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Diskussion:Sky-Streit, DVB-T 2, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei UM

Dieses Thema im Forum "Unitymedia (Kabel BW)" wurde erstellt von billyboy9999, 10. April 2012.

  1. Kritiker

    Kritiker Senior Member

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    AW: Unitymedia Talk 2 (Fragen/Diskussionen/Meinungen)

    Ich weiß, das ist nicht Gegenstand der Verhandlung, aber ich wäre schon zufrieden wenn endlich mal per Urteil festgestellt würde, dass diese Kartellbildung zwischen Vermietern und UM unzulässig ist.

    Ohne die Lizenz zum Gelddrucken aka Zwangsverkabelung würde UM ganz schnell in die Puschen kommen, aber solange sie das Geld in den dicken Ar.ch geblasen bekommen ohne sich ernsthaft um den Kunden bemühen zu müssen wird UM das auch niemals tun.

    UM vergißt dabei aber eine unwesentliche Kleinigkeit. (Um mal wieder die Metapher vom Obsthandel zu verwenden)

    Wenn der Obsthändler mir über Jahre den Stinkefinger zeigt indem er sich weigert mir Äpfel zu verkaufen und mir stattdesse saure Gurken andrehen will die dann 50 Euro pro Kilo kosten sollen kann er gerne auf andere Produkte wie z.B Autoreifen umsatteln, nur werde ich meine Autoreifen überall kaufen, aber garantiert nicht bei dem (ehemaligen) Obsthändler der mich vorher verärgert hat.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. April 2015
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia Talk 2 (Fragen/Diskussionen/Meinungen)

    ... Kartell zwischen UM und Vermieter? Wie soll das dennn funktionieren. Als Kartell bezeichnet man den Zusammenschluss von Unternehmen des gleichen Wirtschaftszweiges.

    Im Verhältnis Unitymedia und Vermieter kann man also per defintion gar nicht von einem Kartell sprechen.
    Unitymedia ist hier Anbieter von Diesntleistungen, die der Vermieter nachfragt, um sein Wohnobjekt mit TV-Signal zu versorgen. Die Konditionen sind meist Verhandlungssache.
    Das ist ähnlich wie beim Obsthändler: wenn man statt 1kg 1dz Äpfel kaufe, bekommt man i.d.R. einen günstigeren Kaufpreis pro Kilo.
    Wenn ein Vermieter pauschal für alle WE den Kabelanschluss beauftragt, dann ist das für ihn günstiger, als jede WE nur bei Bedarf mit Kabel-TV zu versorgen.
    Kein Vermieter wird dazu gezwungen, einen Kabel-TV-Vertrag mit Unitymedia abzuschliessen. Auswahl gibt es genug am Markt und je größer die Anzahl der zur versorgenden Wohneinheiten, desto größer die Auswahl an Kabelanbieter. Grundsätzlich bieten auch die Mitbewerber unterschiedliche Geschäftsmodelle an, in denen der Mieter individuell entscheiden darf, ob er den Kabelanschluss des Anbieters, mit dem der Vermieter einen Vertrag abgeschlossen hat, nutzen möchte oder nicht.
    Auf das sog. Schüsselverbot hat das keine Auswirkungen.

    Unitymedia hat im Zuge der Übernahme von Kabel BW durch Liberty Global gegenüber dem Kartellamt zugestanden, auf Exklusivitätsklauseln in den Verträgen zu verzichten. Damit wird der Weg geöffnet Wohnobjekte mit dem Wohnobjekte gleichzeitg mit Kabelanschlüssen versorgt werden zu können.
    Hört sich zwar gut an, bringt aber nichts, wenn alle anderen Kabelanbieter weiterhin auf Exklusivität bestehen.

    Und davon mal abgesehen wird kein Vermieter dazu gezwungen, die Dienste eines Kabelanbieters in Ansprcuh nehmen zu müssen. Im steht z.B. auch der Verbreitungsweg Sat zur Verfügung. Auch das Signal kann man auf ZF-Ebene im Haus verteilen. Bei so einer Gemeinschaftanlagen gelten die gleichen Rechtsgrundlagen wie bei Kabel-TV ...
     
  3. Datenwiesel

    Datenwiesel Talk-König

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Ein Kabelanschluss, der lediglich sieben unverschlüsselt empfangbare HDTV-Sender für fast 20 Euro Monatsgebühr liefert, davon drei Teleshopping, der ist und bleibt ein Schrottprodukt im Markt.
     
