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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

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  1. katzl

    katzl Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    wenn sie den ersten zwangs-V14-gepaarten jetzt auf Wunsch wieder entpaart haben, einfach so und jeniger diese wieder in freien NDS Modulen hell machen kann, dann,
    ja dann glaube ich an die

    Himmelsöffnung
     
  2. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Meine persönliche Erfahrung mit Sky ist, dass bei telefonischen Verhandlungen, insbesondere bei Vertragsverlängerung, ganz andere Dinge versprochen werden, als nachher in der schriftlichen Auftragsbestätigung drin stehen.

    Der User Eheimz hat es ausprobiert. Fragt ihn!

    Rein rechtlich gesehen ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich.

    Um den Kunden zu schützen, gibt es im Fernabsatzgesetz ein Widerrufsrecht.

    Wer sich für schlau hält, geht in Wirklichkeit in die Falle.

    Heute in einem Jahr schaltet Sky Deutschland über Satellit bei den ersten HD-Sendern Pairing Stufe 2 scharf. Das ist die Einschätzung eines Medienmoguls. :eek:

    Es wird euch dann so gehen, wie es mir voriges Jahr mit meinem BSkyB-Abo ging:

    Auf den abonnierten und bezahlten HD-Sendern habe ich kein Bild mehr.

    BSkyB hat die Besonderheit, dass die SD-Sender nicht gepairt sind. Ich kann mit meiner Original BSKyB-Karte ausschließlich SD-Sender sehen.

    BurnStar sagt, dass es in Deutschland keine vergleichbare Sonderregelung für SD geben wird.

    Wer einerseits behauptet, ein ernsthafter Pairing-Gegner zu sein, aber andererseits heute einen Zweijahresvertrag mit Sky Deutschland abschließt - dem ist nicht mehr zu helfen.

    Wer ernsthaft glaubt, heute in zwei Jahren noch ungepairt Sky über Satellit gucken zu können, dem bescheinige ich gerne ein Höchstmaß an Naivität und Realitätsferne.

    Es besteht eine diffuse Hoffnung, dass ordnungsgemäß mit CI-Plus Modulen gepairte Karten in beschränktem Umfang in "Fremdgeräten" weiter genutzt werden können, aber das ist mir persönlich zu ungewiss und zu risikoreich.

    Wer Live Sport bei Sky sehen will, kann von mir aus verlängern, sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass er heute in zwei Jahren die "neue Technik" im Haus haben wird

    Den Hinweis auf die Rechtsschutzversicherung finde ich albern, denn diese ersetzt weder die Zeit noch den Ärger, den ein vermeidbarer Rechtsstreit verursacht.

    Mündliche Aussagen eines Sky-Mitarbeiters am Telefon sind rein gar nichts wert. Bei der tatsächlichen Scharfschaltung von Pairing Stufe 2 handelt es sich um eine wirksame technische Maßnahme im Kampf gegen Fernseh-Piraten. Sky hat ein berechtigtes Interesse, diesen Weg zu gehen.

    Ich argumentiere, dass Sky bei mir den Vertrag verletzt, weil sie in der Lage wären, den Vertrag zu erfüllen. Es ist offensichtlich, dass mein regulärer Kündigungstermin vor der tatsächlichen Umsetzung von Pairing Stufe 2 liegt.

    Wer aber jetzt um zwei Jahre verlängert, der weiß, dass Sky Maßnahmen zum Signalschutz ergreifen will. Das gilt erst recht, wenn der Kunde hier mitschreibt.

    Da in der Auftragsbestätigung jede Zusage fehlt, dass man die eigene Hardware weiter nutzen kann, muss der Kunde sich seine Kenntnis der wahren Absichten von Sky zurechnen lassen.

    Wer nicht gepairt werden will, hat nur eine Möglichkeit: nicht verlängern!

    Meine Empfehlung: nach Eingang der Auftragsbestätigung unverzüglich widerrufen!
     
  3. blondie

    blondie Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Naja, also ich habe es so verstanden, dass ein schriftliches Angebot vorliegt, den eigenen Receiver weiter zu verwenden.

    Wenn Sky jetzt - und das heißt nachdem Monate lang Leihhardware verschickt wurde - gleichzeitig solche Angebote raushaut (wider besseres Wissen und um Kunden erstmal zu binden aber in die Irre zu führen) und dann später trotzdem mit Zwang von Leihhardware kommt, dann wäre das die stärkste Form der Täuschung, die wir bisher bei dem Spiel gesehen haben.
     
  4. Ofen

    Ofen Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Was ist daran jetzt so aufregend Neues?
    Das praktiziert Sky schon seit Monaten.
    Erst Dinge versprechen und nach dem Ende der Widerspruchsfrist Hardware verschicken.
     
  5. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Ich hab auch den Brief hier, dass ich meine KARTE!!!! und Receiver weiter verwenden kann.

    Naja, noch 70 Tage sky. Dann lehn ich mich erstmal entspannt zurück und schaue mir die weitere Entwicklung an. Sowohl auf dem Receivermarkt wie auch bei sky.

    Man(n) soll ja nie nie sagen ;)
     
  6. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Zur weiteren Motivation des Verbraucherzentrale Bundesverbandes solltest Du diesen über den Sachverhalt informieren.

    B.
     
  7. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)



    Jupp so steht es drin in dem Angebot, aber dass mit dem Eigenen Receiver trifft nur zu, wenn man einen NDS Receiver hat, nicht bei einem der nur eine S02 lesen kann:winken:, das sollte nicht unbeachtet bleiben.
     
  8. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Das steht aber nicht in dem Brief, sondern ist ein Hinweis an Neukunden auf der Sky-Webside.

    B.
     
  9. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Ja stimmt falsch geschrieben ;)
    Auf der Webseite (habe das Angebot auch) steht man kann seinen alten Receiver weiter benutzen, ohne weiteren Vermerk.
    Ändert aber nichts dran, dass das nur für NDS gilt, S02 ist out wenn man über die Webseite bestellt.
     
  10. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Neu daran ist, dass die von den hauseigenen Sptizenjuristen beratenen Sky-Vertriebsleute Versprechen, die Sky nicht einhalten will, jetzt auch schriftlich und damit leicht beweisbar, abgeben.

    Und dies mit der Absicht, durch dieser Zusage den Kunden zur Vertragsverlängerung zu bewegen.

    Der Begriff "arglistige Täuschung" scheint Sky nicht geläufig.

    B.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. April 2015
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