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Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Fliewatüüt, 18. April 2015.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    ...aber nicht unterschrieben. :cool:
     
  2. uklov

    uklov Platin Member

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    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Ich dachte wir reden von Ladendiebstahl und so Kleinzeugs. :confused:
    Wenn ich aber wegen eines Raubüberfalls tatsächlich zu 5 Jahren verurteilt werde, würde ich ganz eventuell, auch ohne in Revision zu gehen, noch ein Jahr
    Fahrverbot akzeptieren. :rolleyes:
     
  3. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Wenn dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dann musst die deine zuvor bestehende und pauschale Eignung - zu recht - explizit nachweisen. Gegebenen Falls, darfst du (wieder) einen Führerschein erwerben. ;)

     
  4. Major König

    Major König Muper-Soderator

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  5. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Nochmal: Die Strafzumessung nach einem Urteil war schon immer sehr unterschiedlich. Und das ist vom Gesetz her auch so gewollt.
     
  6. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Genau und ich gehe auch davon aus, dass der Richter da schon sehr genau guckt, ob es sich nun um jemanden handelt, der z.b. im Aussendienst arbeitet und man damit Arbeitslos macht, wenn man ihm wegen eines anderen Delikt was nicht direkt den Strassenverkehr betrifft, den Führerschein entzieht. Da kann man sich dann was anderes einfallen lassen. Es soll ja nur der Katalog der möglichen Strafen weiter gefächert werden. :)
     
  7. baer

    baer Talk-König

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    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Die Gefahr besteht immer das es der Richter NICHT macht, sondern einfach grundsätzlich anwendet. Und was dann?
     
  8. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    In den USA werden ja immer mehr Knäste privat geführt und man kann dann praktisch mit den Einsitzenden machen was man will. Der Clou ist, dass die dann, wenn sie wieder raus sind, ihren Aufenthalt im Knast der privaten Firma bezahlen müssen. Das können sie meist nicht, werden wieder kriminell und es geht wieder von vorne los. Wenn das dann 10% der Gesamtbevölkerung betrifft, ist das ein Milliardengeschäft.

    Das alles sollte man auch hier einführen. Werde mal gucken ob ich den hiesigen Knast wieder privat reaktivieren kann... Wir werden den Ladendieben und Schwarzfahrern (nach Führerscheinverlust wegen Ladendiebstahls) schon einheizen. :)
     
  9. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Für mich ist das ganze nicht mal Grauzone, sondern glatt Betrug. Denn es kann nicht angehen, dass Privatpersonen sich über das Gesetz stellen und noch härter bestrafen, als das Gesetzt es je tun würde. Ist doch ein Witz! Da kann man nur sagen, dass die Lobby ihre Arbeit gemacht hat -mit Rechtsstaatlichkeit hat das aber wenig zu tun. Hier geht es also nur um nachtreten... :wüt:



    Das ist doch Blödsinn was du schreibst! Wie kann ein Rechtsstaat unterschiedliche Bestrafungen für die gleiche Tat wollen?
     
  10. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Weil die Tat- und Lebensumstände des Täters in die Strafzumessung mit einfließen.