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Diskussion:Sky-Streit, DVB-T 2, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei UM

Dieses Thema im Forum "Unitymedia (Kabel BW)" wurde erstellt von billyboy9999, 10. April 2012.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Das trifft nur auf UM/Kabel-BW aber keinesfalls auf die KDG zu. ;)
    Den wurden schon öfters ganze Stadtteile "abgenommen weil sie keinen Service liefern wollten. Da existieren dann schon mal mehre Kabelanbieter nebeneinander.
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    @meckerle
    ... ich persönlich gehe davon aus, dass KDG/Vodafone in absehbarer Zeit auch im "Unitymedia-Land" Kabel-TV anbieten wird. Insbesondere in großen Wohnanlagen, in denen bereits ein Vodafone-Mobilfunk-Sender betrieben wird, sollte das kein Problem sein. Solche Wohnanlagen sind also bereits an das Vodafone-Netz angeschlossen.

    Und richtig, der Beschluss des BKartA im Verfahren B7-66-11 enthält auch einige Informationen zum Gestattungsmarkt und es hat auch schon seine Gründe, dass Unitymedia auf exklusive Gestattungsverträge verzichtet. Jeder Hauseigentümer hat damit die Möglichkeit jederzeit einen zweiten Kabelanbieter ins Haus zu holen.
    Allerdings machen da die anderen Marktteilnehmer nicht mit und somit bleiben 2 oder mehr Kabelanbieter pro Wohnobjekt Utopie.
    Natürlich spielt es auch eine Rolle, ob der Vermieter daran überhaupt Interesse haben sollte. Bei der "Zwangsverkabelung" zahlt der Vermieter pauschal ein Jahr im voraus für alle WE. Das Inkasso der Kabelentgelte von den Mieter erledigt der Vermieter. Daraus resultiert dann der bei "Zwangsverkabelung" überlicherweise niedrige Preis.
    Wären 2 Kabelanbieter im Wohnobjekt aktiv, wäre die "Zwangsverkabelung" nicht möglich. Damit würden dann die Kosten massiv steigen. Der Kabelanschluss z.B. der Telekom dürfte dann in etwa soviel kosten, wie der Einzelnutzervertrag bei Unitymedia.
    Die 9,90 Euro für den Telekom-Kabelanschluss ist auch nur in Verbindung mit der "Zwangsverkabelung" möglich.
    Die Telekom bezeichnet sich selbst als "Der einzige bundesweit agierende Anbieter für Kabelfernsehen!". Allerdings was die Telekom da abliefert, kann so mancher kleiner Kabelanbieter besser. Aber immerhin hat die Telekom wohl erkannt, dass ein blanker Kabelanschluss allein nicht ausreicht, um der Konkurrenz paroli bieten zu können.
    Den Telekom-Kabelanschluss gibt es nur in Verbindung mit einem exklusiven 10-Jahres-Gestattungsvertrag. Für die Telekom hat das natürlich den Vorteil, dass kein anderer Kabelanbieter Zugang zu den entsprechenden Haushalten erlangen kann. Damit können diese auch ihre Breitbandprodukte dort nicht vermarkten.
    Aber offenbar reicht es nicht aus, lediglich einen "Blanken" Kabelanschluss anzubieten und Kabelinternet, beschränkt auf max. 32Mbit/s, von der Discounter-Tochter Congstar vermarkten zu lassen.
    Inzwischen bietet aber auch die Telekom DOCSIS basierte Tarife an. Aktuell gibt es die Pakete:
    - Kabel Doppelflat S mit 10Mbit/s inkl. Festnetzflat -> 19,99 Euro
    - Kabel Doppelflat L mit 50Mbit/s inkl. Festnetzflat -> 29,99 Euro
    - Kabel Doppelfalt XL mit 100Mbit/s inkl. Festnetzflat -> 39,99 Euro
    Aktuelle Aktion: jedes Paket die ersten 6 Monate für 19,99 Euro, ab dem 7. Monat Standardpreis.
    Ab Ende 2015 soll es auch eine Kabel Doppelflat XL "Speed" mit 200Mbit/s für 49,99 Euro geben.

    Die Preise dürften aus den Verhandlungen mit Unitymedia entstanden sein, worauf hin die Telekom die Klage gegen den Bundeskartellamtsbeschluss zurückgezogen hatte.
    Die Telekom hatte gegen einen Beschluss geklagt, der der Telekom frühzeitig den Deal mit der Deutsche Annington ermöglicht, denn im Rahmen dem Zusammenschlussverfahren zwischen Liberty Gloabl und Kabel BW, hatte Unitymedia dem Kartellamt zugestanden, den 50 größten Gestattungsgeber ein Sonderkündigungsrecht zu gewähren.

    Aber, meckerle, man sollte auch nicht vergessen, dass Deutschland so ziemlich das einzige Land ist, in dem die einzelnen Verbreitungswege als eigene Märkte definiert werden. In anderen Ländern sind zumindest Sat, Kabel und DVB-T ein Markt und stehen somit auch, anders als in Deutschland, in direkter Konkurrenz.
    Das betrifft natürlich auch den Gestattungsmarkt, denn ein Hauseigentümer muß sich nicht zwangsläufig für einen Kabelanbieter entscheiden. Das Grundgesetz gewährt dem Vermieter ein Recht auf Eigentum und somit steht ihn auch Sat als Quelle für TV-Programme zur Auswahl.
    Das Bundeskartellamt kritisierte, dass die Regionalgesellschaften weiterhin nur in ihren ursprünglichen Regionen aktiv sind. Aber das grundgesetzlich gesicherte Recht auf Eigentum haben auch juristische Personen und deshalb liegt es einzig und allein im Ermessen des Kabelanbieters, wo er seine Dienste anbieten möchte.

    Und btw: nicht die großen KNB haben ihre Gebiete abgesteckt, sondern die Deutsche Telekom ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. April 2015
  3. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Wir haben NIE einen Mietvertrag unterschrieben welcher einer Zwangsverkabelung vorsieht.

    Dennoch sind wir Zwangsverkabelt.

    Wir z.B. haben einen Mietvertrag von 1987.

    Also einer Zeit wo es gerade noch kein Kabelfernsehen gab.

    Zumindest nicht in unserem Haus.

    Damals gab es eine normale terrestrische Antenne auf dem Dach, die aber im Mietvertrag schon als Breibandanschluss bezeichnet wurde.

    Die Sätze drumherum in dem Mietvertrag, z.B. über die Nebenkosten waren damals schon so wasserdicht, so das es durch eine nachträgliche Zwangsverkabelung der Mieter ab ca. 1990 kein vertragsjuristisches Problem ergab.

    Zumal damals der Kabelanschluss von den Mietern sehr begrüßt wurde, da es ein echter Fortschritt im multimedialen und qualitativen Angebot gab gegenüber der terrestrischen Version.

    Das dieser, damals fortschrittliche, Kabelanschluss einmal technisch so rückschrittlich werden würde hat damals keiner geahnt.

    Gibt es z.B. in Mühlheim/Main in einem größeren Wohnobjekt, bestehende aus mehreren Mietshäusern.

    Da bestehen die Breitbandanschlüsse mit eine Buchsen aus Kabel (=UM) und zwei Buchsen Twin-Sat (=Astra).

    Ist nun Utopia in Mühlheim/Main?

    Ich meine die Mieter müssen für beides eine Grundgebühr in den Nebenkosten zahlen, d.h. es ist etwas teurer wie wenn nur ein Anbieter in der Wohnung ist.

    Dafür ist die Freiheit und das Angebot um Faktoren größer als nur mit einem Anbieter.

    Für alles weitere muss der Mieter selbst einen Abo mit jeweiligen Anbieter abschliessen. Z.B. Internet oder Pay TV.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. April 2015
  4. Chris

    Chris Wasserfall

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Im Juni ist der Gerichtstermin, vielleicht kommen die ÖR in HD schneller als man denkt. Warten wir es ab. Es muss aber unabhängig davon eine einspeisung her, egal wie das Gericht entscheidet.
     
  5. Fifaheld

    Fifaheld Lexikon

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Quetsch, Quetsch. Woher den Platz nehmen.....
     
  6. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Warum müssen nach deiner Meinung die ÖR in HD komplett eingespeist werden?

