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Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Fliewatüüt, 18. April 2015.

  1. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

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    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Dafür gibt es die Instrumente der Revision und Berufung.
     
  2. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Du verwechselst Ursache und Wirkung. Wer das eine lässt, der muss das andere nicht fürchten. Keiner ist verpflichtet wiederholt schwarz zu fahren, zu klauen oder anderweitig straffällig zu werden. Spricht sich eventuell auch wieder herum, wenn entsprechende Maßnahmen auch konsequent ergriffen werden.

    Was der Laden an Fangprämie aussetzt, das treibt er auch auf dem Zivilrechtsweg wieder ein. Mir ist das auch recht so, denn dass, was irgendeine nichtsnutzige Blase klaut, zahlt am Ende der ehrliche Kunde mit.
    Das hat also mit Strafe nicht das geringste zu tun, sondern eher mit Umlage von Kosten, hier für den Detektiv, den ja auch der bereits erwähnte ehrliche Kunde anteilmäßig mit auf dem Zettel hat.
     
  3. baer

    baer Talk-König

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    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Was dann wieder der Staat zu zahlen hat weil der Richter nicht vernünftig abgewogen hat.


    Wenn Geld eh egal ist dann wäre ich dafür das es ähnlich wie in den USA läuft - die Leute viel eher mal in den Knast für 1 Wochenende o.ä.
     
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    DU verwechselst hier was. Denn was du und andere fordern ist eine Scharia-Light und hat mit dem Grundgedanken der Verhälnismäsigkeit überhaupt nichts zu tun. Die Beispiele Kaugummi oder Wassermelone hebeln das bestehende StGB aus und stellen zugleich das Prinzip von Rechtsstaatlichkeit auf den Kopf. Inkassos und Abmahnanwälte haben so gesehen eine zweite Judikative erschaffen und offenbar stört das niemanden...:(
     
  5. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Es geht bei dem Vorschlag naturgemäß nicht darum, mehr Geld einzunehmen, sondern um eine höhere Abschreckungswirkung.
     
  6. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Jede Zahlung einer Geldforderung kann problemlos solange verweigert werden, bis ein gerichtlicher Mahnbescheid vorliegt (der bei Beantragung im übrigen nur auf die formelle Rechtmäßigkeit, nicht aber auf die Materielle hin geprüft wird). Sowie man gegen diesen Bescheid Einspruch einlegt, wird der gesamte Vorgang durch einen Richter beurteilt werden. Im Falle einer Unrechtmäßigkeit der Forderung hat der vermeintliche Gläubiger am Ende alle Kosten zu tragen.
    Wo genau siehst du da eine neue Judikative durch Inkassos und Abmahnanwälte?
     
  7. baer

    baer Talk-König

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    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Hab ich auch nicht behauptet.
    Und ob es da wirklich eine so hohe Abschreckungswirkung gibt bezweifel ich persönlich auch. Ist aber Kaffeesatzleserei.


    Ich finde es jedenfalls nicht gut da jemand ohne Bezug der Straftat zum Strassenverkehr mit Führerschein anders bestraft wird als jemand ohne.
    Sehe es zur Zeit auch schon mit Bauchschmerzen das bei Fußgängern und Radfahrern bei Alkoholdelikten an den Führerschein geht, aber hier zumindest der Bezug zum Strassenverkehr gegeben
     
  8. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Ist das tatsächlich so ? Davon habe ich noch nix gehört, lediglich in Käseliebhaberlanden (NL) da war mal die Rede von.
    Aber wenn es so wäre, gibt es auch in den USA eine Art Pleiteregelung, denn niemand kann das zahlen, und würde es zurecht zahlen wollen,
    da können die ihren Geld hinterher-jagen, denn wo jemand nackt ist, da hat selbst der Kaiser sein Recht verloren.
     
  9. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Also ich habe nichts dergleichen gefordert. ;) Und was das mit Scharia zu tun hat, erschliesst sich mir auch nicht ganz. Die deutsche Gesetzgebung und die Scharia unterscheiden sich ganz gewaltig. Bei der deutschen Gesetzgebung wird derjenige bestraft, der anderen schadet, z.B. Körperverletzung oder schaden könnte, z.B. Alkohol am Steuer.

    Die Scharia geht ganz anders vor und auch sehr viel Unverhältensmäßiger. z.B. Fremd gehen in der Ehe mit der Todesstrafe und viele andere leichte Vergehen wofür man getötet wird. Die Scharia ist eher mit der Gesetzgebung im Mittelalter zu vergleichen, wo Körperstrafen noch gang und gebe waren.

    Um nochmal auf das Kaugummi klauen und dabei 100 EUR Fangprämie zahlen zurück zu kommen, finde ich das auch unverhältensmäßig und ein Gericht, sollte dass vielleicht mal deckeln aber es gibt doch eine ganz einfach Lösung um dem zu entgehen. Einfach nur nix klauen. :D
     
  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Dich habe ich ja auch nicht gemeint, sondern eher die Hardliner hier.;)

    Scharia habe ich nur deshalb als Beispiel genommen, um überspitzt zu zeigen wohin Unverhältnismäßigkeit führen kann. Keine Frage -niemand sollte das Eigentum anderer entwenden, aber ich habe ein gewaltiges Problem wenn sich Geschädigte über das Gesetz stellen und über eigene AGBs bestehende Gesetze aushebeln. Damit schaffen sich Händler eine eigene Rechtssprechung und willkürliche Abstrafung..:(