  4. Sprudelfan

    Sprudelfan Junior Member

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Vollste Zustimmung Datenwiesel. Mir ist aber mittlerweile egal was die machen. So jetzt lasse ich den Fans das Wort wieder.
     
  5. ash1

    ash1 Senior Member

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Gibt doch nur einen?
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    ... für 18,90 Euro muss man dieses Produkt auch nicht in Anspruch nehmen. Zwangsverkabelte, sprich Haushalte bei denen der Kabelanschluss über die Mietnebenkosten abgerechnet, zahlen erheblich weniger.
    Nicht selten sind bei dem deutlich reduzierten Preis auch HD-Option, Receiver, ein International-Paket nach und Basis-Internet-Zugang enthalten. Für etwa das gleiche Geld bietet beispielsweise die Telekom nur einen blanken Kabelanschluss an, wobei die das gleiche Kundenklientel damit ansprechen ...
     
  7. Peppi2k

    Peppi2k Senior Member

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U


    Korrekt, lieber mischobo, nur diese Haushalte MÜSSEN das unfreiwillig zahlen und haben keine Chance sich befreien zu lassen... Chapeau!
    #selfpwnd
     
  8. berry

    berry Gold Member

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Mein Kollege in Essen-Borbeck, in einer Siedlung der Deutschen Annigton, bezahlt für den Kabelanschluss (Nebenkosten) der Telekom genauso viel, wie ich für Unitymedia (Nebenkosten). Der einzige Unterschied ist, dass er wesentlich mehr unverschlüsselte HD Programme sehen kann.
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    ... die Zwangsverkabelung hat allerdings nichts mit den Kabelanbieteren zu tun. Die vetragliche Grundlage für die "Zwangsverkabelung" ist ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter, dem Mietvertrag. Wenn der Mieter einen Mietvertrag unterschreibt, der eine solche "Zwangsverkabelung" vorsieht, macht der das im Allgemeinen freiwillig.

    Wenn eine "Zwangsverkabelung" erst nachträglich eingeführt wird, muss der Mieter das nicht akzeptieren.
    Siehe z.B. den Deal zwischen Deutsche Annington und Deutsche Telekom. Vor diesem Deal gab's zwischen Deutsche Annington und Unitymedia nur einen einfachen Gestattungsvertrag. Jeder Mieter konnte dann selbst entscheiden, ob er die Unitymedia-Kabelanschluss nutzen und bezahlen will. Wenn ja, dann konnte er mit Unitymedia einen Einzelnutzervertrag abschliessen. Mit dem Wechsel zur Deutsche Telekom führte die Deutsche Annington die "Zwangsverkabelung" ein, sprich jeder Mieter soll die Kosten dafür über die Mietnebenkosten bezahlen, egal ob er den Kabelanschluss nutzt oder nicht. Allerdings konnte das die Deutsche Annington nicht bei Mietern durchsetzen, die einen Mietvertragen vor Jahrzehnten abschlossen. Da in diesen Mietverträgen in keinster Weise die Kosten für eine Antennenanlage berücksichtgt werden. Die Einführung einer "Zwangsverkabelung" ist hier eine einseitige Änderung des Mietvertrages, die der Mieter nicht akzeptieren muss.
    Anders sieht es natürlich bei langjährigen Mieter aus, in deren Verträge Regelungen für Antennenanlagen vorhanden sind.

    Die "Zwangsverkabelung" gab es übrigens schon lange bevor es in Deutschland Kabel-TV von der Deutsche Bundespost gab.
     
  10. meckerle

    meckerle Gold Member

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    AR Helios W30A, Sherwood RNC-500, Philips Prestigo SRT 9230,
    Bayer DT880
    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Es ist doch auch egal wie das Kind heißt, aber Fakt ist doch das sich die großen KNB schön ihre Gebiete abgesteckt haben. Und wenn ich nicht so uninteressiert wäre, dann hätte ich mich einmal mit dem Urteil des BKartA auseinandergesetzt, um da mehr zu erfahren. Da wurde ja auch schon zum Gestattungsmarkt etwas gesagt. Aber für mich als Kunden ist das völlig nebensächlich, da man sich mit den jetzigen Gegebenheiten abfinden muss, bis evtl. einmal etwas kundenfreundliches am Markt erscheint. Und nein, ich wohne nicht in Bonn ;)