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Entscheidung im Kabelstreit vertagt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. März 2015.

  1. berry

    berry Gold Member

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    Eine Gleichbehandlung aller Verbreitungswege durch die ÖR ist nicht gerechtfertigt, da die Verbraucher für das Kabel zahlen, aber nicht für SAT und DVB-T. Würden die ÖR auch für das Kabel zahlen, dann würde das Kabel durch die Verbraucher zweimal bezahlt, durch die Kabelgebühren und durch die GEZ.
     
  2. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    Hab nicht behauptet das die ÖR für die Kabeleinspeisung zahlen sollen.
    Wie wäre es wenn die ÖR bei ihren Gebühren die Transportkosten rausrechnen.

    Wenn die Leute Sat nutzen wollen dann müssen die Leute eben 2 Euro mehr Bezahlen als derjenige der das Signal über den KNB bezieht.

    Wenn ich eine Ware im Internet Bestelle und die mir zuschicken lassen möchte dann muss ich auch für den Versand extra was bezahlen.

    Dann hört vielleicht diese Bevorzugung auf. Alle müssen für Sat Zahlen aber die Hälfte nutzt es nur. Astra kann sich nur zurück lehnen und braucht nicht auf Kundenfang gehen. Alle anderen müssen zusehen wie die an deren Abonnenten kommen. Gegen Kostenlos ist schwer anzukommen.
     
  3. LizenzZumLöten

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    Im Kabel ist es aber in etwa so als wenn neben dem schon bezahlten Versand, noch mal extra dafür bezahlt werden soll, das einem die Ware auch noch übergeben wird; was nicht richtig sein kann.
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    ... stimmt so nicht. Bei den ÖR-Sendern im Netz von u.a. Unitymedia und KDG handelt es sich um eine Primärsendung.

    Weiterverbreitung hat auch grundsätzlich nichts mit dem Kabelanschluss zu tun. Wenn Mieter Sat-TV über eine Gemeinschafts-Satanlage des Vermieters empfangen, handelt es sich um eine Weitersendung ...
     
  5. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    Nein, das ist nicht so. Auch bei KDG und UM ist es Weiterverbreitung. Die Primärübertragung endet im KCC. Ab da übertragen die Großkabler weiter. Sie können auch Sat und Terrestrik als Primärquelle nutzen.
    Kabelfernsehen ist eben eine empfangsseitige Option.
     
  6. DrHolzmichl

    DrHolzmichl Wasserfall

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    Korrekt! Ab dann können Nachteile gegenüber Sat-Direktempfang in der technischen Qualität innerhalb des digitalen Signals entstehen aufgrund Rebroadcast (Neukomprimierung) mit z.T. geringeren Datenraten, Remultiplexing (je nach geschlossenen Verträgen oder wie hier im Fall von ARD und ZDF - gekündigten Verträgen) und daraus resultierenden höheren Latenzen. Die Eins-zu-Eins-Übernahme der ARD-Multiplexe, so, wie sie im KCC ankommen, würde KD nur dann wieder an die Endkunden einspeisen, wenn die "Einspeisegebühren" wieder gezahlt werden würden, einst zu Deutsche Bundespost-Zeiten zum langfristig flächendeckenden Ausbau der Verkabelung eingeführt. Das wird nicht mehr passieren.;)

    Gruß Holz ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. April 2015
  7. LizenzZumLöten

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    ... das gesagte trifft den Nagel genau auf den Kopf, das was "damals" der Grund war wieso diese Zahlung eingeführt worden ist, ist heutzutage, zumindest aus meiner Sicht, nur noch eine unzulässige Subvention; daher muss das nun ein Ende finden.
     
  8. Doc1

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    Das Satsignal in bester Qualität ist zu fast 100% in Deutschland verfügbar. Wer das Signal nicht nutzen will/kann, muss einen Dienstleister(z.B. Kabelanbieter) beauftragen, das Signal zu seinem TV zu liefern. Dieser Dienstleister wird von seinen Kunden Geld für die Dienstleistung verlangen.
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    ... neien, die ÖR haben im Kabel Kapazitäten im Kabel angemietet, so wie sie es auch via Sat machen. Um die angemieteten Kapazitäten nutzen zu können, müssen die ÖR das Signal natürlich irgendwie zuführen. Die ÖR adressieren das Signal direkt an die jeweiligen Kabelanbieter.
    Bei DVB-T läuft das übrigens ähnlich ab. Auch hier wird das Signal an einen Dritten adressiert, der die Programme dann verbreitet.
     
  10. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    Haben oder hatten? :confused: