfang vom Ende. Wirklich erfolgreiche Unternehmen lassen sich von Anderen feiern. Ich habe erhebliche Zweifel ob mehr Abo's auch Mehr Umsatz bedeuted oder nur mehr Kosten. Wir werden es sehen.
     
  4. Vanadium Nickel

    Vanadium Nickel Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Haargenau den gleichen Brief habe ich auch bekommen. Habe auch den gleichen Kündigungstermin. Ich warte aber erstmal ab, das tue ich jetzt schon seit 8 Monate. Vielleicht geht es ja auch die restlichen noch so weiter:wüt:
     
  5. drantepavelic

    drantepavelic Neuling

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Interessant ist ja, nach dem Scan des Briefes, dass sich die innovativen SKY Verfechter Freaks jetzt nicht mehr melden.
     
  6. ronnster

    ronnster Board Ikone

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Na jetzt wirds ja wirklich dünn. :eek:

    Hast du mal gestern aus dem Fenster geschaut und überlegt, dass die viele nach 19 Uhr besseres zu tun hatten als auf das ewig Gleiche hier im Forum zu antworten?

    Da geht man raus, schmeißt den Grill an und zischt ne Molle und beschäftigt sich ganz sicher nicht mit Pairingfragen.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Ewig gleich?
    Die schriftliche Stellungnahme von Sky, dass man den Leihreceiver nicht nutzen müsse, halte ich für eine neue Situation.
    Mich hatte man auch aufgefordert, das Leihgerät zurückzusenden, aber dies war 10/2014. Dass man auch 04/2015 dies so deutlich schreibt, ist neu.
    Pairing ist ja nur möglich, wenn zuvor in den Kundendaten ein Leihgerät hinterlegt wurde.
    Hier hat der Kunde SIIck ein eigenes Empfangsgerät vertraglich vereinbart und mitgeteilt, ein für die V14 und HD geeignetes Gerät zu besitzen, mehr nicht.
    Das akzeptiert Sky. Zwar wollte man telefonisch den Kunden offensichtlich beeinflussen, aber in schriftlicher Form fällt Sky nichts ein gegen die klare Argumentation des Kunden, der sich auf seinen Vertrag und die AGB bezieht.
     
  8. StevenWort

    StevenWort Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Hö? Ich kenne nicht wenige mit Anschlüssen von 3Mbit die Problemlos streamen.
    UHD-TV wird mit der Bandbreite natürlich nix, aber der Masse langt schon ordentliches Bild, und das hat man mit 2-3 Mbit schon.

    Außerdem, selbst aufm Land gibt es öfters 6-16 Mbit über DSL, von Kabel ganz zu schweigen :)
     
  9. ronnster

    ronnster Board Ikone

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Es steht immernoch das Gleiche drin wie bisher, nur anders verpackt.

    Was steht auf der Appell-Ebene drin: "Quark nicht rum lieber Kunde, nutze erstmal weiter, ruf uns bitte nicht an, aber wenns nicht mehr geht kannste durchklingen und ich sage dir das du entweder dasModul oder der Receiver nehmen darfst."
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    nein.
    Es steht drin, dass ein Kunde nach Vertrag und AGB das Recht hat, eigene Hardware zu nutzen und keine Pflicht zum Sky-Receiver besteht. Erinnert sei nochmals an die Stichworte Jugendschutz und NDS-Lizenz. Nach diesem Schreiben ist nochmals klar, erstmals so deutlich, dass der Kunde nicht im laufenden Vertrag ein Leihgerät annehmen muss, weil Sky selbstherrlich nur noch seine eigenen Leihgeräte auf seiner Homepage als einzig zugelassene Geräte erklärt. Da SIIck auf vertragliche Regeln und AGB zur Begründung verwies, fiel Sky schriftlich nichts ein als einzuknicken.


    Wie soll also das Pairing bei diesem Kunden z.B. im August 2015 erfolgen? Welcher Kunde hatte bisher die Sicherheit in schriftlicher Form, dass er seine Hardware im laufenden Vertrag verwenden darf, obwohl er zum Hardwaretausch "dran" ist?
    Niemand der Sky-Verteidiger beantwortet hier unbequeme Fragen.
    Wie erfolgt das pairing 1? Mit einem Phantasie-Receiver, mit einer virtuellen Receiver-Seriennummer, also einfach Abschalten der V14? Das widerspricht den Aussagen von Sky: mit dem Receiver in den Kundendaten. Daher immer die Aussage von Sky, man müsse ein Leihgerät nutzen.

    Also bleibt Pairing2 Ende 2015? Dann könnte jeder Kunde zumindest seinen Vertrag mit eigener Hardware beenden, wenn der Vertrag 2015 endet. Aber was ist rechtlich anders an Pairing 2? Wenn Pairing 1 unzulässig ist, wie soll dann P.2 gehen? Laut AGB ist bei Verschlüsselungswechsel nur der Tausch entliehener Receiver zulässig, eigene Receiver der Kunden darf Sky dabei nicht austauschen, der Verschlüsselungswechsel darf auch nicht zum Ausfall des Programms führen. (so wörtlich die AGB)
    (Möglich also Updates der Receiver/Module und Tausch der SC.) Wie soll es also laufen, wenn der Kunde keine Pflicht hat, den Sky-Receiver zu nutzen? Bei einem Kunden mit Laufzeit bis 2017? Oder Kunden, die bis 11/2015 Vertrag haben und nicht kündigen?
    Sachliche Diskussionen, wie so etwas laufen kann, setzen voraus, dass man es mal durchspielt ohne BASTA, sondern an Hand der konkreten Schritte.

    Und es stand nicht "Kunde, ruf uns nicht an", sondern das Gegenteil: "Schade, dass Sie nicht telefonisch erreichbar sind, schlafen Sie bitte künftig neben dem Telefon, wir wollen Sie anrufen können, denn am Telefon schüchtern wir ein und täuschen die Kunden..."
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. April 2015
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