    Ist das ein Bauchgefüll deinerseits oder gibt es eine Grundlages die wir hier übersehen haben?

    Wenn Grund, dann könnte man das Gerichtverfahren sofort fallenlassen.

    Aber ich denke, das deine Aussage nur eine gefühlte Einschätzung ist.

    Wie es faktisch aussieht gibt es eher ein begründetes 'muss' das komplette ÖR Signal auf dem UM Kabel abzuschalten.

    Auch zu dieser Entscheidung braucht man kein Gerichtverfahren.
     
  7. Chris

    Chris Wasserfall

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Es gibt mehrere Anhaltspunkte, dass der Druck wächst aus meiner Sicht.
    - Ale Provider speisen ein außer UM
    - Das Gerichtsverfahren ist aus meiner Sicht nicht zu gunsten der Kabelnetzer vorauszusehen
    - Die Konkurenz im eigenen Gebiet nimmt zu
    - und und und.....

    abwarten, ich bin sehr gespannt was sich da noch tun wird und wie die kommenden Reaktionen in Köln sein werden.

    Zum Platz: Das ist keinerlei Problem. Stichwort 113 MHz, 121 MHz, 810 MHz, wenn die Frequenzen mit BW angeglichen sind. Dies sollte im Aufwasch mit den Vorbereitungen auf 400 MBit machbar sein. Wenn der Wille da ist, gäbe es den Weg, aber ob dieser Weg beschreitbar gemacht wird - wir werden es sicher bald erfahren. Bis Juni ist es nicht weit.
     
  8. Fifaheld

    Fifaheld Lexikon

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Wille? Unity? Passt irgendwie nicht das Wort zu Unity, jedenfalls im TV Bereich, oder?
     
  9. berry

    berry Gold Member

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Weil HD der Stand der Technik ist. Wer einen HD-Fernseher hat, der möchte die Programme natürlich in der besten möglichen Qualität sehen, was bei Unitymedia aber leider nicht selbstverständlich ist.
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    ... z.B. NRW:
    Kanal S2 (256QAM) ist aktiv und nur mit arte HD belegt. Hier mind. noch für 3 weitere ÖR-HD-Sender Platz
    Kanal S3 (256QAM) ist aktiv, aber ungenutzt -> Platz für 4 ÖR-HD-Sender
    Kanal S32 (256QAM); u.a. wird ZDF HD darüber verbreitet
    Kanal S35 (256QAM); u.a. wird Das Erste HD darüber verbreitet
    Kanal 63 (64QAM) ist aktiv aber derzeit unbelegt -> Platz für 3 ÖR-HD-Sender
    Kanal 66 (64QAM) ist aktiv aber derzeit unbelegt -> Platz für 3 ÖR-HD-Sender
    Kanäle 66 bis 69 sind derzeit inaktiv und unbelegt. Hier wäre Platz für weitere 9 ÖR-HD-Sender

    Kanäle 23 und 26: Channel 21 und Servus TV zeitpartagieren und auf K26 die "animierte Testtafel" abschalten und Kanal digitalisieren. Wäre Platz für weitere 4 ÖR-Sender.
    Darüberhinaus alle ÖR-Sender bis auf die gesetzlichen bestimmten analog abschalten. Kika und arte analog wieder partagieren, damit werden für die gestzlich bestimmten Programme nur noch 6 Kanäle benötigt.
    Weitere Kapazitäten würden verfügbar, wenn man die Datenrate der SD-Programme deutlich reduziert. Wem die Qualität dann zu schlecht ist, muss dann halt auf die HD-Version umsteigen. Mit der Aktion wäre Platz für 8 ÖR-HD-Sender.
    Es gibt als noch genugend Platz um alle ÖR-HD-Sender ohne die bei KDG und T-Entertain übliche "Bandbreitenoptimierung" einzuspeisen ...

    Oder die USB-Kanäle S2 bis S7 in Standardbandbreite von 7Mhz mit 256QAM nutzen und die 6 ÖR-HD-Transponder 1 zu 1 durchleiten. WDR HD in der jeweiligen Regionalsierung müsste auf einem anderen Kanal verbreitet werden ...